Gold Herkunftsnachweis 2025 problemlos überstehen?
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Inhaltsverzeichnis
- Gold Herkunftsnachweis: Worum geht es, und was muss ich beachten?
- Welche Unterlagen benötige ich für den Gold Herkunftsnachweis?
- Häufige Probleme: Wenn die Rechnungen fehlen oder Ihren Namen nicht ausweisen!
- Wer befragt mich wegen der Nachweispflicht zu Edelmetallen konkret?
- Ihre Vorteile, wenn Sie sich zum Herkunftsnachweis bei Edelmetallen endlich Hilfe holen:

Ohne einen „lupenreinen“ Gold Herkunftsnachweis werden Ihre Edelmetalle Ihnen keine Freude machen. Denn aufgrund vom Geldwäschegesetz müssen Sie die Nachweispflicht beachten.
Ich erkläre Ihnen, worum es geht. Nutzen Sie meine kostenfreie Ersteinschätzung über das Kontaktformular unten, falls Sie Hilfe brauchen.
Auf meiner Website
berichte ich seit 2021 über die gesetzlichen Anforderungen, um die Herkunft von Gold und Edelmetallen korrekt nachzuweisen. Wer Fehler begeht, sieht sich mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert.
Gold Herkunftsnachweis: Worum geht es, und was muss ich beachten?
- Sie müssen beim Verkauf Ihrer Edelmetalle wie Gold gegenüber Ihrer Bank, dem Finanzamt oder dem Edelmetallhändler nachweisen, dass „Sie sauber sind“.
- Der Gold Herkunftsnachweis umfasst eine dokumentierte Aufstellung darüber, mit welchen Geldmitteln Sie die Edelmetalle erwarben, und wann Sie diese wie und wo verkauft haben – und zu welchem Preis.
- Beispielsweise brauchen Sie Kaufbelege, Verkaufsbelege, Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide und weitere Unterlagen – aufbereitet in einer „umfassenden PDF“ oder einem Schreiben.
- Für die Banken, Finanzämter oder Edelmetallhändler muss ersichtlich sein, dass Sie keine Geldwäsche oder Steuerhinterziehung betreiben.
- Kommen Sie der Nachweispflicht nicht rechtssicher nach, wird eine Geldwäscheverdachtsmeldungüber Sie abgegeben – die Staatsanwaltschaft ermittelt dann gegen Sie.
Ab wann greift die Nachweispflicht für Gold und andere Edelmetalle?
Sie können davon ausgehen, dass ab 10.000,00 Euro „hinterfragt“ wird. Doch selbst kleinere Summen können den Mittelherkunftsnachweis für Gold nötig machen.
Denn das Geldwäschegesetz geht grundsätzlich davon aus, dass die Banken und Edelmetallhändler eine „Risikoanalyse“ anstellen und die Umstände des Einzelfalls betrachten (siehe: Mittelherkunftsnachweis ab wann).
Somit kann Sie die Nachweispflicht beispielsweise auch bereits bei 2.000,00 Euro treffen. Wer dann keinen perfekten Herkunftsnachweis einreicht, bekommt „Stress“.
Welche Unterlagen benötige ich für den Gold Herkunftsnachweis?
- Dokumente zu Ihrer Geldherkunft – woher stammt Ihr Vermögen, mit dem Sie das Gold gekauft hatten? Beispielsweise Ihre Lohnbescheinigungen, Ihre Einkommenssteuererklärungen, Festgeldkonten und Sparbriefe, Kontoauszüge, Schenkungsverträge oder Erbschaftsnachweise.
- Kaufbeleg auf Ihren Namen, der den Erwerb Ihrer Edelmetalle beweist: Sie müssen darlegen, dass tatsächlich Sie die in Frage stehenden Goldbarren oder Goldmünzen erworben haben, nebst Angabe wo, wie, wann und weshalb. Zum Beispiel Rechnungen, Quittungen oder Bestellbescheinigungen.
- Zusammenfassung der „Transaktionskette“: Ihr Mittelherkunftsnachweis muss lückenlos darstellen, wie Sie Ihr Geld in Edelmetalle umgewandelt haben, und wie es dann „zurück“ zum Geld ging. Am besten bereiten Sie dies innerhalb einer umfassenden PDF nebst Anlagen auf. Im Zweifel lassen Sie das einen Anwalt erledigen.
Häufige Probleme: Wenn die Rechnungen fehlen oder Ihren Namen nicht ausweisen!
Vermutlich schätzen Sie das anonyme Tafelgeschäft beim Goldkauf – unter 2.000,00 Euro können Sie mit Bargeld ohne Ausweispflicht einkaufen. Trotzdem kann das später beim Herkunftsnachweis kritisch werden.
Denn auf den „anonymen Quittungen“ oder Rechnungen ist in diesem Fall Ihr Name nicht verzeichnet. Somit fehlt Ihnen ein wichtiges Dokument für die Nachweispflicht.
Oder Sie haben vor Jahren und Jahrzehnten Edelmetalle erworben – die diesbezüglichen Unterlagen sind verschwunden oder existierten nie. Dann haben Sie keinerlei brauchbaren Mittelherkunftsnachweis parat.
Schenkungen von Goldbarren und Goldmünzen nie dokumentiert?
Nicht selten werden Edelmetalle innerhalb von Familien oder Freunden verschenkt, ohne dass dies je schriftlich fixiert wurde. Auch dann bangen Sie um den Herkunftsnachweis für Ihr Gold – denn es gibt keinen „offiziellen“.
Idealerweise haben Sie die Gold Schenkung notariell beglaubigt, sodass ein astreiner Schenkungsvertrag vorliegt – aber wer macht das schon?
Sie haben dann „geschenktes Gold“, welches Sie aber nicht problemlos veräußern können. Spätestens Ihre Bank oder Ihr Finanzamt wird kritisch nachhaken, was es damit auf sich hatte – und ob „damals“ alles „richtig versteuert wurde“. Siehe: Mittelherkunftsnachweis Schenkung.
Erbschaften mit Edelmetallen ohne Nachweise: Freude hält nur kurz an!
Sie sind durch ein Erbe an Ihr Gold, Silber oder andere Edelmetalle gekommen – in Form von Barren und Münzen. Aber der Erblasser hat diesbezüglich keinerlei Herkunftsnachweise hinterlegt.
Somit „sitzen Sie auf Edelmetallen“, zu denen Ihnen jeglicher Beleg fehlt. Jetzt können Sie sich die wertvollen Goldmünzen und Goldbarren zwar anschauen, aber fürchten um die juristischen Konsequenzen beim Verkauf. Zu Recht – denn niemand wird Sie nach Ihrer Erbschaft „einfach durchwinken“.
In all diesen schwierigen Fällen sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Ihr Rechtsanwalt wird beispielsweise fehlende Unterlagen auftreiben, nachträgliche Erklärungen und eidesstattliche Versicherungen aufsetzen, sowie die Kommunikation mit den anfragenden Stellen für Sie übernehmen – damit „alles glatt läuft“.
Wer befragt mich wegen der Nachweispflicht zu Edelmetallen konkret?
- Ihr Edelmetallhändler. Gemäß Geldwäschegesetz müssen Edelmetallhändler ihre Kundschaft „durchleuchten“ und Datensätze abspeichern. Verdachtsfälle werden an die FIU gemeldet. Ihrem Edelmetallhändler „sind die Hände gebunden“ – Sie werden nicht einmal über eine solche Verdachtsmeldung informiert.
- Ihre Bank. Die Zahlungseingänge aus Ihren Goldverkäufen werden von Ihrem Bankinstitut auf geldwäscherechtliche Vorgaben hin überprüft. Sie müssen gegenüber der Bank den Edelmetall Herkunftsnachweis erbringen. Siehe: Mittelherkunftsnachweis Bank.
- Ihr Finanzamt: Aufgrund steuerpflichtiger Einkünfte aus den Veräußerungen von Gold oder Silber werden die Finanzämter rauf Sie aufmerksam. Erfahrungsgemäß interessiert sich das Finanzamt nicht so sehr für die Herkunft vom Gold, sondern für die damit erzielten Gewinne – trotzdem verlangen auch Finanzämter teilweise einen kompletten Mittelherkunftsnachweis.
Konsequenzen bei falschem Gold Herkunftsnachweis nicht unterschätzen:
Sie geraten sofort ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen. Sowohl die Finanzämter, als auch die Staatsanwaltschaften, der Zoll und die neu gegründete Financial Intelligence Unit (FIU) werden „im Hintergrund“ gegen Sie arbeiten.
Davon erfahren Sie nicht einmal etwas. Niemand informiert Sie vorab, dass Sie „jetzt richtig durchleuchtet“ werden. Dabei werden nicht nur Ihre Edelmetalle, sondern womöglich Ihr ganzes Vermögen in Frage gestellt.
Sie dürfen dann Mittelherkunftsnachweise für Ihr Gold, aber auch für Ihr Bargeld und Ihre sonstigen Vermögensgegenstände wie Schmuck, Kryptowährungen, Immobilien, Aktiendepots, Tagesgeld- und Festgeldkonten und Ihre Autos erbringen. Vermeiden Sie jede geldwäscherechtliche Komplikation, wo es nur geht!
Nicht mit der Ausweispflicht verwechseln – Identitätsprüfung ist etwas anderes!
Den Mittelherkunftsnachweis für Edelmetalle wie Gold und Silber dürfen Sie nicht durcheinanderbringen mit der Identitätsprüfung. Beim Kauf und Verkauf von Edelmetallen werden ab 2.000,00 Euro Ihre Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass angefordert.
Darüber sprechen wir hier nicht. Denn diese „normale Identitätsprüfung“ hat nichts mit dem Herkunftsnachweis zu tun. Ihr Ausweis soll nur zeigen, wer Sie sind – diese Datensätze speichert der Edelmetallhändler, und damit geschieht im Regelfall gar nichts.
Die Herkunft vom Gold wiederum umfasst – wie oben genannt – die Geldherkunft und die Nachweispflicht gemäß Geldwäschegesetz. Wenn Ihre Bank, Ihr Edelmetallhändler oder das Finanzamt zum Herkunftsnachweis auffordert, ist das Übersenden Ihres Personalausweises daher völlig fehlplatziert. Wer Sie sind, erklärt nicht, woher die Finanzmittel stammten!
Wie ich mit meinen Mandantinnen und Mandanten zusammenarbeite:
Oft schreiben mir Betroffene, die größere Summen an Goldbarren und Goldmünzen geerbt, geschenkt bekommen oder verkauft haben – und dann „in die Falle“ vom Herkunftsnachweis tappen.
Üblicherweise kriege ich selbst schwierigste Fälle in den Griff. Denn als Rechtsanwalt für Mittelherkunft weiß ich, was die Banken, Edelmetallhändler und Finanzämter sehen wollen.
Wir müssen einen vernünftigen Gold Herkunftsnachweis erstellen, die fehlenden Dokumente auftreiben, notfalls Zeugenaussagen und eidesstattliche Versicherungen beifügen und alles anständig sortieren. Daraus erstelle ich Ihnen einen „niet- und nagelfesten“ anwaltlichen Mittelherkunftsnachweis – und kommuniziere für Sie mit der anfragenden Stelle.
Ihre Vorteile, wenn Sie sich zum Herkunftsnachweis bei Edelmetallen endlich Hilfe holen:
- Sie lassen sich eine rechtssichere Vermögensherkunft erstellen, die Sie ab dann selbstständig aktualisieren können.
- Somit sind Sie auch für die Zukunft „gerüstet“ – denn womöglich werden Sie alsbald erneut von einer Bank, einem Edelmetallhändler oder Ihrem Finanzamt gefragt.
- Das Risiko einer Geldwäscheverdachtsmeldung gegen Sie wird deutlich minimiert.
Weitere „Pluspunkte“ für Sie:
- Sie können Ihre Goldbarren und Goldmünzen sorgenfrei so verwenden, wie Sie das möchten.
- Ihr Anwalt wird für Sie als „Schutzwall“ aufgestellt – immerhin sieht es für die anfragende Stelle weitaus besser aus, wenn ein Rechtsanwalt die Angelegenheit erklärt, als wenn Sie das selbst tun.
- Sie überlassen bei Ihren Finanzen nichts dem Zufall und sind nicht mehr abhängig von irgendeiner Bank, irgendeinem Edelmetallhändler oder Ihrem Finanzamt.
Gold Nachweispflicht bald durch Vermögensregister „verschärft“? Oh, ja!
Leider arbeiten unsere Gesetzgeber auf nationaler Ebene und in der EU an einem Vermögensregister. Sie können sich denken, wie das enden wird. Angeblich trifft es nur die Milliardäre – doch am Ende müssen Sie sich als Ottonormalverbraucher für Kleinstbeträge rechtfertigen.
Sollte das Vermögensregister so kommen, wie es aktuell diskutiert wird, sprechen wir von einer „harten“ Nachweispflicht und Registrierungspflicht. Sie müssten dann Ihre Edelmetallbestände einzeln aufzählen, melden und eintragen lassen – unter Strafandrohung.
Spätestens dann wird Sie der Herkunftsnachweis „packen“. Denn wenn der Staat erst einmal weiß, was Sie so besitzen, wird auch gern mal „nachgebohrt“.
Ich vermute als Anwalt, dass das Vermögensregister uns zwar als unscheinbar verkauft wird, letztlich aber zu einem „digitalen und automatisierten Durchleuchten“ aller Bürgerinnen und Bürger führt.
Angaben zum Gold Herkunftsnachweis müssen „zusammenpassen“:
Denken Sie daran, dass die Mittelherkunft für Ihre Edelmetalle in grundsätzlicher Hinsicht mit Ihrer sonstigen „Finanzgeschichte“ zusammenpassen muss. Denn wenn Sie nur „den einen Kauf“ von einer Goldmünze nachweisen können, aber ansonsten mittellos sind, wird das auffallen.
Ein anständiger Vermögensnachweis erklärt, woher Ihre Geldmittel stammen und weshalb dieses oder jenes Detail – z.B. ein Goldverkauf – sich problemlos in Ihre gesamte finanzielle Lage einfügt.
Nicht selten reichen Betroffene „auf eigene Faust“ Mittelherkunftsnachweise ein und wecken dadurch schlafende Hunde. Im Geldwäschegesetz steht ausdrücklich, dass die verpflichteten Stellen eine Risikoanalyse anzustellen haben – es zählen der Einzelfall und die Gesamtumstände.
Wo Sie sich zu den geldwäscherechtlichen Vorgaben informieren können:
- Bei mir. Nutzen Sie meine kostenfreie Ersteinschätzung über das Kontaktformular unten.
- Etliche Edelmetallhändler informieren auf Ihren Websites zu dem Geldwäschegesetz. Beispielsweise Degussa oder Pro Aurum.
- Empfehlenswert ist ein Blick auf gold.de oder goldreporter.de – denn dort wird aktuell und aus journalistischer Sicht über das Thema geschrieben.
- Sie werden auch auf der Website der BaFin genügend „Material“ finden können.
- Neu ist die sogenannte Financial Intelligence Unit (FIU) in Deutschland – die Behörde schreibt auf ihrer Internetseite zum Geldwäschegesetz und den Vorgaben.
Wie funktioniert meine kostenfreie Ersteinschätzung zum Mittelherkunftsnachweis?
Sie schreiben mir völlig unverbindlich über das Kontaktformular unten, in welcher Situation Sie sich befinden. Ich schaue mir Ihren Fall an und gebe Ihnen zeitnah eine Rückmeldung.
Durch meine kostenfreie Ersteinschätzung haben Sie das Feedback eines spezialisierten Rechtsanwalts vorliegen. Danach entscheiden Sie, ob Sie „alleine weitermachen“ oder meine konkrete Unterstützung einholen möchten.
Auf meiner Website
habe ich die Nachweispflicht für Gold, Silber und andere Edelmetalle aus unterschiedlichen Perspektiven beschrieben. Beispielsweise bei Schenkung, Erbschaft oder hinsichtlich der Meldepflichten beim Kauf und Verkauf aus dem eigenen Vermögen.

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