Gutsch und Schlegel – Bootleg-Abmahnung auf Discogs
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Seit einem Jahrzehnt beschäftigen sich die Anwälte von Dr. Wachs Rechtsanwälte mit der Vertretung von Abgemahnten, denen der Vertrieb von illegalen Tonträgern also physische Piraterie vorgeworfen wird. Während frühere Fälle im wesentlichen eBay betrafen, sind gerade in diesem Jahr kleinere spezialisiertere Seiten wie Discogs deutlich mehr in die Aufmerksamkeit der Rechteinhaber gerückt. Die Folgen sind klar: Abmahnungen und hohe Kosten.
Was wird abgemahnt?
Aktuell mahnt Gutsch und Schlegel teilweise wegen Merchandise wegen Markenrechtsverletzung u. a. für Motörhead ab, teilweise geht es auch um klassische Urheberrechtsverletzungen wegen sog. Bootlegs. Bootlegs sind Tonträger, welche in der angebotenen Form niemals rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht wurden.
Was wird Gutsch und Schlegel Bootleg Abmahnung auf Discogs gefordert
In der „Gutsch und Schlegel“-Bootleg-Abmahnung hinsichtlich des Vertriebs von Tonträgern von James Newell Osterberg besser bekannt unter dem Künstlernamen Indie Pop wird neben Schadensersatz nach der Lizenzanalogie gemäß § 97 Abs. 2 Satz 3 Urhebergesetz ein Betrag in Höhe von 250,00 € pro Tonträger gefordert. Hinzu kommen noch 100,00 € Ermittlungskosten sowie Anwaltskosten, die sich je nach Fall zwischen knapp 900,00 € und knapp 1200,00 € bewegen.
Was ist die häufigste Verteidigung von Abgemahnten wegen des Vertriebs von Bootlegs?
Viele Verkäufer von so genannten Bootlegs sind zunächst überrascht, dass es sich überhaupt um einen Bootleg handeln soll, denn oftmals wurde dieser Tonträger ganz legal in einem Laden gekauft. Dem ist leider entgegenzuhalten, dass es juristisch nicht darauf ankommt, woher der Bootleg stammt. Der Abgemahnte könnte allerdings – vorausgesetzt, er kann nachweisen, wo er den Bootleg gekauft hat – von seinem Verkäufer Regress in voller Höhe der Abmahnkosten nehmen.
Eine weitere Verteidigung ist oftmals, dass der Verkauf der Tonträger nicht gewerblich erfolgte, sondern dass nur wenige Tonträger verkauft wurden, jedoch ohne Gewinnerzielungsabsicht. Damit kann der Abgemahnte vor dem Hintergrund des § 97 a Abs. 3 Urhebergesetz zumindest in den Fällen, in denen nur sehr wenige Tonträger verkauft wurden und er „eine natürliche Person ist, die nach diesem Gesetz geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet“ Erfolg haben. Damit erfolgt nämlich eine Beschränkung der gesetzlichen Gebühren auf einen Gegenstandswert für den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch von 1000,00 €. Die Abmahnkosten wären dann nur knapp 200,00 €. In einer mir vorliegenden Abmahnung wird in der „Gutsch und Schlegel“-Abmahnung diesem Einwand wie folgt begegnet: Die Privilegierung sei nicht anwendbar, weil diese angesichts der Schwere des Rechtsverstoßes unbillig im Sinne des Gesetzes wäre, was sich auch aus einem wertenden Vergleich mit anderen Urheberrechtsverletzungen, welche als Bagatelle Fälle beschrieben werden, wie die nicht genehmigten Nutzung eines Liedtextes oder eines Stadtplan-Ausschnittes, auf welche die Privilegierung anwendbar wäre, ergebe.
Was tun bei einer Gutsch und Schlegel Bootleg Abmahnung auf Discogs?
Viele Abgemahnte versuchen mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung Zeit zu schinden und hoffen, wegen des Rests nicht verklagt zu werden, übersehen aber, dass damit sehr schnell die Vertragsstrafe verwirkt werden kann. Auch beendete Angebote oder Angebote, die trotz Löschung noch im Cache der Suchmaschine sind, können für Probleme und Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro sorgen. Lassen Sie sich nach Erhalt einer „Gutsch und Schlegel“-Bootleg-Abmahnung auf Discogs beraten. Gern stehen ihnen die Anwälte von Dr. Wachs Rechtsanwälte im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung.
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