Häufig gestellte Fragen zum Thema Aufhebungsvertrag an Anwalt für Arbeitsrecht
- 6 Minuten Lesezeit
FAQ / Anwalt Arbeitsrecht /Fachanwalt Arbeitsrecht
Bad Homburg
Häufig gestellte Fragen zum Thema Aufhebungsvertrag an Anwalt für Arbeitsrecht
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu häufig gestellten Fragen zum Thema Aufhebungsvertrag
Was ist der Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Kündigung?
Ein Arbeitsverhältnis kann durch Kündigung oder durch Aufhebungsvertrag beendet werden. Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, die das Arbeitsverhältnis beendet, wenn sie wirksam ist oder wird. Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers ohne Mitwirkung des Arbeitnehmers. Die Kündigung kann Ihnen also ohne Ihre Zustimmung zugehen. Ein bestehender Betriebsrat muss vor der Kündigung angehört werden. Gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann sich der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht wehren. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden.
Ein Aufhebungsvertrag beschleunigt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Er ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis sofort oder zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet werden soll. Der Aufhebungsvertrag muss von beiden Parteien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) unterzeichnet werden.
Kann man als Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag aufsetzen?
Ein Arbeitnehmer kann sich jederzeit mit der Bitte um einen Aufhebungsvertrag an seinen Arbeitgeber richten. Es gibt allerdings keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag. Arbeitnehmer sind also auf die Mitwirkung des Arbeitgebers angewiesen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie unterstützen, die richtige Vorgehensweise zu wählen und taktisch klug zu handeln.
Müssen Arbeitnehmer einer Aufforderung des Arbeitgebers zu einem Gespräch Folge leisten, wenn das Thema Aufhebungsvertrag ist?
Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme an einem Personalgespräch, wenn der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer über eine Änderung des bestehenden Arbeitsvertrages oder über einen Aufhebungsvertrag sprechen will (BAG 23.6.2009 – 2 AZR 606/08). Das Weisungsrecht des Arbeitgebers, so das Bundesarbeitsgericht, bezieht sich nur auf die Konkretisierung des bestehenden Vertragsinhalts, nicht jedoch auf dessen Änderung.
Im Übrigen gilt: Wenn im Unternehmen ein Betriebsrat besteht sollten Sie ein Mitglied um Unterstützung bitten. Ein Betriebsratsmitglied als Begleitperson und Zeuge bei Personalgesprächen stärkt nicht nur das eigene Selbstvertrauen, es beeinflusst auch das Verhalten des Arbeitgebers.
Noch besser ist, wenn Sie vor dem Personalgespräch zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht/ Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen.
Wie sollten Arbeitnehmer reagieren, wenn ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird?
Der Arbeitnehmer sollte um Bedenkzeit bitten und einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht/ Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren.
Muss bei einem Aufhebungsvertrag eine Bedenkzeit eingeräumt werden?
Ein seriöser Arbeitgeber wird Ihnen eine Bedenkzeit einräumen. Der Umstand, dass der Arbeitgeber den Abschluss des Aufhebungsvertrags von der sofortigen Annahme seines Angebots abhängig macht, begründe für sich genommen jedoch keinen Verstoß gegen das Gebot des fairen Verhandelns (BAG, Urteil vom 24.02.2022-6 AZR 333/21).
Muss der Betriebsrat bei einem Aufhebungsvertrag genau wie bei einer Kündigung angehört werden?
Nein, die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG ist beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht erforderlich.
Welche Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer?
-Der AN kommt schneller „aus seinem Arbeitsvertrag“, weil mit dem
Aufhebungsvertrag die Kündigungsfristen abgekürzt werden können.
-Schwere Verfehlungen des AN, die auf eine außerordentliche Kündigung
hinauslaufen, lassen sich durch einen Aufhebungsvertrag
und unbezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht „unverdächtig“ lösen.
-Der unter Umständen nachteilige Eindruck eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens
bei Bewerbungen des AN auf eine neue Stelle kann vermieden werden.
-Es kann im Interesse des AN sein, gegen Zahlung einer Abfindung
einvernehmlich auf seine Kündigungsschutzrechte zu verzichten.
-Besonders vorteilhafte Rahmenbedingungen können u.U. zwischen den Parteien vereinbart werden, auf welche der Arbeitnehmer ansonsten keinen Anspruch hätte (z.B. sehr gutes Zeugnis, Sprinterklausel, Freistellung, Abfindung).
Welche Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer?
-In der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen gem. § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III
-Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
-Der Arbeitnehmer, der einen besonderen Sonderkündigungsschutz hat (Betriebsratsmitglieder, JAV-Mitglieder, Schwerbehinderte, Schwangere, Mütter) verzichtet darauf
-Eventuell nachteilhafte Rahmenbedingungen (z.B. kein gutes Zeugnis, keine Freistellung, Wettbewerbsverbot, niedrige Abfindung).
Die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht ist daher für Arbeitnehmer essentiell, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und sicherzustellen, dass der Aufhebungsvertrag keine Nachteile hat.
Kann ein Aufhebungsvertrag auch ohne Abfindung vereinbart werden?
Gesetzlich ist eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag nicht vorgeschrieben. Der Arbeitgeber ist daher nicht dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Abfindung anzubieten.
Sprechen Sie mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und klären Sie Ihre Verhandlungsposition auf.
Wie hoch muss die Abfindung im Aufhebungsvertrag sein? Gibt es so etwas wie eine „Regelabfindung“?
Arbeitnehmer mit starker Verhandlungsposition haben gute Aussichten auf eine hohe Abfindung. Die Höhe der Abfindung ist frei verhandelbar.
Kündigt der Arbeitgeber betriebsbedingt, so kann der Arbeitnehmer zwischen einer Kündigungsschutzklage oder einer Abfindung wählen. Die Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Beschäftigungsjahr. Der Abfindungsanspruch setzt aber voraus, dass der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben die Kündigung auf betriebsbedingte Gründe stützt und den Arbeitnehmer darauf hinweist, dass er die Abfindung beanspruchen kann, wenn er die dreiwöchige Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage verstreichen lässt (s. § 1 a KSchG).
Sind Steuern auf eine Abfindung zu zahlen?
Der Arbeitnehmer erhält die Abfindung als Kompensation für den Verlust seines Arbeitsplatzes. Der Arbeitnehmer ist daher auch der Steuerpflichtige und er muss die erhaltene Abfindung als Einkommen voll versteuern.
Was passiert mit meinen Überstunden im Falle eines Aufhebungsvertrages?
Der Arbeitnehmer soll genau prüfen, ob der Aufhebungsvertrag Klauseln zu Überstunden enthält. Vorsicht vor Abgeltungsklauseln. Sprechen Sie mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht/Anwalt für Arbeitsrecht.
Was passiert mit meinem Urlaub im Falle eines Aufhebungsvertrages?
Der Arbeitgeber ist berechtigt, Arbeitnehmern geforderten Urlaub nicht zu gewähren, wenn besondere betriebliche Erfordernisse vorliegen oder Arbeitnehmer ihren Nachfolger einarbeiten müssen. Der Arbeitnehmer hat bei nicht genommenem Urlaub bei einem Aufhebungsvertrag einen Anspruch auf Auszahlung des Resturlaubs, wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst ist.
Der Arbeitnehmer kann sogar die Auszahlung von „alten Urlaub“ fordern.
Im Übrigen kann Resturlaub nur angerechnet werden, wenn die Freistellung unwiderruflich erfolgt. Zudem muss die Anrechnung von Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüchen ausdrücklich vereinbart werden.
Was ist eine Sprinterklausel im Aufhebungsvertrag?
Aufhebungsverträge beinhalten oft eine sog. Turboklausel, auch Sprinterklausel genannt. Diese ermöglicht es Arbeitnehmern, schon vor dem vereinbarten Ausstiegsdatum das Arbeitsverhältnis freiwillig zu beenden und im Gegenzug die Abfindung zu erhöhen.
Kann ein Aufhebungsvertrag rückgängig gemacht werden?
Normalerweise sind beide Parteien an den Aufhebungsvertrag gebunden. Rücktritt, Widerruf oder Anfechtung sind nur unter speziellen Umständen möglich.
Wann zahlt die Rechtschutzversicherung die Rechtsanwaltskosten für die Prüfung eines Aufhebungsvertrages?
Ein Rechtsschutzversicherungsfall liegt vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in jedem Fall beenden will, auch wenn der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibt, oder, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung bereits angedroht hat.
Wie kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht im Fall eines Aufhebungsvertrages weiterhelfen?
Der Aufhebungsvertrag muss auf jeden Fall „maßgeschneidert“ und das Ergebnis sorgfältiger, individueller Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht/ Anwalt für Arbeitsrecht sein. Der Rechtsanwalt kann taktisch das richtige Vorgehen wählen und alle Klauseln sorgfältig prüfen.
Sie haben Fragen zur Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
Dann zögern Sie nicht, kontaktieren Sie unsere Fachanwältin für Arbeitsrecht in Bad Homburg. Kostenlos und unverbindlich.
Rechtsanwältin Griessl bearbeitet vertieft Arbeitsrecht. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bad Homburg betreut und vertritt sie sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber aus dem gesamten Bundesgebiet aus den unterschiedlichsten Branchen.
Vania Griessl
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Zertifizierte Beraterin für Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)
Louisenstraße 59
61348 Bad Homburg vor der Höhe
Tel: +49 61729819332
Fax:+49 61729819323
Mobil: +49 15777222259
E-Mail:V.Griessl@outlook.de
Artikel teilen: