IBS Markets – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Handelsplattform IBS Markets wirbt auf ihrer Homepage im Internet unter der Domain ibsmarkets.net damit, dass Anleger über die Handelsplattform Forex-Handelsgeschäfte und den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) durchführen könnten. Angeblich bietet sie auch den ETF-Handel (börsengehandelte Fonds) an, wobei es sich hierbei um eine einzigartige Tradingoption handeln würde, die unter dem Begriff „Bundles“ bekannt wäre. Die „Bundles“ würden aus verschiedenen Kryptowährungspaaren bestehen, die von den Analysten der Firma IBS Markets persönlich ausgesucht würden. Ein Anleger müsse – so die Firma IBS Markets – nur entscheiden, wie viel potentiellen Gewinn er machen wollen würde.

Als Betreibergesellschaft fungiert eine Firma IBS ASSET MANAGEMENT B.V., die angeblich in den Niederlanden unter der Adresse: De Cuserstraat 87, 1081 CN, Amsterdam, eine Niederlassung betreibt. Darüber hinaus ist die Firma IBS Markets unter der Emailadresse: support@ibsmarktets.co erreichbar.

Auf der Eingangsseite der Homepage der Firma IBS Markets findet sich folgender Satz: „Optimieren Sie Ihr Trading mit IBS Markets“.

Anleger sollten keinesfalls Handelsgeschäfte über die Firma IBS Markets durchführen. Es besteht nach einer detaillierten Überprüfung der Webseite der Firma IBS Markets der begründete Verdacht, dass die Firma IBS Markets betrügerisch agiert.

Auf die Gründe möchten wir im Folgenden kurz eingehen:

Zunächst einmal warnte die russische Landesbank bereits am 24.09.2024 vor der Firma IBS Markets und stellte fest, dass die Firma ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten würde.

Überprüft man die Adresse, unter der die Betreibergesellschaft, IBS ASSET MANAGEMENT B.V., angeblich eine Niederlassung in Amsterdam betreiben will, dann stellt man nach ersten Recherchen fest, dass sich dort keine Niederlassung befindet. Die Firma IBS Markets wirbt folglich mit nicht existierenden Niederlassungen.

Unabhängig davon fehlt auch ein rechtsverbindliches Impressum mit einem Hinweis auf die vertretungsberechtigten Organe der Firma IBS ASSET MANAGEMENT B.V.

Auch die Ausführungen der Firma IBS Markets, dass ein Anleger nur entscheiden müsse, wie viel potentiellen Gewinn er machen wollen würde, sind irreführend und dienen dazu, die Risiken der Handelsgeschäfte zu verschleiern.

Die vorgenannten Handelsgeschäfte können jederzeit mit einem Totalverlust enden. Ein Anleger kann nicht entscheiden, wie viel potentiellen Gewinn er machen will.

Außerdem warnte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mittlerweile mehrfach vor Internethandelsplattformen, die wie die Firma IBS Markets, auf ihrer Eingangsseite den Satz „Optimieren Sie Ihr Trading mit …“ verwenden. Nach Erkenntnissen der BaFin werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Jede dieser Webseiten hätte eine identische Schriftart, textliche Gestaltung und würde denselben Aufbau nutzen. Entsprechende Warnmitteilungen der BaFin wurden beispielsweise am 23.05.2024 und am 30.10.2024 veröffentlicht.

Auch bei der Firma IBS Markets handelt es sich um eine entsprechende Internethandelsplattform. Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin.

Nachdem die Firma IBS Markets über keine entsprechende Genehmigung verfügt, handelt sie folglich in Deutschland unerlaubt und verstößt gegen geltendes deutsches Recht.

Anleger sollten keinesfalls mit unregulierten Plattformen, wie der Firma IBS Markets, Handelsgeschäfte durchführen. Mit entsprechenden Plattformen gibt es immer Probleme. Dies belegen unsere Erfahrungen aus der Vergangenheit.

Anleger, die bei der Plattform IBS Markets investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.

Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

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+49 89 2121660

ebp-anlegerschutz.de

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/die-kanzlei/rechtsanwalt-alexander-engelhard


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