​Ich habe Schlafmittel online bestellt ohne Rezept - ​welche Strafe droht?

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In der heutigen digitalen Welt kann nahezu jedes Produkt online bestellt werden, und das betrifft auch Medikamente. Doch gerade bei Schlafmitteln ist Vorsicht geboten, denn viele dieser Präparate sind in Deutschland verschreibungspflichtig. Wer solche Medikamente ohne ärztliches Rezept aus dem Ausland bestellt, geht ein hohes Risiko ein und macht sich möglicherweise strafbar. Welche gesetzlichen Regelungen gelten, und wie lässt sich bei einem Verstoß rechtlich vorgehen?

Warum sind viele Schlafmittel verschreibungspflichtig?

Schlafmittel gehören in der Regel zu den sogenannten psychoaktiven Substanzen, die direkt auf das zentrale Nervensystem wirken und als Arzneimittel unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen. Da sie erhebliche Nebenwirkungen haben und schnell zu Abhängigkeiten führen können, dürfen sie in Deutschland nur auf ärztliche Verschreibung hin abgegeben werden. Besonders in der EU ist der Verkauf und Erwerb solcher Medikamente strikt geregelt. Medikamente, die den Wirkstoff Benzodiazepin oder verwandte Substanzen enthalten, fallen beispielsweise unter die streng kontrollierten Arzneimittel. Diese Regelungen sollen verhindern, dass solche Medikamente missbräuchlich konsumiert werden und die Volksgesundheit gefährdet wird.

Welche rechtlichen Folgen drohen bei einer Bestellung ohne Rezept?

Wer verschreibungspflichtige Schlafmittel ohne ärztliches Rezept online bestellt, verstößt gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) und unter Umständen auch gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Das AMG sieht für den unerlaubten Erwerb und Besitz verschreibungspflichtiger Medikamente teils empfindliche Strafen vor. In vielen Fällen wird der Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Bei Verstößen gegen das BtMG kann die Strafe jedoch weitaus höher ausfallen und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren mit sich bringen.

Wann wird der Erwerb oder Besitz von Schlafmitteln strafbar?

Ob eine Bestellung strafrechtlich relevant ist, hängt maßgeblich davon ab, ob das Medikament in Deutschland rezeptpflichtig ist und ob es sich bei der Substanz um ein Betäubungsmittel handelt. Die Grenzen sind hier teils fließend. Folgende Punkte sind entscheidend:

  • Medikamentenstatus in Deutschland: Auch wenn das Schlafmittel in einem anderen Land frei verkäuflich ist, kann es in Deutschland als verschreibungspflichtig gelten.
  • Persönlicher Bedarf: Wer Medikamente in geringen Mengen für den Eigengebrauch erwirbt, wird häufig anders bewertet als jemand, der größere Mengen bestellt.

Strafbare Handlung oder Ordnungswidrigkeit?

In bestimmten Fällen kann der unerlaubte Erwerb als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Das ist häufig dann der Fall, wenn es sich um eine kleine Menge des Medikaments handelt und kein Wiederverkauf vorliegt. Die Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat ist für Betroffene von großer Bedeutung, da sie die Höhe der Strafe beeinflusst. Bei geringfügigen Verstößen kann eine Verwarnung oder ein Bußgeld ausreichen. Geht es jedoch um größere Mengen oder eine längerfristige Praxis des unerlaubten Erwerbs, sind Strafen bis hin zu Freiheitsstrafen möglich.

Welche Rolle spielt das BtMG?

Sobald eine Substanz als Betäubungsmittel klassifiziert ist, greifen die verschärften Vorschriften des BtMG. Benzodiazepine, die häufig in Schlafmitteln enthalten sind, gehören zu dieser Gruppe. Der unerlaubte Erwerb und Besitz dieser Stoffe wird in Deutschland als Straftat behandelt. In solchen Fällen sind die Behörden angehalten, Ermittlungen einzuleiten und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen einzuleiten. Auch wer sich durch Rezeptfälschung Zugang zu Schlafmitteln verschafft, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Besonderheiten beim Online-Kauf aus dem Ausland

Eine häufige Fehlannahme ist, dass ein Medikament legal erworben werden kann, wenn es in dem Land, aus dem es bestellt wird, frei verkäuflich ist. Zwar ist der Handel in dem betreffenden Land erlaubt, doch ändert dies nichts an der deutschen Rechtslage: Die Einfuhr verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Rezept ist in Deutschland auch dann illegal, wenn sie aus einem EU-Land stammen. Der Zoll führt regelmäßig Kontrollen durch und beschlagnahmt verdächtige Sendungen, besonders wenn sie aus sogenannten Risikoländern stammen, in denen der Medikamentenversand weniger stark reguliert ist.

Wie sollten Betroffene reagieren?

Wer eine Vorladung wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz oder BtMG erhält, sollte sich nicht ohne anwaltliche Unterstützung äußern. Auch wenn die Versuchung groß ist, die Situation schnell zu klären, kann eine unbedachte Aussage die Lage verschärfen. Ein spezialisierter Anwalt für Strafrecht kann Akteneinsicht beantragen und die Ermittlungsstrategie analysieren, um mögliche Verteidigungspunkte aufzubauen.

In vielen Fällen lässt sich mit der richtigen Verteidigungsstrategie eine Verfahrenseinstellung erreichen, besonders bei Ersttätern oder wenn es sich um eine geringe Menge für den Eigenbedarf handelt. Wichtig ist hierbei, frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der die richtige Vorgehensweise kennt und alle Möglichkeiten ausschöpft.

Lassen Sie sich von einem Experten beraten

Falls Sie sich unsicher sind, ob Sie durch den Online-Kauf von Schlafmitteln ohne Rezept eine Straftat begangen haben, oder wenn Sie bereits eine Vorladung oder Anzeige erhalten haben, sollten Sie rechtzeitig rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und vertritt bundesweit Mandanten in strafrechtlichen Angelegenheiten. Seine Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihren Fall kompetent zu prüfen und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Sie erreichen Dr. Maik Bunzel unter der Telefonnummer 0151 21 778 788.

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich jederzeit per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite an Dr. Bunzel zu wenden. Ein erstes Orientierungsgespräch mit Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist kostenlos und bietet Ihnen die Gelegenheit, alle Fragen und Optionen zu besprechen.

Foto(s): Maik Bunzel

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