Illegales Online-Casino: Geld zurück von Tipico wegen nicht vorhandener Lizenz!

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Ein geschädigter Verbraucher kann sich über die Rückzahlung einer staatlichen Summe freuen: Die Anbieterin Tipico muss deutlich mehr als 13.000 Euro zurückerstatten, weil die abgeschlossenen Verträge aufgrund des einschlägigen Verbots als nichtig anzusehen sind.

Das Landgericht Bochum hat entschieden, dass Tipico einem Spieler deutlich mehr als 13.000 Euro an Verlusten aus Online-Sportwetten erstatten muss. Dieses Urteil wurde aufgrund eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag gefällt, der das Angebot von Online-Glücksspielen bis Ende Juni 2021 weitgehend verboten hatte. Das folgte dem bekannten Argument, dass die Spielverträge mit Tipico aufgrund dieses Verstoßes nichtig seien und der Spieler daher Anspruch auf Rückzahlung habe. In dem Fall hatte der Spieler zwischen 2014 und 2020 über eine deutschsprachige Webseite der Tipico Games Ltd. an den Online-Sportwetten teilgenommen und dabei unterm Strich die streitgegenständliche Summe verloren. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag waren Online-Glücksspiele, inklusive Online-Sportwetten, in dem streitgegenständlichen Zeitraum in Deutschland grundsätzlich verboten. 

„Das Gericht betonte, dass die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags auch nach dessen Reform unverändert blieben und die Nichtigkeit der Verträge bei fehlender Erlaubnis der Anbieter bestätigten. Das Urteil unterstreicht, dass Spieler, die bei illegalen Online-Glücksspielen Verluste erlitten haben, gute Chancen auf eine Rückerstattung haben, auch wenn das Verbot inzwischen gelockert wurde. Dass der Kläger durch seine Teilnahme an den Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe, stehe dem Rückzahlungsanspruch auch nicht entgegen. Es sei nicht ersichtlich, dass ihm das Verbot bekannt war und auch die Beklagte habe nicht substantiiert dargelegt, dass der Kläger von dem Verbot wusste, so das Landgericht weiter“, erklärt Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Diese Ansprüche geschädigter Verbraucher auf die Rückzahlung ihrer Spielverluste ergeben sich aus den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags in Verbindung mit § 134 BGB. Darin heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Die geleisteten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten somit in den allermeisten Fällen ohne Rechtsgrund. „Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist somit relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Übrigens: „Das Rückforderungsrecht gilt in vielen Fällen auch in der Zeit nach dem 1. Juli 2021, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat. Dieses Rückforderungsrecht gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat. Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es deutlich mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland!“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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