Immobilienkauf: Ist Ihre Traumimmobilie am Ende eine Mogelpackung?

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Immobilie Haus Eigenheim kaufen

Während die Vorfreude auf die eigenen vier Wände groß ist, lauern im Kaufvertrag und vor allem im Zustand der Immobilie viele Fallstricke. Besonders heikel ist dabei oft die Frage: Was bekomme ich wirklich? Ist der Zustand der Immobilie beim Einzug noch genauso wie bei der Besichtigung? Und was ist eigentlich mit dem Zubehör wie der Einbauküche oder den Markisen?

Im Folgenden beantworte ich einige der wichtigsten Fragen, die sich Käufer vor der Unterzeichnung eines Kaufvertrags stellen sollten – damit Ihr neues Zuhause nicht zur bösen Überraschung wird.

1. In welchem Zustand wird die Immobilie übergeben?

In den meisten Kaufverträgen für gebrauchte Immobilien wird der Zustand der Immobilie kaum konkret geregelt. Der Grundsatz „gekauft wie gesehen“ scheint auf den ersten Blick klar, aber was bedeutet das eigentlich in der Praxis?

Bei der Besichtigung sehen Sie nur das, was gerade sichtbar ist – was hinter Möbeln, Teppichen oder Einrichtungsgegenständen steckt, bleibt oft im Verborgenen. Zudem wird die Immobilie in der Regel erst nach dem Auszug des Vorbesitzers übergeben. Ein makelloser Parkettboden kann durch einen unsachgemäßen Auszug Schaden nehmen, und plötzlich stehen Sie beim Einzug vor Kratzern und Dellen, die Sie vorher nicht bemerkt haben. Was nun?

Tipp: Wenn Ihnen bestimmte Details der Immobilie – zum Beispiel der Boden oder ein Kachelofen – besonders wichtig sind, sollten Sie den Zustand möglichst genau dokumentieren. Machen Sie Fotos oder Videos, um Beweise zu haben, falls später Mängel auftreten. Noch besser: Lassen Sie den Zustand im Kaufvertrag festhalten.

2. Was passiert mit den Möbeln oder der Einbauküche?

Häufig wird beim Immobilienkauf auch über die Übernahme von Möbeln oder Einbauten wie einer Einbauküche verhandelt. Hier gibt es zwei wichtige Punkte zu beachten:

  • Wert separat im im Kaufvertrag ausweisen: Der Grund? Sie sparen Grunderwerbsteuer! Wenn Sie beispielsweise eine Einbauküche für 10.000 Euro übernehmen, sparen Sie bei einer Grunderwerbsteuer von fünf Prozent 500 Euro.

  • Zustand der Geräte: Bei Küchen oder anderen technischen Geräten sollten Sie darauf bestehen, dass alle Geräte bei der Übergabe funktionsfähig sind.

3. Was ist mit dem sonstigen Zubehör?

Nicht nur Möbel, auch andere Ausstattungsgegenstände wie Markisen, Gartenhäuser oder spezielle Einbauten können beim Immobilienkauf übernommen werden. Aber auch hier gilt: Klare Absprachen sind das A und O. Es sollte eindeutig festgelegt werden, welche Gegenstände Teil des Kaufs sind und in welchem Zustand sie sich befinden.

Praxisbeispiel: Sie übernehmen eine Markise, die beim Einzug plötzlich nicht mehr funktioniert. Ohne klare Regelung im Vertrag bleibt unklar, wer für den Schaden haftet – und Sie bleiben auf den Reparaturkosten sitzen.

4. Wie kann ich mich vor bösen Überraschungen schützen?

Die beste Vorsorge ist ein präzise formulierter Kaufvertrag, der den Zustand der Immobilie und des Zubehörs klar regelt. Eine fachkundige Prüfung des Vertrags durch einen Rechtsanwalt kann Ihnen hier viel Ärger ersparen. Denn oft sind es gerade die kleinen Details, die später teuer werden können.

Mein Tipp: Beauftragen Sie einen Anwalt, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Ich bin als Rechtsanwältin langjährig im Immobilienrecht tätig, habe in den letzten Jahren zahlreiche Immobilienkäufer beim Kauf beraten und biete eine Vertragsprüfung zum Pauschalpreis von 299 Euro an. So stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und Sie böse Überraschungen vermeiden.

Fazit: Augen auf beim Immobilienkauf!

Eine gebrauchte Immobilie ist oft eine gute Investition – wenn man genau hinsieht. Aber die Tücke liegt im Detail. Nutzen Sie also die Chance, sich gut abzusichern, bevor Sie den Vertrag unterschreiben. Schließlich soll Ihr neues Zuhause auch wirklich ein Ort sein, an dem Sie sich wohlfühlen – und nicht zur Kostenfalle werden.


Sie haben Fragen zu Ihrem Kaufvertrag oder möchten, dass ein Experte ihn überprüft? Kontaktieren Sie mich gerne. Ich helfe Ihnen dabei, Ihr Traumhaus rechtlich abzusichern – damit Sie in Zukunft beruhigt schlafen können.

Foto(s): Titelbild von WERNER Rechtsanwälte, Konstanz

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