Italienisches Immobilienrecht: Die häufigsten Fragen unserer Kunden
- 2 Minuten Lesezeit
Wir unterstützen sie bei den Verhandlungen mit dem Makler (=agente immobiliare) oder Verkäufer (venditore) und prüfen alle Aspekte der Immobilie vor der Vertragsunterzeichnung.
Wir bereiten den Notarvertrag in Italien vor, organisieren sichere Zahlungen und vertreten sie beim Notar, ohne dass sie nach Italien reisen müssen und sparen die hohen Kosten für Übersetzungen und Dolmetscher.
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Hier finden Sie die häufigsten Fragen unserer Kunden:
- Bieten Sie in ganz Italien eine Rechtsberatung zu Immobilien an?
Ja, wir befassen uns mit dem An- und Verkauf sowie mit Schenkungen und Sanierungen von Immobilien in ganz Italien und haben unsere eigenen Notare, so dass wir schnell, zuverlässig und vor allem kostengünstig für unsere Mandanten arbeiten können.
- Haben Sie Erfahrung im Immobiliengeschäft?
Die Leiterin unserer Immobilienabteilung verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in diesem Bereich und stammt aus einer Familie, die in der Immobilienbrach tätig ist.
- Wie helfen Sie beim Kauf einer Immobilie in Italien?
Wir setzen uns umgehend mit dem Verkäufer oder Immobilienmakler in Verbindung und bitten um detaillierte Unterlagen. Renommierte Immobilienmakler lassen sich gerne von uns kontaktieren, denn sie kennen unseren Ruf und unsere Fachkompetenz und wissen, dass der Verkauf mit uns zustande kommt.
- Gibt es Risiken beim Kauf von Immobilien in Italien?
Ja, immer. Deshalb analysieren wir die Dokumente im Vorfeld und informieren unsere Mandanten, wenn wir Risiken oder Unregelmäßigkeiten feststellen.
- Ist die Analyse des Vorvertrags in Ihrer Beratung inbegriffen?
Tatsächlich bieten wir weitaus mehr. Aus Sicherheitsgründen setzen stets wir selbst den Vorvertrag in italienischer und deutscher Sprache auf und passen ihn an wie einen Maßanzug.
Der Vorvertrag muss immer individuell auf die betreffende Immobilie zugeschnitten werden.
- Vertreten Sie Ihre Mandanten beim Notar in Italien?
Ja, wir unterzeichnen den endgültigen Notarvertrag in Italien für unsere Mandanten, was zu erheblichen Einsparungen bei den Übersetzungskosten (mehr als 2000 euro!) führt. Natürlich können Sie beim Notartermin in Italien auch selbst anwesend sein, wenn Sie dies wünschen.
- Bekomme ich eine Ausfertigung des Notarvertrags?
Ja, vor und nach dem Kauf. Darüber hinaus übernehmen wir die gesamte Ausarbeitung des noteriellen Kaufvertrags.
Der endgültige Notarvertrag wird auf der Grundlage unserer Maßgaben und mit den von uns empfohlenen Klauseln aufgesetzt.
- Wie bezahle ich den Preis für die Immobilie in Italien?
Bei den Zahlungen garantieren wir höchstmögliche Sicherheit.
In der Regel wird der Preis für die Immobilie auf das Konto des Notars eingezahlt, der das Geld erst weiterleitet, wenn Sie Eigentümer geworden sind.
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