🚔JUGENDSTRAFRECHT BEI HERANWACHSENDEN❗WAS SIND DIE VORTEILE DER ANWEDNUNG DES JGG ❓

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âť“Wann ist das Jugendstrafrecht anwendbar?

Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist (§ 1 JGG).

Bei Jugendlichen ist zwingend das Jugendstrafrecht anzuwenden. Bei Heranwachsenden kommt es darauf an, ob dieser in seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichsteht.

Hier muss die Verteidigung agieren und Argumente vorbringen, die zu der Anwendung des wesentlich milderem Jugendstrafgesetz fĂĽhren.

Argumente für eine Reifeverzögerung bei einem Heranwachsenden sind z.B :

- Konsumieren von Drogen

- Störung der psychosozialen Entwicklung in Kindheit und Jugend

- das Aufwachsen im Heim

- fehlende Lebensplanung

- Unfähigkeit zu selbstständigem Urteilen und Handeln.

Auch wird auf den Heranwachsenden das JGG angewendet, wenn es sich um eine typische Jugendverfehlung handelt.

Diese sind z.B bei folgenden Taten gegeben:

- jugendlichen Leichtsinn, 

- Mutproben aus Gruppenzwang heraus 


âť“Welche Vorteile hat das Jugendstrafgesetz gegenĂĽber dem Strafgesetzbuch?

Im JGG findet ein konkreter Strafrahmen keine Anwendung.

Vielmehr steht der Erziehungsgedanke des Jugendlichen im Vordergrund und nicht etwa eine Bestrafung.

Mit  den jugendstrafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten soll individuell angemessen auf den Entwicklungsstand des Täters reagiert werden. Dies bedeutet, dass das Jugendgericht eine geeignete Maßnahme zu finden hat, die dem jungen Täter hilft, seine Defizite auszugleichen


âť“Welcher Rechtsbeistand ist fĂĽr Jugendliche sinnvoll?


Hier sollte darauf geachtet werden sich einen Strafverteidiger/-in zu nehmen, welcher bereits Erfahrungen im Bereich des Jugendstrafrechts und in der Zusammenarbeit mit sich in der Entwicklung befindlichen Jugendlichen gemacht hat.

Es zählt hier nicht nur die fachliche Ebene und das für das Jugendstrafrecht notwendige rechtliche "Know - How" , sondern auch die menschliche und emphatische Seite des Rechtsbeistandes.

Die Rechtsanwaltskanzlei Raphaela Dichtl in Passau hat hier einen hohen Erfahrungsschatz zu verzeichnen, da überwiegend im Rahmen der Mandate mit jugendlichen Tätern gearbeitet wurde.


„Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)


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Foto(s): Bild von Alfred Derks auf Pixabay

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