Unbillige Weisungen des Arbeitgebers – Nichtbeachtung zulässig?

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Neuerungen in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zu den Rechtsfolgen unbilliger Weisungen (BAG, Urteil vom 18.10.2017, Az. 10 AZR 330/16).

Arbeitsanweisungen, die die Interessen des Arbeitnehmers nicht ausreichend berücksichtigen, mithin „unbillig“ sind, müssen von den Arbeitnehmern von vornherein nicht mehr befolgt werden. Was gilt es dabei zu beachten?

Versetzung statt Kündigung

In dem Fall war der Kläger bei der Beklagten auf Grundlage eines Arbeitsvertrages als Immobilienkaufmann in Betrieb mit ca. 700 Arbeitnehmern in NRW beschäftigt. Gemäß Arbeitsvertrag war eine örtliche Versetzung zulässig. Nach einem längeren Streit mit seinem Arbeitgeber wurde der Arbeitnehmer aufgrund von fadenscheinigen Gründen nach Berlin versetzt.

Der Kläger wollte nicht nach Berlin wechseln und nahm die Arbeit deshalb dort auch  nicht auf. Deswegen wurde er zweimal abgemahnt und schlussendlich fristlos gekündigt.

Keine Pflicht zur Befolgung unbilliger Anweisungen des Arbeitgebers

Der Kläger verteidigte sich gegen die Versetzung vor Gericht und die Abmahnungen. Er vertrat die Ansicht, dass die arbeitgeberseitigen Weisungen unbillig wären und er sie somit nicht befolgen musste.

Kündigung wegen Nichtbefolgen der Versetzung unwirksam

Die Klage hatte in allen drei Instanzen Erfolg. DasBundesarbeitsgericht bestätigte, dass die Weisungen aufgrund alle zu beachtenden Umstände und insbesondere auch der Entfernung zum bisherigen Arbeitsort des Klägers als unbillig i. S. v. § 106 GewO, § 315 BGB anzusehen sind. Der beklagte Arbeitgeber habe nicht darlegen können, dass er die Grenzen der Billigkeit eingehalten hätte. Die Nichtbefolgung der  arbeitgeberseitigen Weisungen war mithin rechtens.

Was bedeutet das für die Arbeitsverhältnisse in Zukunft?

Arbeitgeber sollten somit zukünftig gründlich prüfen, ob die von ihnen beabsichtigten Arbeitsanweisungen der Billigkeit entsprechen. Auch Arbeitnehmer sollten nicht ungeprüft unbilligen Arbeitsanweisungen Folge leisten, sondern vorher fachkundigen Rechtsrat einholen.

Informationen zum Arbeitsrecht und Kündigung von Arbeitsverträgen

Sie haben weitere Fragen zum Thema Arbeitsrecht, Kündigung von Arbeitsverträgen, Direktionsrecht und Versetzung? Wenden Sie sich bei BRINK & PARTNER in Flensburg an Fachanwalt für Arbeitsrecht Jochen-P. Kunze in Flensburg.


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