Können Sie ohne Grund Ihren Job verlieren?

  • 1 Minuten Lesezeit

Möchten Sie wissen, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbar ist? Dieses Gesetz spielt eine entscheidende Rolle, wenn es um den Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen geht. Doch viele Arbeitnehmer sind unsicher, ob und wann dieses Gesetz greift. 

Grundsätzlich gilt das KSchG für Arbeitsverhältnisse, die länger als sechs Monate bestehen, sofern der Arbeitgeber in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Aber auch hier gibt es Ausnahmen und Sonderregelungen. Besonders Teilzeitkräfte, Leiharbeitnehmer und Führungspersonal wie Geschäftsführer sind oft gesondert zu betrachten. Zudem gibt es spezielle Regelungen für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 31. Dezember 2003 begonnen haben. 

Für Arbeitnehmer ist es daher wichtig, genau zu wissen, ob das KSchG für sie gilt, denn es schützt vor einer grundlosen Kündigung. Besonders wichtig: Sobald eine Kündigung ausgesprochen wurde, bleibt Ihnen nur ein Zeitraum von drei Wochen, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Andernfalls gilt die Kündigung als wirksam.

In diesem Beitrag erfahren Sie nicht nur, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit das KSchG für Sie greift, sondern auch, wie sich Betriebsgröße, Beschäftigungsdauer und individuelle Ausnahmen auf Ihre Rechte auswirken. Auch wenn Sie in einem kleineren Betrieb oder in einer besonderen beruflichen Position tätig sind, kann es lohnend sein, sich über Ihre Rechte zu informieren. Das Kündigungsschutzgesetz bietet vielen Arbeitnehmern wichtige Sicherheit – jedoch nur, wenn es korrekt angewendet wird. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren und herauszufinden, ob auch Sie vom Kündigungsschutz profitieren können.

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte und lesen Sie weiter hier: Zum Beitrag.

Foto(s): F.Bektas

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Fatih Bektas

Beiträge zum Thema