Krank durch Mobbing – was man als Arbeitnehmer dagegen tun kann

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Hierzulande sind Arbeitnehmer nur unzureichend gegen Mobbing geschützt. Und den geringen Schutz, den sie haben, können viele aufgrund der Erkrankungen, die das Mobbing verursacht, selten nutzen. Warum Arbeitnehmer nicht gut gegen Mobbing geschützt sind, und wie man sich bei Mobbing am besten verhält, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Mobbing lähmt. Und es macht krank. Das führt dazu, dass viele betroffene Arbeitnehmer das Mobbing zu lange hinnehmen und erkranken, ohne das Mobbing beim Arbeitgeber je angesprochen oder sich Hilfe geholt zu haben.

Oft entscheiden sich Arbeitnehmer erst nach langer Zeit, etwa nach einem Klinikaufenthalt, gegen das Mobbing vorzugehen, anwaltlich oder indem sie sich an Arbeitgeber-interne Stellen wenden.

Nur: Das Mobbing und die dadurch beim Arbeitnehmer verursachten Folgen muss der Arbeitnehmer darlegen und beweisen! Gerichte verlangen zum Nachweis des Mobbings regelmäßig ein detailliertes Mobbingtagebuch oder -protokoll, in dem der Arbeitnehmer die Mobbinghandlungen genau beschreibt. Jede mobbingrelevante Tat oder Bemerkung des Chefs oder Kollegen muss dort so genau, wie möglich, beschrieben werden.

Für Arbeitnehmer, die unter dem Druck dauernden Mobbings stehen, ist das schon schwer genug. Fast unmöglich ist es, die Ereignisse Monate oder Jahre später aus dem Gedächtnis aufzuzeichnen, also nachdem der Arbeitnehmer bereits erkrankt ist und sich nach langer Zeit entschließt, seine Rechte wahrzunehmen.

Deshalb: Fangen Sie ein Mobbingprotokoll in dem Moment an, in dem das Mobbing beginnt! Mobbing merkt man, wenn es auftritt. Falls Sie eine Vermutung haben, dass Sie ein Kollege oder der Vorgesetzte „herausekeln“ will, dann liegen Sie damit meist nicht falsch.

Schreiben Sie herabwürdigende oder demotivierende Bemerkungen sofort oder am selben Tag möglichst präzise auf: mit Ort, Situation, Datum, Uhrzeit und im Wortlaut. Benennen Sie Zeugen, die das mitbekommen haben.

Auch wenn das Mobbing nachlassen sollte und Sie das Mobbingprotokoll nicht brauchen werden: Ein Tagebuch geführt zu haben kann nicht schaden, wohl aber, dass man später eine entscheidende Mobbinghandlung nicht mehr nachvollziehen kann.

Tatsächlich kann man regelmäßig nur mit einem Mobbingprotokoll den Zusammenhang der Mobbinghandlungen und die Zielgerichtetheit beim Täter nachweisen! Damit der Arbeitnehmer Mobbing nachweisen und Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche anmelden kann, muss beides gegeben sein; eine Beleidigung allein, oder „nur“ barsches, herabwürdigendes Verhalten, reicht dazu nicht aus!

Für Mobbing ist eine fortgesetzte Kette von Mobbinghandlungen nötig, mit der der Mobbingtäter ein erkennbares Ziel verfolgt. Dies kann beispielsweise eine Erkrankung oder Zermürbung des Arbeitnehmers sein, aber auch dessen Eigenkündigung oder eine Kündigung durch den Arbeitgeber.

Diese Zusammenhänge kann ein Gericht später regelmäßig nur mit Hilfe eines präzise und fortlaufend geführten Mobbingtagebuchs nachvollziehen.

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