Kryptod.com – BaFin nimmt Ermittlungen auf
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Über die Handelsplattform kryptod.com können Anleger mit Differenzkontrakten (CFDs) oder fixen Spreads handeln. Anleger dürften jedoch beunruhigt sein, denn die BaFin ermittelt gegen kryptod. Nach Mitteilung der Finanzdienstleistungsaufsicht vom 3. Januar 2023 hat weder die Kryptod (Europe) Ltd., noch die Kryptod LL.C oder die Krypto Holding Ltd. eine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen. Die Unternehmen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten möchte, benötigt dazu zwingend eine entsprechende Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz. Eine solche Erlaubnis liegt bei kryptod nach Angaben der BaFin nicht vor. Auf der Webseite kryptod.com wird zwar dargestellt, dass Kryptod Ltd. ein von der Financial Conduct Authority (FCA) lizensierter Finanzdienstleister ist. Diese Behauptung lasse sich allerdings nicht bestätigen, so die BaFin.
Vielmehr ließen Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, die Annahme zu, dass über die Handelsplattform unerlaubte Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen angeboten werden. Anleger sollten daher besonders aufmerksam sein. BaFin und Landeskriminalämter appellieren an Anleger bei Geldanlagen im Internet besonders vorsichtig zu sein, um Betrügern nicht auf den Leim zu gehen.
CFDs und andere hochspekulative Geldanlagen bergen für Anleger ein hohes Verlustrisiko bis hin zum Totalverlust. „Besonders von Anbietern ohne Lizenz werden solche Geldanlagen häufig massiv und mit dem Versprechen hoher Sicherheiten beworben. Doch Anleger sollten besonders vorsichtig sein. Häufig steckt Betrug dahinter und spätestens, wenn es um das Auszahlen von Guthaben geht, fangen die Schwierigkeiten an und die Anleger kommen nicht an ihr Geld“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Auch die Webseite krytod.com wirbt mit hohen Sicherheitsstandards, Transparenz und ständigen Zugriff auf das Konto. Es mehren sich aber die Meldungen, dass Anleger Probleme bei der Auszahlung ihres Guthabens haben und stattdessen zu weiteren Einzahlungen aufgefordert werden.
„Anleger sollten sich nicht unter Druck setzen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Seifert. Gegebenenfalls können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht und Gelder zurückgeholt werden.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät Sie gerne und gibt ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten.
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht
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