Kryptowährungen im Erbrecht – Was Erben wissen müssen

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Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum gehören längst zur Vermögensplanung vieler Menschen. Doch was passiert mit diesen digitalen Werten, wenn der Besitzer verstirbt? Hier gibt es wichtige rechtliche Aspekte, die Erben kennen sollten, um finanzielle Verluste zu vermeiden.


Kryptowerte sind vererbbar


Kryptowährungen sind rechtlich betrachtet Teil des Nachlasses und gehen im Erbfall auf die Erben über. Allerdings stellt die Nachlassabwicklung bei digitalen Werten besondere Herausforderungen: Ohne Zugang zu Wallets und privaten Schlüsseln sind die Coins für die Erben oft verloren.


Zugang sicherstellen: Private Schlüssel und Wallet-Daten


Die Verwaltung von Kryptowährungen erfolgt in der Regel über Wallets, die mit privaten Schlüsseln (Private Keys) gesichert sind. Fehlen diese Daten, können Erben nicht auf die Kryptowerte zugreifen. Daher sollten Wallet-Daten und Zugangsinformationen sicher dokumentiert und an einem vertraulichen Ort hinterlegt werden – beispielsweise in einem digitalen Nachlasskonzept.


Pflichten der Erben: Steuern und Nachweispflichten


Erben sind verpflichtet, den Wert der Kryptowährungen im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung anzugeben. Der Wert richtet sich nach dem Kurs zum Zeitpunkt des Erbfalls. Zusätzlich kann es erforderlich sein, die Herkunft der Kryptowerte nachzuweisen, um Geldwäscheverdachtsmomente zu vermeiden.


Testamentarische Regelungen für Kryptowährungen


Ohne klare testamentarische Regelungen können Kryptowährungen unter mehreren Erben aufgeteilt werden, was technisch kaum umsetzbar ist. Es empfiehlt sich daher, die Verteilung der digitalen Vermögenswerte in einem Testament oder Erbvertrag eindeutig zu regeln.


Unser Rechtstipp: Vorsorge ist entscheidend


Kryptowerte erfordern eine durchdachte Planung im Erbrecht. Als Anwältin mit Spezialisierung auf Erb- und Kryptorecht helfe ich Ihnen, klare Regelungen für den digitalen Nachlass zu treffen und Erben rechtssicher zu unterstützen.


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