Kündigung, Aufhebungsvertrag: SO berechne ich meine Abfindung (neuer Abfindungsrechner)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Wer als Arbeitnehmer die Kündigung erhält oder einen Aufhebungsvertrag vorgesetzt bekommt, möchte meist wissen, wie hoch seine Abfindung sein kann. Diese Abfindungschancen bespricht der Arbeitnehmer am besten in einem persönlichen Gespräch mit einem spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wer aber vorab, oder ganz im Allgemeinen, seine mögliche, realistische Abfindung erfahren möchte, kann dies mit einem von Fachanwalt Bredereck und seinem Team entwickelten Abfindungsrechner tun. Kündigungsschutzexperte Bredereck stellt ihn hier vor:

Der Abfindungsrechner ist neu entwickelt und basiert auf meinen anwaltlichen Erfahrungswerten und denjenigen meines Kanzleiteams aus Verhandlungen und Gerichtsprozessen der vergangenen Jahre. Das Tool gibt meiner Ansicht nach ein realistischeres Bild der erreichbaren Abfindung, als manch andere im Internet aufrufbare, die sich wohl zu streng orientieren an der althergebrachten Formel „ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr“.

Unseren Abfindungsrechner finden Sie auf meiner Website. Auf überschaubar gestalteten Seiten erhalten Sie mit wenigen Klicks unmittelbar eine mögliche Abfindungsspanne; diese wird Ihnen auf der Website automatisch angezeigt.

Die als Ergebnis genannte Abfindungsspanne bleibt meist eher am unteren Rand dessen, was mein Team und ich erfahrungsgemäß in Verhandlungen für Arbeitnehmer herausholen. Die Berechnung dient Arbeitnehmern als Ausgangspunkt für Überlegungen zur weiteren Vorgehensweise oder als reine Information; sie bereitet den Anruf bei einem spezialisierten Anwalt/Fachanwalt vor, mit dem man die konkreten Abfindungs- und Klageaussichten und weiteren Schritte bespricht.

Das Tool liefert auch wertvolle Erkenntnisse für Arbeitnehmer, die ohne Eigenkündigung, aber mit einer Abfindung den Arbeitgeber verlassen wollen.

Beispielhaft berechnet das Tool für einen zehn Jahre im Betrieb tätigen Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatsgehalt von 5000 EUR eine mögliche Abfindungsspanne von 30.000 bis 55.000 EUR. Zugrunde gelegt ist, dass das Kündigungsschutzgesetz gilt und ein Betriebsrat vorhanden ist. Andere Umstände, die regelmäßig zu einer höheren Abfindung führen würden, bleiben bei diesem Beispiel außen vor, wie beispielsweise eine Betriebsrats- oder Personalratsmitgliedschaft, eine Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Eltern- oder Pflegezeit, etc. Gibt man diese im Abfindungsrechner ein, berechnet das Tool entsprechend höhere Abfindungsspannen.

Das Tool berechnet auch die mögliche Abfindung im Fall eines Aufhebungsvertrages.

Hat man den Aufhebungsvertrag bereits unterschrieben oder liegt die Kündigung länger als drei Wochen zurück, sinken die Abfindungschancen regelmäßig gegen Null. In Ausnahmefällen möglich ist dann eine Anfechtung des Aufhebungsvertrages oder eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage. Diese Optionen bespricht man am besten mit einem spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit über 25 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

Alles zum Arbeitsrecht, sowie den neuen Abfindungsrechner, finden Sie auf unserer Website.


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