Kündigungsschutzklage: Was Arbeitgeber tun sollten, wenn ein Arbeitnehmer klagt

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Wenn ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhebt, stehen Arbeitgeber vor einer komplexen Situation. Die Klage kann für den Arbeitgeber erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Um das Verfahren bestmöglich zu meistern, ist es wichtig, strukturiert und vorbereitet zu handeln. In diesem Rechtstipp erfahren Sie, wie Arbeitgeber reagieren sollten, wenn sie mit einer Kündigungsschutzklage konfrontiert werden.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Die Kündigungsschutzklage dient dem Arbeitnehmer dazu, die Rechtmäßigkeit einer Kündigung durch den Arbeitgeber gerichtlich überprüfen zu lassen. Ziel der Klage ist es, festzustellen, dass die Kündigung unwirksam ist, wodurch das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Arbeitnehmer haben drei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit, die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.

Wie sollten Arbeitgeber auf eine Kündigungsschutzklage reagieren?

Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erhebt, sollte der Arbeitgeber strategisch und rechtlich gut vorbereitet sein. Folgende Schritte sind dabei entscheidend:

1. Sofortige Kontaktaufnahme mit einem Anwalt

Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht sollte umgehend eingeschaltet werden. Dies ist besonders wichtig, da der Kündigungsschutz in Deutschland stark zugunsten des Arbeitnehmers ausgestaltet ist. Der Anwalt wird die Erfolgsaussichten der Verteidigung prüfen und eine geeignete Strategie entwickeln. In den meisten Fällen lässt sich ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht erzielen, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

2. Sichtung der Personalakte und Vorbereitung der Beweislage

Vor Gericht ist der Arbeitgeber in der Pflicht, die Gründe für die Kündigung darzulegen und zu beweisen. Daher sollten Arbeitgeber frühzeitig alle relevanten Dokumente (Personalakte, Abmahnungen, Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben etc.) sammeln und dem Anwalt zur Verfügung stellen. Besonders wichtig sind:

  • Kündigungsgrund (betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt)
  • Dokumentierte Vorfälle, die den Kündigungsgrund belegen (z.B. Abmahnungen)
  • Einhaltung der Kündigungsfristen und korrekte Form des Kündigungsschreibens

3. Prüfung der Kündigungsgründe

Arbeitgeber sollten sich der unterschiedlichen Anforderungen an betriebs-, verhaltens- und personenbedingte Kündigungen bewusst sein:

  • Betriebsbedingte Kündigung: Hier müssen Arbeitgeber darlegen, dass dringende betriebliche Erfordernisse vorlagen, die den Arbeitsplatz wegfallen ließen. Dies kann etwa bei Umstrukturierungen oder Auftragsrückgängen der Fall sein.

  • Verhaltensbedingte Kündigung: Diese liegt vor, wenn der Arbeitnehmer durch sein Verhalten gegen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verstoßen hat. Abmahnungen müssen diesem in der Regel vorausgegangen sein.

  • Personenbedingte Kündigung: Sie erfolgt, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft außerstande ist, die Arbeitsleistung zu erbringen, etwa aufgrund von Krankheit. Hier ist eine umfangreiche Dokumentation der Fehlzeiten wichtig.

4. Vergleich als Option prüfen

In vielen Fällen wird vor dem Arbeitsgericht ein Vergleich angestrebt. Dieser ermöglicht es, das Verfahren außergerichtlich zu beenden und Risiken auf beiden Seiten zu minimieren. Oft ist eine Abfindung Teil des Vergleichs, mit der das Arbeitsverhältnis beendet wird, ohne dass die Kündigung weiter juristisch angefochten wird. Ein erfahrener Anwalt kann helfen, den Arbeitgeber vor überhöhten Abfindungsforderungen zu schützen.

5. Mediation oder gütliche Einigung anstreben

Wenn sich das Arbeitsverhältnis stark belastet zeigt, aber keine klare Aussicht auf einen rechtlichen Sieg besteht, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch eine Mediation oder eine gütliche Einigung außerhalb des Gerichtssaals anstreben. Dies kann helfen, unnötige Kosten und Zeitaufwand zu reduzieren.

Worauf sollten Arbeitgeber besonders achten?

Bei einer Kündigungsschutzklage sind einige Punkte für den Arbeitgeber besonders relevant:

  • Einhaltung von Fristen: Sobald die Klage eingeht, läuft die Zeit. Arbeitgeber sollten umgehend reagieren, um keine Fristen zu versäumen.

  • Sorgfältige Dokumentation: Der Arbeitgeber muss vor Gericht nachweisen können, dass die Kündigung rechtmäßig war. Eine fehlerhafte oder fehlende Dokumentation kann zu einem verlorenen Prozess führen.

  • Arbeitnehmer mit Sonderkündigungsschutz: Arbeitnehmer in besonderen Situationen (Betriebsratmitglieder, Schwangere, Schwerbehinderte) haben oft einen Sonderkündigungsschutz. Vor der Kündigung solcher Arbeitnehmer muss in der Regel die Zustimmung einer Behörde (z.B. Integrationsamt) eingeholt werden. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung meist unwirksam.

Fazit: Kündigungsschutzklage ernst nehmen und gut vorbereitet vorgehen

Eine Kündigungsschutzklage kann für Arbeitgeber eine herausfordernde Situation darstellen, vor allem wenn die Kündigungsgründe nicht wasserdicht sind. Es ist essenziell, frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen und die eigene Beweislage gründlich vorzubereiten. Zudem sollte stets eine gütliche Einigung in Betracht gezogen werden, um Risiken und Kosten eines langwierigen Prozesses zu vermeiden.

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