Marken Abmahnung - Volkswagen AG an der Marke „Bulli“)
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Sie wurden von der Volkswagen AG abgemahnt? Ihnen wird vorgeworfen die Marken „Bulli“ verletzt zu haben? Jetzt richtig handeln.
Die Volkswagen AG geht regelmäßig gegen Markenverletzungen vor. Zu den Marken der Volkswagen AG gehören etwa folgende Marken:
- Bulli
- Volkswagen
- VW
- VW im Kreis (Wort Bildmarke)
Vertreten wird die Volkswagen AG im Bereich Markenrecht von der Kanzlei Lubberger Lehment und auch Bird & Bird.
Betroffen sind häufig Online Händler oder ebay Verkäufer, die etwa Aufkleber oder T- Shirts mit identischen oder verwechslungsfähigen Zeichen verkaufen, ohne hierzu berechtigt zu sein.
Gefordert werden in den Abmahnungen zunächst die Beseitigung der vermeintlichen Verletzungshandlung.
Darüber hinaus soll de Abgemahnte binnen einer kurzen Frist eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben.
Weiter wird Auskunft verlangt. Diese soll der Berechnung des Schadenersatzes dienen, der ebenfalls geltend gemacht wird.
Letztendlich soll der Abgemahnte die Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 300.000 € ersetzen.
Unsere Empfehlung:
- Nehmen Sie die Abmahnung unbedingt ernst
- Beachten Sie die Fristen (ansonsten drohen teure Gerichtsverfahren)
- Geben Sie nicht voreilig Erklärungen ab oder unterschreiben Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung
- Lassen Sei die Abmahnung durch einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen ( nicht jede Abmahnung muss berechtigt sein!)
Gerne helfen wir Ihnen. Wir sind schon seit vielen Jahren auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Wir konnten schon tausenden Betroffenen kompetent helfen.
Senden Sie uns unverbindliche Abmahnung per Mail an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns an unter 0421- 56638780. Wir vertreten deutschlandweit und kennen den Abmahner schon aus anderen Verfahren
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