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Meineid: Welche Folgen hat der falsche Schwur?

  • 7 Minuten Lesezeit
Meineid: Welche Folgen hat der falsche Schwur?

Die Aussagen von Zeugen und Sachverständigen sind für die Wahrheitsfindung vor Gericht von besonderer Bedeutung. Damit das Rechtssystem funktionsfähig ist, müssen sich Richter und Prozessbeteiligte darauf verlassen können, dass die Aussagen der Wahrheit entsprechen. Aus diesem Grund werden Falschaussagen vor Gericht – insbesondere unter Eid – streng bestraft.  

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was ein Meineid ist und wer einen Meineid leisten kann. Lesen Sie außerdem, was Sie tun sollten, wenn Ihnen ein Meineid vorgeworfen wird, und ob Sie einen falschen Schwur im Nachhinein noch korrigieren können. 

Was ist ein Meineid?

Ein Meineid ist eine Falschaussage unter Eid vor Gericht oder vor einer anderen Stelle, die zur Abnahme eines Eids berechtigt ist – wie z. B. ein parlamentarischer Ausschuss oder ein Konsulat. Polizei und Staatsanwaltschaft sind dagegen nicht befugt, jemanden zu vereidigen, sodass Sie keinen Meineid begehen können, wenn Sie ihnen gegenüber bei Ihrer Aussage lügen. Sie können aber strafrechtlich belangt werden, zum Beispiel wegen Strafvereitelung, falscher Verdächtigung oder Verleumdung.  

Was ist der Unterschied zwischen Meineid und Falschaussage? 

Der Unterschied zwischen Meineid und falscher uneidlicher Aussage liegt in der Vereidigung der aussagenden Person. Einen Meineid begeht, wer wissentlich eine falsche Aussage unter Eid macht. Das bedeutet, dass die Person vor Gericht oder einer anderen befugten Stelle einen Eid geschworen hat und vorsätzlich die Unwahrheit sagt.  

Eine falsche uneidliche Aussage liegt dagegen vor, wenn vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden befugten Stelle eine falsche Aussage gemacht wird, ohne dass ein Eid geleistet wird. Auch diese Tat ist strafbar, fällt aber unter § 153 StGB und zieht eine geringere Freiheitsstrafe nach sich, die immerhin auch von drei Monaten bis zu fünf Jahren reicht. 

Was ist der Unterschied zwischen Meineid und falscher Versicherung an Eides statt? 

Eine Versicherung an Eides statt ist eine ausdrückliche mündliche oder schriftliche Erklärung, mit der eine Person an Eides statt (anstelle eines Eides) bekräftigt, dass die von ihr gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Wer eine falsche eidesstattliche Versicherung abgibt, begeht im Gegensatz zum Meineid keine Straftat, sondern ein Vergehen, das mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft wird (§ 156 StGB).  

Wer kann einen Meineid leisten?

Früher war die Vereidigung vor Gericht üblich, heute ist sie die Ausnahme. Es liegt im Ermessen des Gerichts, ob es die Vereidigung einer Person für erforderlich hält.  

Einen Meineid können grundsätzlich nur Personen leisten, die verpflichtet sind, unter Eid auszusagen. Dies betrifft in erster Linie Zeugen und Sachverständige in gerichtlichen oder anderen förmlichen Verfahren, in denen die Vereidigung gesetzlich vorgesehen ist. Auch die Parteien eines Zivilprozesses sowie Dolmetscher und andere Personen, die in einem gesetzlich vorgesehenen Rahmen vereidigt werden, können einen Meineid schwören. 

Beschuldigte und Angeklagte in einem Strafverfahren sind hingegen nicht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, und können sogar lügen, ohne sich des Meineids schuldig zu machen, da sie das Recht haben, sich nicht selbst zu belasten. Allerdings müssen auch sie vorsichtig sein, um sich nicht der Strafvereitelung oder der falschen Verdächtigung schuldig zu machen. 

Beispiele für einen Meineid

Beispiel 1: Alexander H. erscheint als Zeuge vor Gericht und sagt aus, dass der Angeklagte, ein guter Bekannter von ihm, zur Tatzeit bei ihm war. Diese Aussage, die dem Angeklagten ein Alibi verschafft, beschwört er unter Eid. Kameraaufnahmen beweisen jedoch, dass seine Aussage nicht der Wahrheit entspricht und Alexander H. bewusst gelogen hat, um seinem Bekannten zu helfen. 

Beispiel 2: Heidi M. will vor Gericht das alleinige Sorgerecht für ihr Kind erstreiten. Im Sorgerechtsprozess schwört die Mutter unter Eid, dass der Vater dem Kind und ihr gegenüber gewalttätig war. Der Vater verliert daraufhin das Sorgerecht, kann aber später beweisen, dass Heidi M. in einem Chat gegenüber einer Freundin zugegeben hat, die Geschichte erfunden zu haben. 

Welche Strafe droht bei einem Meineid?

Dass ein Meineid kein Kavaliersdelikt ist, macht der Gesetzgeber auch dadurch deutlich, dass er den falschen Schwur unter Eid streng bestraft. Meineid gehört zu den Aussagedelikten und ist eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und höchstens 15 Jahren bestraft wird (§ 154 Strafgesetzbuch, StGB). Die Verhängung einer Geldstrafe ist nicht vorgesehen. Das genaue Strafmaß richtet sich nach der Tragweite des Meineids. 

Somit ist Meineid ein Verbrechen, da ein Vergehen im Unterschied dazu eine geringere Mindestfreiheitsstrafe oder noch eine Geldstrafe vorsieht. In einem minderschweren Fall des Meineids droht eine Strafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Dieser liegt beispielsweise vor, wenn der Zeuge oder Sachverständige nicht hätte vereidigt werden dürfen oder die Vereidigung nicht notwendig war (Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 4. Juli 2012, Az.: 5 StR 219/12).

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Verringert ein Geständnis die Strafe für Meineid? 

Bis zum Abschluss der Vernehmung haben Sie noch die Möglichkeit, Ihre Aussage zu korrigieren und so einem Meineid zu entgehen, da der bloße Versuch eines Meineids noch nicht strafbar ist. Der Meineid ist vollendet, sobald Sie das letzte Wort der Eidesformel gesprochen haben. Bis dahin liegt ein versuchter Meineid vor.  

Berichtigen Sie eine falsche Aussage rechtzeitig, wirkt sich dies in der Regel strafmildernd aus. Das Gericht kann auch ganz von einer Strafe absehen. Wurde jedoch bereits Anzeige erstattet und ein Ermittlungsverfahren wegen Meineids eingeleitet, ist es für eine strafmildernde Berichtigung zu spät. Verspätet ist eine Berichtigung auch dann, wenn sie für die Entscheidung des Gerichts nicht mehr verwertet werden kann oder wenn einem anderen bereits ein Nachteil entstanden ist. 

Wer einen Meineid begeht, kann dann auf Strafmilderung hoffen, wenn ein sogenannter Aussagenotstand besteht. Dieser liegt vor, wenn jemand durch eine Falschaussage unter Eid eine Strafverfolgung von sich oder einem Angehörigen abwenden will. Dabei kommt es auf die Vorstellung des Aussagenden an und nicht darauf, ob die Gefahr einer Strafverfolgung tatsächlich besteht. 

Wann verjährt Meineid? 

Meineid verjährt erst nach 20 Jahren. Der Grund für diese lange Verjährungsfrist liegt darin, dass das Strafmaß für Meineid bei der allgemeinen Höchstgrenze von 15 Jahren liegt (§ 38 StGB). Danach richtet sich auch die Dauer der Verjährung, denn „bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind“, beträgt die Verjährungsfrist 20 Jahre (§ 78 Abs. 3). 

Wie kann ein Meineid nachgewiesen werden?

Der Nachweis eines Meineides kann in der Praxis schwierig sein, da sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand erfüllt sein muss. Der objektive Tatbestand besteht darin, dass die Aussage unter Eid falsch ist, also nicht den Tatsachen entspricht. Die bloße Unrichtigkeit der Aussage reicht jedoch nicht aus, sondern es muss nachgewiesen werden, dass die Person vorsätzlich und wissentlich gehandelt hat (subjektiver Tatbestand). Das bedeutet, die Person weiß, dass ihre Aussage nicht der Wahrheit entspricht, und schwört dennoch, dass sie wahr ist. Auch ein Meineid durch Unterlassen ist möglich. Das heißt, dass die Person in ihrer Aussage unter Eid bewusst etwas verschweigt. 

Für einen Meineid genügt ein bedingter Vorsatz. Dieser liegt vor, wenn der Täter die Möglichkeit der Unwahrheit seiner Aussage erkennt und das Risiko in Kauf nimmt. Wer durch einen Meineid zu Unrecht belastet oder aufgrund dessen verurteilt wird, kann unter Umständen Schadensersatz von dem falsch Schwörenden fordern.

anwalt.de-Tipp: Meineid ist ein schwerwiegender Vorwurf und die Konsequenzen können weitreichend sein – beruflich wie privat. Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht kann Sie gegen den Vorwurf des Meineids verteidigen. Finden Sie jetzt den passenden Rechtsanwalt auf anwalt.de!

Ist ein fahrlässiger Meineid möglich? 

Ja. Die Wahrheitspflicht vor Gericht bedeutet nicht nur, dass Zeugen die Wahrheit sagen müssen, sondern auch, dass sie alle für das Verfahren relevanten Informationen mitteilen müssen. Wer bei einer eidlichen Aussage potenziell wichtige Details verschweigt, weil er sie für irrelevant hält, macht sich des fahrlässigen Meineids schuldig. Sie können sich auch nicht damit entschuldigen, dass Sie nicht direkt nach dem gefragt wurden, was Sie verschwiegen haben. Zeugen sind verpflichtet, von sich aus alles mitzuteilen, was „für den Gegenstand der Vernehmung erheblich“ ist (BGH, Beschluss vom 23.11.2020, Az.: 5 StR 172/20). 

Einen fahrlässigen Meineid begeht auch, wer unter Eid falsch aussagt, aber glaubt, seine objektiv falsche Aussage entspreche der Wahrheit. In diesem Fall lügt der Aussagende nicht vorsätzlich unter Eid. Der fahrlässige Meineid wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft (§ 161 StGB). 

Vorwurf des Meineids – was jetzt zu tun ist!

Besteht der Verdacht, dass Sie einen Meineid geleistet haben, leitet die Staatsanwaltschaft ein entsprechendes Ermittlungsverfahren ein und prüft die Indizien. Können Sie nicht vom Vorwurf des Meineids entlastet werden, kommt es zu einem Gerichtsverfahren und einer Hauptverhandlung. Sie müssen sich vor Gericht durch einen Strafverteidiger vertreten lassen und haben Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.

Bei einer Verurteilung wegen Meineids gelten Sie als vorbestraft und Sie erhalten einen Eintrag ins Führungszeugnis. Wird Ihnen Meineid vorgeworfen, sollten Sie sich daher umgehend an einen Strafverteidiger auf anwalt.de wenden.

(THH)

Foto(s): ©Adobe Stock/Studio Romantic

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