Nachträglich Kindergeld vom Staat?

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Der Bundesfinanzhof klärt derzeit in einem Revisionsverfahren (Aktenzeichen III R 86/06) die Frage, ob ablehnende Kindergeldbescheide trotz Bestandskraft (d.h. kein fristgerechtes Einlegen eines Rechtsmittels oder Verfahren über ein Rechtsmittel bereits abgeschlossen) abzuändern sind, wenn die Ablehnung entgegen der verfassungsgerichtlichen Vorgabe nicht den Abzug der Sozialversicherungsbeträge bei der Berechnung des Einkommens der Kinder (z. B. Ausbildungsvergütung) berücksichtigte und daher eine Überschreitung des sogenannten Grenzbetrags feststellte. Betroffene Eltern sollten daher den Ausgang des Revisionsverfahrens beachten, um ggf. für die zurückliegenden Jahre erneut Kindergeld zu beantragen.

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