Nebenklage - was ist das? Ist das für ein Opfer sinnvoll?
- 1 Minuten Lesezeit
Mit der Nebenklage können Opfer bestimmter Straftaten, die dem Gesetzgeber besonders schutzwürdig erscheinen, sich an dem Strafverfahren gegen den Täter aktiv beteiligen und somit das Verfahrensergebnis beeinflussen.
Nach § 395 StPO zB. für Opfer von:
- Sexualdelikten
- Körperverletzungen
- versuchen Tötungsdelikten (bzw. deren Hinterbliebenen bei Tötungsdelikten)
- Geiselnahme
Ihnen werden dazu bestimmte Rechte im Verfahren eingeräumt:
- Akteneinsicht
- Anwesenheit
- Beweisantragsrecht
- Ablehnung wegen Befangenheit
- Fragerecht
Der Nebenkläger kann sich eines Nebenklagevertreters (Opferanwalt) bedienen, was auch ihr ratsam ist.
Bei bestimmten Delikten bezahlt der Staat diesen sogar.
Dies ist zB bei
- Vergewaltigung
- sexuellem Missbrauch
- versuchten oder vollendeten Tötungen
direkt der Fall. Bei allen weiteren Nebenklagedelikten nur, wenn das Opfer sich finanziell keinen Anwalt leisten und seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann.
Nebenklage ist daher für die meisten Opfer dieser Straftaten oder die Hinterbliebenen sinnvoll. Auch muss man sich als Opfer oder Hinterbliebener eines Opfers nicht darauf verlassen, dass der Staatsanwalt oder das Gericht "seinen Job" schon macht, sondern man kann direkt Einfluss auf den Prozess nehmen.
Wird der Täter verurteilt, muss er auch die Kosten der Nebenklage für das Opfer (insb. Anwaltskosten) tragen.
Benötigen Sie auch in einem Strafverfahren rechtliche Beratung oder Vertretung durch einen erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger?
https://www.strafrecht-dr-peter.de
Doc Peter - hier kriegen Sie Recht!
Bild: Pixabay, Anemone123,trauma
Artikel teilen: