Neue EU-Richtlinie: Immobilienverkauf und -vermietung nur noch mit Energieeffizienzklasse E

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Die Europäische Union nimmt in Sachen Klimawandel nun auch den Immobiliensektor in den Blick. Sie hat mit der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie eine neue Gesetzgebung beschlossen, die erhebliche Auswirkungen auf den Immobilienmarkt haben wird.

Ziel der neuen Regelung ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken. Die Richtlinie sieht hierfür nun verschärfte Maßnahmen vor. Bisher war es für den Verkauf und die Vermietung einer Immobilie ausreichend, über einen Energieausweis zu verfügen. Dieser beschreibt den Energiestandard eines Wohngebäudes und sieht eine Bewertung von A (sehr geringer Energieverbrauch) bis G (sehr hoher Energieverbrauch) vor. 

Ab 2030 genügt das Vorhandensein des Energieausweises nicht mehr. Die Immobilie muss nunmehr, wenn sie verkauft oder vermietet werden soll, mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ erreichen. Damit wird ab 2030 ein neuer Mindeststandard festgelegt. Auch nach 2030 werden die Energieanforderungen weiter schrittweise verschärft. So soll im Jahr 2033 die Energiebewertung einer Immobilie mindestens die Klasse „D“ erreichen.

Da laut dem Immobilienportal Idealista 51,2 % des Gebäudebestands älter als 40 Jahre ist, ist ein Großteil der Eigentümer aufgefordert, zu handeln: Immobilien, die die Mindeststandards nicht erfüllen, müssen vor dem Verkauf oder der Vermietung entsprechend renoviert werden. Das bedeutet, dass Eigentümer möglicherweise erhebliche Investitionen tätigen müssen, um ihre Immobilien auf den neuesten Stand zu bringen. Dies wird in vielen Fällen zu nicht leicht zu bewältigenden Kosten führen. Zur finanziellen Unterstützung werden Fördermittel für den Austausch von Fenstern, Heizungsanlagen oder die Installation von Solarpaneelen zur Verfügung gestellt.



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