NFT für Unternehmen: Geschäftsmodelle und umsatzsteuerliche Behandlung

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Non-Fungible Token (NFT) bieten Unternehmen vielfältige Möglichkeiten für neue Geschäftsmodelle und Einnahmequellen. Diese digitalen Assets haben das Potenzial, den Umgang mit digitalen und physischen Gütern grundlegend zu verändern. Gleichzeitig stellen NFTs Unternehmen vor komplexe umsatzsteuerliche Herausforderungen.  

Im folgenden Beitrag werden mögliche Geschäftsmodelle, die sich durch NFTs eröffnen, beleuchtet. Des Weiteren wird auf die Herausforderungen eingegangen, die sich beim Thema NFT und Umsatzsteuer ergeben.  

Einsatzmöglichkeiten von NFTs in Unternehmen

Die digitalen auf der Blockchain-Technologie basierenden Assets repräsentieren einzigartige, nicht austauschbare Einheiten. Im Gegensatz zu Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum hat jedes NFT eine eindeutige Identität und einen spezifischen Wert.

NFTs können z.B. Folgendes darstellen: 

  • digitale Kunstwerke
  • Musik
  • Videos
  • virtuelle Immobilien

Unternehmen können NFTs ganz unterschiedlich nutzen, um ihre Geschäftsstrategien zu erweitern und neue Einnahmequellen zu erschließen. 

Einige Beispiele:

Digitale Kunst und Sammlerstücke: Unternehmen können einzigartige digitale Kunstwerke oder Sammlerstücke in Form von NFTs erstellen und verkaufen. Dies bietet Künstlern und Kreativen eine neue Möglichkeit, ihre Werke zu monetarisieren und gleichzeitig den Käufern Besitznachweise und Echtheitszertifikate. 

Marketing und Markenbindung: Unternehmen können NFTs als Teil ihrer Marketingstrategie verwenden, um exklusive Inhalte oder Erlebnisse anzubieten. Beispielsweise können limitierte NFTs als Belohnung für treue Kunden oder als Teil von Werbekampagnen genutzt werden. 

Virtuelle Immobilien und Erlebnisse: Im Metaverse, einer virtuellen Welt, können Unternehmen virtuelle Immobilien kaufen, entwickeln und vermieten. NFTs können verwendet werden, um Eigentumsrechte an diesen virtuellen Immobilien zu repräsentieren und zu handeln. 

Ticketing und Veranstaltungen: NFTs können als digitale Tickets für Veranstaltungen genutzt werden, wodurch Fälschungen verhindert und sekundäre Verkäufe verfolgt werden können.  

Lizenzierung und Rechteverwaltung: NFTs können verwendet werden, um geistiges Eigentum und Lizenzrechte zu verwalten. Das wird über Smart Contracts realisiert, die den Besitz von NFTs eindeutig definieren und nachverfolgbar machen.  

Wie können Unternehmen von NFTs profitieren? 

Die eben genannten Beispiele zeigen, dass das „Betätigungsfeld“ von Unternehmen in Hinblick auf NFTs sehr breit gefächert ist. Entsprechend vielfältig sind auch die Vorteile, die sich daraus ergeben, z.B.: 

Neue Einnahmequellen: Durch den Verkauf von NFTs können Unternehmen zusätzliche Einnahmequellen erschließen, sei es durch den Verkauf von digitalen Kunstwerken, virtuellen Gütern oder Ticketing. 

Erhöhte Markenbindung: NFTs können die Kundenbindung erhöhen, indem sie exklusive und limitierte digitale Produkte anbieten, die das Engagement der Kunden fördern. 

Innovation und Wettbewerbsfähigkeit: Die Nutzung von NFTs kann Unternehmen helfen, als innovativ und technologisch fortschrittlich wahrgenommen zu werden, was ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen kann. 

Echtheitszertifikate und Eigentumsnachweise: NFTs bieten einen transparenten und sicheren Weg, um die Echtheit und den Besitz von digitalen und physischen Gütern nachzuweisen, was Vertrauen bei den Kunden schafft. 

Globale Reichweite und Interoperabilität: NFTs können weltweit gehandelt werden und sind nicht auf bestimmte Märkte oder Plattformen beschränkt, was die Reichweite und den potenziellen Markt für Unternehmen erweitert. 

NFT und Umsatzsteuer

In der Praxis ergeben sich bei NFTs eine ganze Reihe steuerlicher Fragestellungen. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass NFTs noch relativ „jung“ sind und es daher an spezifischen steuerlichen Regelungen dazu mangelt.  

Grundlegend ist z.B. zu klären, ob es sich beim Verkaufenden bzw. Leistenden überhaupt um einen Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne handelt. Die Feststellung der Bemessungsgrundlage spielt für die Umsatzsteuer ebenfalls eine große Rolle, da der Leistungsempfänger normalerweise mit Kryptowährung zahlt. Diese Kryptowährung muss in eine Fiat-Währung umgerechnet werden, und zwar anhand des letzten Verkaufskurses.  

Weiterhin ergeben sich bei der Betrachtung von NFT und Umsatzsteuer folgende Probleme bzw. Fragestellungen: 

Leistung oder Lieferung? 

Ob der Verkauf von NFTs eine Leistung oder doch eher eine Lieferung darstellt, ist nicht immer klar.  Als Lieferung würde der NFT Verkauf dem Verkauf von Gegenständen gleichgesetzt. Als Leistung entspräche der NFT Verkauf einer Dienstleistung.  

Aktuell wird überwiegend davon ausgegangen, dass es sich beim Verkauf von NFTs um eine sonstige Leistung i. S. d. § 3a UstG handelt, da NFTs immaterielle digitale Assets darstellen. Leistungsort ist in dem Fall der Ort des Empfängers. Es ist aber auch möglich, dass sich NFTs auf reale Wirtschaftsgüter beziehen, wobei in dem Fall nur der Eintrag in der Datenbank gehandelt wird, nicht das Wirtschaftsgut selbst.

Probleme beim Empfängerort 

Die „Natur“ von NFTs und deren Handel auf dezentralisierten Plattformen bringt gewisse Schwierigkeiten hinsichtlich der Identifizierung des Empfängerortes, da dieser ja durch die Blockchaintechnologie pseudonymisiert wird über die Krypto-Wallet-Adresse. Es ist also kaum möglich, eine Rechnungsanschrift, eine IP-Adresse oder weitere wirtschaftlich relevante Informationen zu ermitteln. Insbesondere beim internationalen Handel und der damit zusammenhängenden Frage, wer Umsatzsteuer erheben darf, ergeben sich dadurch Komplikationen. 

Royalties – Beteiligungen am Zweitmarkt 

Bei NFTs wird oft über Smart Contracts vereinbart, den ursprünglichen Verkäufer an Umsätzen über einen Zweitmarkt zu beteiligen. Er erhält dann sogenannte Royalties. Diese Beteiligung entspricht quasi der Folgerechtsvergütung für Urheber von Kunstwerken, für die keine Umsatzsteuer anfällt (Grundlage: Folgerechts-Richtlinie, bestätigt durch den EuGH). Allerdings steht nicht eindeutig fest, ob diese auch auf NFTs übertragen werden kann. Fraglich ist hier z.B., ob der NFT im Einzelfall als Kunstwerk zu werten ist. 

Fazit zu NFT und Umsatzsteuer

Derzeit gibt es eine Fülle offener Fragen und Herausforderungen im Zuge der umsatzsteuerlichen Behandlung von NFTs. Weder von Seiten der Rechtsprechung noch von Seiten der Finanzverwaltung gibt es hierzu eine klare Positionierung. Das liegt schon allein daran, dass die digitalen Geschäftsmodelle mit NFT kaum oder nur teilweise mit den üblichen umsatzsteuerlichen Prüfungen vereinbar sind. Umso wichtiger ist es, professionelle steuerrechtliche Unterstützung beim Thema NFT und Umsatzsteuer in Anspruch zu nehmen. 

Sie benötigen Unterstützung?

Für den Fall, dass Sie diesbezüglich Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! 
Ich unterstütze Sie gerne.

Ihr Dr. Christopher Arendt

089 / 54 714 3
c.arendt@acconsis.de

https://www.acconsis.de/dr-christopher-arendt/

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