Notarielles Testament – warum es sinnvoll ist
- 2 Minuten Lesezeit
Erbstreitigkeiten sind tägliche Praxis in der Anwaltskanzlei. Um diese möglichst zu vermeiden, empfiehlt es sich, rechtzeitig seinen Nachlass zu regeln. Dabei ist der Gang zum Notar besonders sinnvoll.
Der Notar kann im Vorfeld über die Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Teilungsanordnungen und weitere Gestaltungsmöglichkeiten beraten. Entsprechend den Vorstellungen des Erblassers wird er sodann den Entwurf eines Testamentes fertigen.
Neben der rechtssicheren Formulierung hat ein notarielles Testament gegenüber einem handschriftlichen Testament den weiteren Vorteil, dass es besondere Beweiskraft besitzt. Es wird u. a. festgestellt, dass der Erblasser zum Zeitpunkt der Verfassung des Testamentes testierfähig ist. So wird vermieden, dass ein benachteiligter Erbe im Nachhinein behaupten kann, der Erblasser sei zum Zeitpunkt der Verfassung des Testaments aus irgendwelchen Gründen (z. B. schwere Erkrankung) nicht in der Lage gewesen, über seinen letzten Willen frei zu entscheiden.
Das notarielle Testament wird nach der Beurkundung in einem verschlossenen Umschlag beim Amtsgericht hinterlegt. Ferner wird es beim Zentralen Testamentsregister registriert. Dieses wird später über den Sterbefall benachrichtigt und das Testament kann dann beim Amtsgericht eröffnet werden. So wird vermieden, dass das Testament nicht aufgefunden wird oder es jemand verschwinden lässt.
Und es gibt noch einen weiteren Vorteil: Gegenüber dem Grundbuchamt und i.d.R. auch gegenüber Banken, Sparkassen etc. kann der Nachweis der Erbfolge durch ein notarielles Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll geführt werden. Man benötigt dann – anders als beim handschriftlichen Testament – keinen Erbschein, für den ansonsten Gebühren sowohl für die Beurkundung eines Erbscheinsantrages als auch für die Erteilung des Erbscheins beim Gericht in selber Höhe anfallen. Für das Testament entsteht hingegen nur die Gebühr für die Beurkundung des Testamentes sowie verhältnismäßig geringe pauschale Gerichtsgebühren für Hinterlegung und Eröffnung (50,00 € / 75,00 €).
Im Ergebnis kann man durch ein notarielles Testament also fast die Hälfte der sonst anfallenden Kosten sparen und bekommt dabei noch Beratung, Entwurf und Beurkundung durch den Notar.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.
Dr. Markus Knoll
Rechtsanwalt und Notar
Artikel teilen: