November 2024: IPPC LAW - Abmahnung durch die B1 Recordings GmbH für die Nutzung des Songs „Pedro“ auf TikTok
- 3 Minuten Lesezeit
Weitere Abmahnungen von IPPC LAW (Daniel Sebastian) für die B1 Recordings GmbH wegen des Songs "Pedro" im Umlauf
Im Oktober und November 2024 sind erneut Abmahnungen der B1 Recordings GmbH, vertreten durch die IPPC LAW Rechtsanwaltskanzlei und Rechtsanwalt Daniel Sebastian, gegen Nutzer sozialer Medien wie TikTok und Instagram im Umlauf.
In den Abmahnungen wird den Betroffenen vorgeworfen, dass die Betroffenen die Tonaufnahme „Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – Pedro“ oder einen Remix des Songs ohne entsprechende Rechte öffentlich zugänglich gemacht haben. In diesem Beitrag erläutern wir den Hintergrund der Abmahnungen und geben praktische Hinweise, wie Sie auf eine solche Abmahnung reagieren sollten.
1. Worum geht es in den IPPC LAW - Abmahnungen?
Der Kern der Abmahnungen liegt in der Behauptung, dass die B1 Recordings GmbH über Exklusivrechte an der Tonaufnahme „Pedro“ verfüge und die betroffenen Nutzer gegen diese Rechte verstoßen hätten, indem sie den Song "Pedro" ohne Genehmigung über soziale Medien verbreitet haben. Die Abmahnungen gehen davon aus, dass die Nutzungen in einem gewerblichen Kontext erfolgten, für den die Bedingungen von TikTok, Instagram und anderen Plattformen keine ausreichende Lizenzierung abdecken. Der Vorwurf lautet, dass die Betroffenen mit ihren Veröffentlichungen eine unrechtmäßige öffentliche Zugänglichmachung vorgenommen hätten.
2. Was wird von den Betroffenen gefordert?
Die B1 Recordings GmbH fordert in einer aktuell mir vorgelegten Abmahnungen eine Summe von insgesamt 2.863,74 Euro, die sich wie folgt aufteilt:
- Schadensersatz in Höhe von 1.500 Euro für die B1 Recordings GmbH
- Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 1.214,99 Euro
- Zahlung von Ermittlungskosten in Höhe von 148,75 Euro
Neben der finanziellen Forderung wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt, in der sich die Betroffenen verpflichten, den Song künftig nicht ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin zu nutzen.
Hier ist besondere Vorsicht geboten: Unterschrieben Sie nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung die Vorgefertigte Unterlassungserklärung !
3. Unsere Handlungsempfehlungen bei Erhalt einer Pedro-Abmahnung
Falls auch Sie eine solche Abmahnung der IPPC LAW erhalten haben, ist es wichtig, besonnen zu reagieren und die folgenden Schritte zu beachten:
a. Abmahnung ernst nehmen und Fristen einhalten
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen können erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen nach sich ziehen. Ein Ignorieren der Forderung oder das Verstreichenlassen der Fristen kann unter Umständen zu einem gerichtlichen Verfahren führen. Dies ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
b. Keinen Kontakt zu IPPC aufnehmen
Nehme nSie nicht selbt Kontakt zu IPPC auf udn vermeiden Sie die Erteilung leichtfertigter Auskünfte. Lassen Sie sich stattdessen fachkundig beraten.
c. Keine vorschnellen Zahlungen oder Erklärungen
Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung und leisten Sie keine Zahlung, bevor die Abmahnung durch einen spezialisierten Anwalt geprüft wurde. Eine voreilige Erfüllung der Forderungen kann weitreichende Verpflichtungen nach sich ziehen.
4. Bei berechtigter Abmahnung über Einigung nachdenken
Auch falls die Vorwürfe leider berechtigt sein sollten, können wir in den meisten Fällen eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen. Zudem können wir die Angelegenheit rechtssicher für Sie beenden.
5. Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen
Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben zu und wir lassen Ihnen gerne unverbindlich eine kostenlose schriftliche Ersteinschäzung zukommen.
Oder rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter 0471/483 99 88 0 an oder senden Sie uns das Abmahnschreiben unverbindlich per E-Mail (info@drnewerla.de) zu.
Wir vertreten Sie bundesweit !
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