Oktober 2024: Abmahnung MAIRDUMONT wegen Falk oder ADAC (Stadtpläne / Landkarten) von MBBS erhalten? Wir helfen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Aktuell (September und Oktober 2024) erreichen uns erneut Anfragen von Personen, die eine Abmahnung der MBBS Rechtsanwälte im Auftrag der MAIRDOMUNT GmbH & Co. KG erhalten haben. Dieser Beitrag dient als erste Orientierung für Betroffene.


Die Meyer-Bohl, Wenk-Fischer Richter (MBBS) Rechtsanwälte  mahnen bereits seit mehreren Jahren im Auftrage der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG Internetnutzer wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in Bezug auf Stadtpläne und Landkarten ab. Auch vor wenigen Tagen wurde uns erneut eine derartige „Landkarten-Abmahnung“ zur Bearbeitung vorgelegt. Gegenstand dieser Abmahnung war Karenmaterial, was nach Angaben von MBBS unter den Produktmarken „Falk“ sowie „ADAC“ vertrieben wird. Aktuell wurde uns z. B. ein Abmahnschreiben vom 27.08.2024 mit Fristsetzung zum 06.09.2024 zur Prüfung vorgelegt.


Das Szenario ist oft folgendes: Betreiber einer Webseite möchten z. B. eine Anfahrtshilfe geben und benötigen dafür Kartenmaterial, um den eigenen Standort grafisch darzustellen.


Vielen ist dabei nicht bewusst, dass derartige Landkarten (auch Ausschnitte bzw. Auszüge) urheberrechtlich geschützt sein können und daher grundsätzlich nicht ohne wirksame Lizenz verwendet werden dürfen.


1. Was fordern die MBBS Rechtsanwälte für MAIRDUMONT?


Die MAIRDUMONT GmbH & Co. KG fordert über die MBBS Rechtsanwälte zum einen die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zum anderen die Zahlung einer nicht unerheblichen Geldforderung. 


In der mir jüngst zur Bearbeitung vorgelegten Abmahnung wurde eine angebliche Lizenzgebühr in Höhe von 820.- € geltend gemacht. Zudem wird ein 100% iger Zuschlag wegen fehlender Angabe des Urhebers, also nochmal zusätzliche 820.- €,  gefordert. Die Abmahnkosten werden auf Basis eines Streitwerts von 7.640.- € und somit in Höhe von 800,39 € (inkl. MwSt.) geltend gemacht. Somit ergibt sich eine Gesamtforderung von 2.440,39 €.

Vorsicht: Die Forderung kann im Einzelfall auch noch deutlich höher sein, z. B. wenn mehrere Kartenausschnitte (gegebenenfalls auf mehreren Internetseiten) verwendet worden sind.


2. MAIRDUMONT-Abmahnung wegen Falk/ADAC-Kartenmaterial ernst nehmen!


Es ist ratsam, die Abmahnung von MBBS ernst zu nehmen. Keinesfalls sollten Sie ohne anwaltliche Prüfung einfach zahlen oder die Unterlassungserklärung abgeben.


3. Vorgehen nach Erhalt einer MAIRDUMONT-Abmahnung (ADAC / Falk)


Bewahren Sie Ruhe und nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit MAIRDUMONT oder den ABBS Rechtsanwälten auf.


Bezahlen Sie nicht vorschnell!


Es ist zunächst zu prüfen, ob die Vorwürfe berechtigt sind, was in unserer langjährigen Erfahrung nicht immer der Fall ist. Falls die Abmahnung gerechtfertigt sein sollte, könnte eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der Frist in Betracht gezogen werden. Bei unberechtigten Forderungen sollte die Abmahnung vollständig zurückgewiesen werden. Die individuelle Prüfung können wir gerne für Sie übernehmen. Wir verfügen über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Abmahnungsverteidigung.


Unser oberstes Ziel: Kein Geld für MAIRDUMONT!


Unsere Empfehlung:


  • Vermeiden Sie direkten Kontakt mit MBBS!
  • Unterzeichnen Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung!
  • Zahlen Sie nicht die geforderte Summe!
  • Nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch der Kanzlei Dr. Newerla!


4. Einigung in Betracht ziehen, wenn Vorwürfe berechtigt sind:


Auch wenn die Vorwürfe in Ihrem Fall berechtigt sind, können wir in den meisten Fällen eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen. Hierbei liegen die Kosten, einschließlich unseres Honorars (günstiger Festpreis), unter dem geforderten Betrag im Abmahnschreiben.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von MAIRDUMONT über die MBBS Rechtsanwälte wegen angeblicher urheberechtswidriger Verwendung von Kartenmaterial im Internet erhalten? Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.


5. Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder  kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen

Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben zu und wir lassen Ihnen gerne unverbindlich eine kostenlose schriftliche Ersteinschäzung zukommen.

Oder rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter 0471/483 99 88 0 an oder senden Sie uns das Abmahnschreiben  unverbindlich per E-Mail (info@drnewerla.de) zu.

Wir vertreten Sie bundesweit !



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