Oktober 2024: Image Law verschickt neue Abmahnung wegen Fotoklau für Agence France-Presse GmbH (AFP),AP, APA und Reuters
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Auch im September und Oktober 2024 erreichen uns fast täglich Anfragen von Betroffenen, die Abmahnungen der Kanzlei Image Law erhalten haben. Wir geben Tipps und Ratschläge für Betroffene
Das Wichtigste vorab: Es handelt sich bei Abmahnungen von Image Law um keine Abzocke. Daher sollten Sie die Abmahnungen ernst nehmen. Ignrieren der Abmahnung ist keine gute Idee und kann im schlimmsten Fall zu gerichtlichen Konsequenzen führen.
Die Kanzlei Image Law mahnt seit Längerem im Auftrag der AFP Agence France-Presse GmbH sowie auch für Reuters wegen Urheberrechtsverletzungen (Veröffentlichung geschützter Fotografien) ab. Es wird den Betroffenen vorgeworfen, dass die Fotografien durch den Empfänger der Abmahnung ohne Erlaubnis online genutzt wurden. Wir beraten und vertreten seit mehreren Jahren regelmäßig Mandantinnen und Mandanten gegen Image Law bzw. deren Mandanten. Auch im Jahr 2024 erreichen uns regelmäßig derartige Anfragen von Betroffenen, die eine solche Abmahnung von Image Law für AFP / Reuters erhalten haben.
Erst heute (23.10.2024) wurden uns mehrere Abmahnungen von Image Law für die APA-Picture Desk vom 15.10.2024 mit Fristsetzung zur Zahlung bis zum 03.11.2024 vorgelegt.
2. Was fordert die Kanzlei Image Law?
Image Law verlangt für die AFP/Reuters, dass die Abgemahnten
- Beseitigung von Urheberverletzungen (Entfernung von Foto(s) von Webseite des Abgemahnten
- und Schadensersatz in Höhe sowie der Rechtsanwaltskosten in nicht unerheblicher Höhe zahlen
3. Abmahnung von Image Law erhalten, was jetzt?
Zunächst sollten Sie bitte Ruhe bewahren, denn vorschnelles Handeln ist bei einer Image Law - Abmahnung nicht hilfreich, sondern bewirkt oft nur das Gegenteil. Wichtig ist es, die Fristen einzuhalten, aber Sie sollten nicht vor einer anwaltlichen Prüfung die beigefügten Schreiben unterzeichnen oder gar die geforderten Abmahnkosten anstandslos zahlen.
Bei der individuellen Prüfung Ihrer Situation können wir Ihnen gerne weitere Handlungsalternativen aufzeigen.
Des Weiteren kann ein spezialisierter Anwalt auch die Kosten für Sie minimieren. Gerne helfe auch ich Ihnen dabei als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht weiter. Die Kanzlei Dr. Newerla hat sich schon seit vielen Jahren auf die Abwehr von Abmahnungen (insbesondere aus dem Bereich des Urheberrechts) spezialisiert und daher wissen wir genau, wie man richtig reagiert, um das wirtschaftlich sinnvollste Ergebnis für Sie zu erzielen. Es ist uns auch schon in mehreren Fällen gelungen, die Forderung von Image Law vollständig abzuwehren.
4. Falls Vorwürfe berechtigt sind sollte über Einigung nachgedacht werden
Auch falls die Vorwürfe leider berechtigt sein sollten, können wir in den meisten Fällen eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen, mit der Sie zusammen mit unserem Honorar (günstiger Festpreis) und der Vergleichszahlung an die Gegenseite ein gutes Stück unter dem Betrag liegen, der in dem Abmahnschreiben von Ihnen gefordert wird. Zudem können wir die Angelegenheit rechtssicher für Sie beenden.
5. Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnung Image Law für Agence France-Presse GmbH (AFP) / Reuters
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu Image Law auf!
- Zahlen Sie nicht vorschnell die Abmahnkosten ohne vorherige anwaltliche Prüfung!
- Halten Sie unbedingt die Fristen ein!
- Nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch bei der Kanzlei Dr. Newerla
Wenn Sie auch eine Abmahnung von Image Law für AFP oder Reuters wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoß an Lichtbildern bzw. Fotos erhalten haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt zur Kanzlei Dr. Newerla auf.
Wir helfen Ihnen gerne, auch bundesweit, weiter. Gerne vertreten wir Sie dabei zu unseren kostengünstigen Festpreisen.
6. Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen
Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben zu und wir lassen Ihnen gerne unverbindlich eine kostenlose schriftliche Ersteinschäzung zukommen.
Oder rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter 0471/483 99 88 0 an oder senden Sie uns das Abmahnschreiben unverbindlich per E-Mail (info@drnewerla.de) zu.
Wir vertreten Sie bundesweit !
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