Oktober 2024: Schmuddelwedda Abmahnung Leo E-Commerce Ltd. und VON HAVE FEY Rechtsanwälte - Wir helfen!
- 3 Minuten Lesezeit
„Schmuddelwedda“-Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd. durch die VON HAVE FEY Rechtsanwälte
In der letzten Zeit hat die Leo E-Commerce Ltd., ein maltesisches Unternehmen aus dem Medienbereich, verstärkt Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verschickt. Der Vorwurf der Abmahnung ist die vermeintlich unberechtigte Nutzung von Produktfotos der Marke „Schmuddelwedda“. Haben Sie eine Abmahnung der VON HAVE FEY Rechtsanwälte für die Leo E-Commerce Ltd. erhalten? Dann wollen wir Ihnen folgende Informationen und Handlungsempfehlungen nicht vorenthalten:
Wieso habe ich eine Abmahnung der VON HAVE FEY Rechtsanwälte erhalten? Der Hintergrund der Abmahnung
Die Leo E-Commerce Ltd. lässt durch die VON HAVE FEY Rechtsanwälte rechtlich gegen Personen vorgehen, die angeblich die Nutzungsrechte der Unternehmensgruppe durch Nutzung von Produktfotos der Marke „Schmuddelwedda“ verletzen würden. Innerhalb der Abmahnung wird den Betroffenen eine umfassende Verletzung des Urheberrechts vorgeworfen und es werden zahlreiche vermeintliche Ansprüche der Leo E-Commerce Ltd. geltend gemacht.
Was fordern die VON HAVE FEY Rechtsanwälte konkret für die Leo E-Commerce Ltd.? Die Abmahnung im Überblick:
Die Abmahnung der VON HAVE FEY Rechtsanwälte enthält zunächst mehrere Forderungen, die innerhalb einer knappen Frist erfüllt werden sollen:
- Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung,
- Auskunft über die Art und den Umfang der angeblich unberechtigten Nutzung der Produktfotos,
- die Erstattung der Testkaufkosten, die durch die Beauftragung eines professionellen Unternehmens entstanden seien sowie
- die Erstattung der Anwaltskosten, die bei einem Streitwert von mindestens 20.000,00 € liegen würden und 1.284,55 € betragen sollen.
Doch bei diesen Forderungen soll es nicht bleiben. In der Abmahnung wird bereits angekündigt, dass auf Basis der abzugebenden Auskunftserteilung Schadensersatzansprüche gegen die Betroffenen nach Lizenzanalogie geltend gemacht werden sollen. Wie hoch der Schadensersatz konkret sein könnte, wird nicht in Aussicht gestellt.
Sind die Forderungen der VON HAVE FEY Rechtsanwälte berechtigt?
Die Berechtigung der Forderungen der VON HAVE FEY Rechtsanwälte muss sorgfältig im Einzelfall geprüft werden. Hierbei ist eine gute Kenntnis der urheberrechtlichen Rechtslage unabdingbar. Einem im Urheberrecht erfahrenen Anwalt ist es möglich, die Berechtigung von urheberrechtlichen Abmahnungen und auch die Höhe von geltend gemachten Forderungen gründlich zu überprüfen. Nicht selten muss hierbei festgestellt werden, dass Abmahnende versuchen unberechtigte oder überhöhte Forderungen geltend zu machen, wodurch unnötige Kosten noch rechtzeitig vermieden werden können. Doch auch hinsichtlich der abzugebenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist ein rechtlicher Beistand dringend ratsam: Durch eine Modifizierung der Unterlassungserklärung ist es möglich, dass Sie sich durch diese zu Ihrem Vorteil nur im geringstmöglichen Umfang verpflichten.
„Schmuddelwedda“-Abmahnung der VON HAVE FEY Rechtsanwälte erhalten? Dies sind Ihre nächsten Schritte:
Wenn Sie eine „Schmuddelwedda“-Abmahnung erhalten haben, bewahren Sie unbedingt die Ruhe und handeln Sie nicht überstürzt. Lassen Sie sich insbesondere von kurzfristigen Fristabläufen nicht einschüchtern. Unterschreiben Sie keine von den VON HAVE FEY Rechtsanwälten vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen voreilig und leisten Sie keine Zahlungen, bevor Sie sich umfangreich rechtlich beraten lassen haben. Ein spezialisierter Anwalt kann die individuelle Abmahnung selbst bei drohendem Fristablauf umfassend prüfen und Ihnen helfen, die für Sie beste Vorgehensweise zu finden.
Unterstützung durch erfahrene Anwälte gesucht? Rieck & Partner Rechtsanwälte helfen bei Abmahnungen!
Falls Sie eine Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd. durch die VON HAVE FEY Rechtsanwälte erhalten haben, wenden Sie sich an eine Kanzlei, die auf Urheberrecht spezialisiert ist. Rechtsanwalt Oliver Eiben aus der Kanzlei Rieck & Partner in Hamburg hat bereits umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen von der Leo E-Commerce Ltd. durch die VON HAVE FEY Rechtsanwälte und bietet auch Ihnen kompetente Unterstützung im Umgang mit „Schmuddelwedda“-Abmahnungen an. Hierbei prüft er die Abmahnung nicht nur fachkundig und gründlich, sondern übernimmt zu Ihrer Entlastung selbstverständlich auch sämtliche Korrespondenz mit der gegnerischen Kanzlei.
Sie erreichen die Kanzlei und Herrn Rechtsanwalt Eiben noch heute per E-Mail unter oliver.eiben@rieck-partner.de, direkt hier über eine Nachricht bei Anwalt.de oder telefonisch unter +49 (0) 40 411 67 62-5. Vereinbaren Sie gerne ein Telefonat mit Rechtsanwalt Eiben. Wir freuen uns bereits darauf, Ihnen behilflich sein zu dürfen!
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