Pflicht zur Montage von Rauchmeldern

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Immer mehr Bundesländer verlangen die Montage von Rauchmeldern in Neubauten und die Nachrüstung in Altbauten. In Neubauten sind Rauchmelder in folgenden 8 Bundesländern Pflicht: Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Bis auf das Saarland und Thüringen verlangen alle diese Bundesländer auch die Nachrüstung in Altbauten bis zu einem bestimmten Termin.

Wer für den Rauchmelder keine Löcher in die Decke bohren will, kann ihn auch mit einem Stück Klebeband an der Decke befestigen. Zum Teil sind auch Magnetbefestigungen erhältlich. Bedenken sollte man, dass die Meisten, die einem Brand zum Opfer fallen, im Schlaf vom Feuer überrascht werden.


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