PIM Gold GmbH – Forderungsanmeldungen bis zum 31. Dezember 2019 vornehmen!

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Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der PIM Gold GmbH hat das Amtsgericht Offenbach die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Wer sicher gehen will, lässt die Anmeldung von einem Anwalt vornehmen.

Eröffnung des PIM-Gold Insolvenzverfahrens beschlossen

Mit Beschluss vom 01. Dezmeber.2019 hat das Amtsgericht Offenbach (AG Offenbach, Az. 8 IN 402/19) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIM Gold GmbH, eröffnet. Damit ist reguläre Insolvenzverfahren eröffnet und Gläubiger müssen ihre Forderungen fristgerecht anmelden.

Forderungsanmeldungen bei der PIM Gold GmbH bis zum 31.12.2019

Das AG Offenbach hat bestimmt, dass die Gläubiger ihre Forderungen bis zum 31. Dezember 2019 anmelden müssen. Diese Frist ist angesichts der bevorstehenden Feiertage sehr kurz bemessen.

Es ist wichtig, dass die Forderungen bis zum 31.12.2019 angemeldet werden. Sollte dies nicht fristgerecht geschehen, kann es passieren, dass die Forderungen im später stattfindenden Prüfungstermin nicht berücksichtigt und festgestellt werden. 

Bei diesem Termin prüft der Insolvenzverwalter, ob die Forderungen bestehen und form- und fristgerecht angemeldet wurden. Wenn das nicht Fall ist, besteht die Gefahr, dass der Insolvenzverwalter die angemeldeten Forderungen nur vorläufig oder ganz bestreiten wird. In diesem Falle müssten die betroffenen Anleger hiergegen gegebenenfalls gerichtlich vorgehen.

Berichtstermin/Gläubigerversammlung am 28. Februar.2020

Ein anderer wichtiger Termin, den Gläubiger berücksichtigen müssen, ist der 28.02.2020. Hier findet die sogenannte Gläubigerversammlung statt. Dieser Termin wird am Amtsgericht Offenbach stattfinden. Hier geht es u. a. um die Bestätigung des derzeitigen oder die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die weitere Einsetzung eines Gläubigerausschusses und die Fragen der Fortführung des Unternehmens oder den Verkauf. Hier wird der Insolvenzverwalter auch zum ersten Mal über seine bisherige Arbeit offiziell berichten.

Wie geht es im Insolvenzverfahren PIM-Gold für Anleger weiter? 

Zunächst müssen die Forderungen fristgerecht und formal richtig angemeldet werden. Man kann dies selbst übernehmen oder die Forderung von einem Anwalt anmelden lassen, wenn man auf Nummer sicher gehen möchte. 

Ob man dann an der Gläubigerversammlung selbst teilnehmen möchte oder sich dabei ebenfalls vertreten lassen möchte, muss jeder selbst entscheiden. Der Vorteil: Ein Anwalt kennt den Ablauf einer solchen Versammlung ebenso, wie die erforderlichen Abstimmungen.

Ansprüche gegen Verantwortliche prüfen

Eine vollständige Befriedigung dürfen die Anleger im Insolvenzverfahren nicht erwarten. Wer sich nur auf das Insolvenzverfahren verlässt, wird erheblichen Verluste erleiden.

Daher ist es sinnvoll, zu überlegen, ob es noch andere Anspruchsgegner gibt, bei denen sich der einzelne Anleger das verlorene Geld wiederholen kann. Das wären – die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit immer vorausgesetzt – z. B. die Mitglieder der Geschäftsführung oder eben der Anlegerberater, der zu einer solchen Beteiligung beraten hat. 

Hier ist aber eine pauschale Aussage nicht möglich, es müssen die konkreten Umstände des Einzelfalles durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden.

Ein Telefonat oder eine E-Mail mit bzw. an den Anwalt reicht meist aus, um zumindest die Grundlagen zu klären und ist vollkommen kostenfrei. Nutzen Sie ganz einfach das unten stehende Kontaktformular oder rufen Sie einfach an. Wir erklären Ihnen, wie es sich in Ihrem Falle verhält.

Göddecke Rechtsanwälte


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