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Pleite: Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG

  • 6 Minuten Lesezeit
Die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG befindet sich in einer kritischen Lage mit der Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens am 17. Oktober 2024, was für Anleger besorgniserregend ist. Die Firma steht seit 2020 unter Beobachtung der BaFin, wobei mehrfache Verstöße gegen Prospektpflichten und die öffentliche Angebot von Anleihen ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Prospekt die Seriosität des Unternehmens infrage stellen. Diese Situation deutet auf ein systematisches Versagen bei der Wahrung der Anlegerinteressen hin und wirft ein äußerst problematisches Bild auf. Anleger, die bereits investiert haben, sollten umgehend rechtliche Beratung einholen, um etwaige Schadensersatzansprüche zu prüfen. Zukünftigen Investoren wird geraten, von einer Investition abzusehen, solange rechtliche und wirtschaftliche Unsicherheiten bestehen. Die finanzielle und rechtliche Lage der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG stellt somit eine erhebliche Bedrohung für Anleger dar, die vorsichtig sein und potenzielle Verluste minimieren sollten.

Kritischer Bericht aus Anlegersicht über die Entwicklungen bei der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG

1. Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens  
Am 17. Oktober 2024 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG durch das Amtsgericht Schwerin eröffnet. Für Anleger ist diese Entwicklung besorgniserregend, da die Gesellschaft offensichtlich wirtschaftlich in eine kritische Lage geraten ist. Der Antrag auf ein Insolvenzverfahren über das eigene Vermögen signalisiert, dass die Liquiditätssituation der Firma dramatisch ist und möglicherweise Forderungen von Gläubigern nicht mehr bedient werden können.

Die getroffenen Maßnahmen zur Vermögenssicherung, insbesondere die Einschränkung der Verfügungsgewalt der Schuldnerin über ihr Vermögen und die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, zeigen, dass die finanzielle Stabilität der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG auf wackeligen Füßen steht. Für Anleger bedeutet dies, dass sie derzeit keine Ansprüche auf das Vermögen des Unternehmens geltend machen können, und es ist ungewiss, ob und in welchem Umfang Forderungen befriedigt werden.

2. Finanzaufsicht und Verstöße gegen Prospektpflichten  
Bereits seit 2020 steht die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG im Fokus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Mehrfach wurden Anleihen der Gesellschaft, darunter die "Anleihe 2020/2022", "Anleihe 2022/2025" und "Anleihe 2022/2030", ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Prospekt öffentlich angeboten. Diese Verstöße gegen die EU-Prospektverordnung und das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) werfen massive Zweifel an der Seriosität des Unternehmens auf.

Für Anleger ist dies ein kritischer Punkt. Die fehlenden Prospekte bedeuten, dass die notwendigen Informationen über die Risiken und die Finanzlage der Gesellschaft nicht transparent zugänglich waren. Dies hätte potenziell viele Investoren von einer Anlage in die Anleihen der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG abgehalten. Die Tatsache, dass die BaFin den öffentlichen Verkauf dieser Anleihen untersagt hat, bestätigt die gravierenden Mängel und zeigt die hohen rechtlichen Risiken für Investoren.

(...)

Maßnahme Erscheinung: vom 21.12.2020 Stand: , geändert am 07.12.2021 Thema  ProspekteDeut­sche Edel­fisch DEG GmbH & Co. II KG: Ba­Fin un­ter­sagt das öf­fent­li­che An­ge­bot von der An­lei­he 2020/2022

    

...Die BaFin hat am 30. November 2020 das öffentliche Angebot der Anleihe 2020/2022 der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II wegen Verstoßes gegen § 4 Absatz 1 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) untersagt. Daher darf die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG keine Anleihe 20202/2022 zum Erwerb in...

 

Format Meldung Erscheinung: vom 20.07.2021 Thema  ProspekteDeut­sche Edel­fisch DEG GmbH & Co. II KG: Hin­rei­chend be­grün­de­ter Ver­dacht für feh­len­den Pro­spekt und feh­len­des Wert­pa­pier-In­for­ma­ti­ons­blatt

    

...Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG in Deutschland Wertpapiere in Form von Schuldverschreibungen mit den Bezeichnungen „Anleihe 2020/2023“ und „Anleihe 2020/2028“ jeweils ohne den erforderlichen Prospekt bzw. ohne das erforderliche...

 

Format Meldung Erscheinung: vom 19.10.2020 Thema  ProspekteDeut­sche Edel­fisch DEG GmbH & Co. II KG: Hin­rei­chend be­grün­de­ter Ver­dacht für feh­len­des Wert­pa­pier-In­for­ma­ti­ons­blatt

    

...Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG in Deutschland Wertpapiere in Form von Schuldverschreibungen mit der Bezeichnung Anleihe 2020/2022 der Deutschen Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG ohne das erforderliche Wertpapier-Informationsblatt...

 

Format Maßnahme Erscheinung: vom 01.08.2023 Stand: , geändert am 14.08.2023 Thema  ProspektePro­spek­te feh­len: Deut­sche Edel­fisch DEG GmbH & Co. II KG darf ih­re An­lei­hen mit den Be­zeich­nun­gen „An­lei­he 2022/2025“ so­wie „An­lei­he 2022/2030“ nicht öf­fent­lich an­bie­ten 

    

...Die Finanzaufsicht BaFin hat der Gesellschaft Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG am 5. Juli 2023 untersagt, Anleihen mit den Bezeichnungen „Anleihe 2022/2025“ und „Anleihe 2022/2030“ in Deutschland öffentlich anzubieten....

 

Format Meldung Erscheinung: vom 27.04.2023 Thema  Verbraucherschutz, Unerlaubte Geschäfte, ProspekteVer­dacht auf öf­fent­li­che An­ge­bo­te von An­lei­hen mit der Be­zeich­nung „An­lei­he 2022/2025“ und „An­lei­he 2022/2030“ der Deut­sche Edel­fisch DEG GmbH & Co. II KG oh­ne er­for­der­li­chen Pro­spekt

 ...Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG in Deutschland Anleihen ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Es gibt keine Hinweise für eine Ausnahme von der Prospektpflicht. Die Wertpapiere tragen die Bezeichnung...

(...)

3. Anlegerrisiken und mangelnde Transparenz
 
Die wiederholten Verstöße gegen die Prospektpflichten und die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens zeichnen ein äußerst problematisches Bild der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG. Für Anleger bedeutet dies, dass sowohl die bisherigen Investitionen in erheblicher Gefahr sind, als auch zukünftige Investitionen als extrem risikobehaftet angesehen werden müssen.

Es ist bedenklich, dass ein Unternehmen über Jahre hinweg gegen regulatorische Vorschriften verstoßen konnte und gleichzeitig weiter Kapital von Anlegern eingesammelt hat. Dies deutet auf ein systematisches Versagen bei der Wahrung der Anlegerinteressen hin und wirft die Frage auf, inwieweit das Management der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG bereit war, bewusst hohe rechtliche Risiken einzugehen.

4. Empfehlung für Anleger 
Anleger, die bereits in die Anleihen der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG investiert haben, sollten umgehend rechtliche Beratung einholen. Es ist zu prüfen, ob Schadensersatzansprüche aufgrund der fehlenden Prospekte oder aufgrund fehlerhafter Informationen geltend gemacht werden können. Die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens könnte dazu führen, dass Gläubiger ihre Forderungen nur teilweise oder gar nicht mehr durchsetzen können.

Zukünftige Investoren sollten unbedingt von einer Investition in die Anleihen der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG absehen, solange das Insolvenzverfahren läuft und die rechtlichen und wirtschaftlichen Unsicherheiten nicht vollständig geklärt sind.

Fazit  
Die finanzielle und rechtliche Lage der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG stellt für Anleger eine erhebliche Bedrohung dar. Die Missachtung der Prospektpflichten sowie die Einleitung eines Insolvenzverfahrens zeigen, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen gegenüber Investoren nicht nachgekommen ist. Anleger sollten vorsichtig sein und die rechtlichen Konsequenzen im Blick behalten, um mögliche Verluste zu minimieren.

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Foto(s): KI

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