Praxistipp: Die förmliche Zustellung von behördlichen Schreiben oder: Was bedeutet ein gelber Umschlag im Briefkasten?

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Praxistipp: Die förmliche Zustellung von behördlichen Schreiben

Findet man im Briefkasten einen gelben Umschlag, wie auf dem Foto ersichtlich, ist besondere Aufmerksamkeit erforderlich ! Eine Behörde oder ein Gericht hat einem förmlich ein Schriftstück zugestellt. In dem Umschlag könnte z.B. enthalten sein ein Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens, eine Klage, ein Mahnbescheid oder auch ein zivilgerichtliches Urteil.

Den Umschlag bitte nicht wegwerfen

Der Umschlag sollte bitte nicht achtlos weggeworfen werden, sondern er sollte sorgfältig aufbewahrt und zum Mandatsgespräch mitgebracht werden. Denn er spielt im weiteren Verfahren eine wichtige Rolle. Wir fragen am Telefon auch immer nach dem Datum auf dem Brief, um entscheiden zu können, ob vielleicht sofort gehandelt werden muss, um z.B. gegen einen Bußgeldbescheid fristwahrend einen Einspruch einzulegen.

Datum auf Umschlag entscheidend für den weiteren Verfahrensablauf

Denn das Datum, das der Postbote auf dem Umschlag geschrieben hat, ist für den weiteren Verfahrensablauf entscheidend. Grund dafür ist, dass anhand dieses Datums die Fristen berechnet werden z.B. für die Einlegung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid, die Einlegung eines Widerspruchs gegen den Mahnbescheid oder die Abgabe einer Verteidigungsanzeige bei Gericht oder aber die Einlegung der Berufung gegen ein zivilgerichtliches Urteil.

Parallel zu dem Einwurf des Briefes füllt der Postbote über die erfolgte Zustellung ein Formular aus, das er an die Behörde oder das Gericht zurückschickt. Dieses wird dann zur Behördenakte oder Gerichtsakte genommen, so dass auch dort überprüft werden kann, ob und wann die Zustellung erfolgt ist.

Datum auf Schreiben selbst ist nicht entscheidend

Demgegenüber ist das Datum auf dem Schreiben selbst für die Berechnung von Fristen ohne Bedeutung, zumal zwischen der Erstellung z.B. eines Bußgeldbescheides und die Zustellung beim Betroffenen mehrere Tage liegen können.

Ausnahme: Fristberechnung bei Urteil des Strafrichters

Eine wichtige Ausnahme bei der Fristberechnung gibt es allerdings ! Die Frist zur Einlegung einer Berufung oder Revision gegen Urteile des Strafrichters beginnt zu laufen mit der Verkündung des Urteils und nicht erst mit der Zustellung der ausformulierten Entscheidung. Diese ist grundsätzlich nur maßgeblich für die Begründung der Rechtsmittel, nicht aber die fristwahrende Einlegung der Berufung o.Ä. 

Zustellung im Urlaub

Es ist für den Fristenlauf übrigens vollkommen ohne Bedeutung, ob der Betroffene zu dem Zeitpunkt, zu dem der gelbe Umschlag im Briefkasten landet, im Urlaub ist. Entscheidend ist, dass der Brief zu dem bestimmten auf dem Umschlag vermerkten Tag in den Briefkasten eingeworfen worden ist. Damit beginnen die Fristen zu laufen. 

Daher sollte man dafür Sorge trage, dass jemand regelmäßig nach der Post sieht und ggf. Bescheid sagt, wenn ein solcher Brief im Briefkasten liegt.

Tatsächliche Kenntnisnahme des Inhaltes ist nicht erforderlich für eine erfolgreiche Zustellung

Eine tatsächliche Kenntnisnahme des Inhaltes des Briefes durch den Betroffenen ist nämlich für eine erfolgreiche Zustellung und das Ingangsetzen von Fristen nicht erforderlich. Es reicht aus, dass der Betroffene die Möglichkeit hat, von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen.

Es wäre nichts ärgerlicher, als dass man nach Rückkehr aus dem Urlaub den Brief vorfindet und dann sämtliche Fristen abgelaufen sind, innerhalb derer man hätte reagieren können und müssen.


Foto(s): VH


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