PREMIUM SAFE Ltd.: Der Insolvenzverwalter macht ernst
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Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der PREMIUM SAFE Limited, Herr Rechtsanwalt Oliver Schartl, hat zwischenzeitlich Klage auf Erstattung der an die Genussrechtsinhaber zurückgezahlten Einlagen erhoben. Zur Begründung verweist er darauf, dass die PREMIUM SAFE Limited und die PREMIUM SAFE Limited & Co. Verwaltungs KG ein unerlaubtes Schneeballsystem betrieben hätten, beide Gesellschaften spätestens seit Ende 2011 insolvenzreif waren und trotzdem in der Folgezeit Auszahlungen an die Anleger geleistet worden seien.
Hierbei handele es sich – obwohl die Genussrechtsinhaber die Einlagen bei Erwerb der Genussrechte eingezahlt hatten – um eine unentgeltliche Einlagenrückgewähr. Der Insolvenzverwalter fordert daher die nach dem 31. Dezember 2011 geleisteten Auszahlungen von den Anlegern zurück.
Ohne einer eingehenden rechtlichen Prüfung an dieser Stelle vorgreifen zu wollen, wird es im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung unter anderem darauf ankommen, ob die Schuldnerin zum 31. Dezember 2011 tatsächlich insolvenzreif war. Ein Fehlbetrag im Jahresabschluss ist noch nicht mit einer Insolvenzreife gleichzusetzen. Zudem erweckt die Klage und auch schon die geführte vorgerichtliche Korrespondenz den Eindruck, dass der Insolvenzverwalter keine ordnungsgemäße Buchhaltung vorgefunden hat.
Nicht jede vom Insolvenzverwalter erhobene Forderung ist nachzuvollziehen, insbesondere existieren Widersprüche zu den eigenen Abrechnungen der PREMIUM SAFE Limited. Die fehlende Nachvollziehbarkeit einer Forderung geht aber zulasten der klagenden Partei, also des Insolvenzverwalters.
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