Primastrom GmbH – Widerruf, Anfechtung oder Kündigung möglich
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Immer wieder haben Kunden Probleme mit dem Berliner Energie- und Telekommunikationsanbieter Primastrom GmbH. Vielen Kunden wird dabei von der Primastrom GmbH ein Strom- oder Gasvertrag „untergejubelt“. So berichtet u.a. die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, dass Primastrom-Mitarbeiter potentielle Kunden an der Haustür aufsuchen und sich als Mitarbeiter größerer Energie- oder Telekommunikationsanbieter ausgeben. Über den Vorwand Telefon- und Internetanschlüsse prüfen zu müssen, werden Kunden von diesen Mitarbeitern der Primastrom GmbH zur Unterzeichnung mehrerer Schreiben überredet.
Aus diesem Grund mehren sich die negativen Bewertungen bei Google und anderen Plattformen. Es zeigt sich, dass Probleme mit der Primastrom GmbH und den mit diesem Energieanbieter abgeschlossenen Energieverträgen keine Einzelfälle sind. Viele Verbraucher:innen haben massive Probleme mit zu hohen Abschlagszahlungen, Beitragserhöhungen und dem Kundenservice der Primastrom GmbH.
Primastrom GmbH behauptet wirksamen Vertragsschluss
Bereits kurze Zeit später erhalten Verbraucher:innen eine Nachricht der Primastrom GmbH über den angeblichen Vertragsschluss. Diesen Vertragsschluss begründet die Primastrom GmbH mit den unterschriebenen Schreiben oder dem geführten Telefonat. Viele Verbraucher:innen fragen sich zwar, ob sie tatsächlich einen derartigen Vertrag abgeschlossen haben. Trotz der (berechtigten) Zweifel hinsichtlich eines wirksam abgeschlossen Vertrages mit der Primastrom GmbH zahlen leider viele die teuren Monatsraten.
Verträge der Primastrom GmbH oft unwirksam – Widerruf, Anfechtung und Kündigung möglich
Viele der mit der Primastrom GmbH abgeschlossen Verträge dürften unwirksam sein. Die Vorgehensweise dürfte bereits dazu führen, dass die Verträge von Anfang an nicht sind. Jedenfalls steht den Verbraucher:innen aber ein Widerrufsrecht oder eine Anfechtung zu. Viele Verbraucher:innen dürften von der Primastrom GmbH widerrechtlich getäuscht worden sein, so dass die abgeschlossenen Energieverträge jedenfalls nachträglich unwirksam sein dürften. Notwendig ist aber, dass
- der Widerruf,
- die Anfechtung oder
- die Kündigung
gegenüber der Primastrom GmbH erklärt wird.
Ein entsprechendes Schreiben könnte dabei wie folgt lauten:
„Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Kündigung Stromvertrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich meinen womöglich mit Ihnen geschlossenen Stromvertrag widerrufen |anfechten | (außerordentlich fristlos) kündigen.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Widerrufsbestätigung | Anfechtungsbestätigung | Kündigungsbestätigung unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen zu und teilen mir den Zeitpunkt der Beendigung mit.
Ich wünsche keine weitere Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]“
Dieses Musterschreiben sollten Sie mit Ihren Daten ausfüllen und nachweisbar an die Primastrom GmbH senden. Dabei bietet es sich an, dass Widerrufs-, Anfechtungs- bzw. Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an die Primastrom GmbH zu senden.
Widerruf, Anfechtung oder Kündigung gegenüber der Primastrom GmbH erklärt – Geld zurückverlangen
Betroffene sollten die zumeist überteuerten Verträge mit der Primastrom GmbH unbedingt widerrufen, anfechten oder kündigen. Auf diese Weise können Betroffene sich von den unliebsamen Verträgen lösen und die oftmals mehrfach (widerrechtlich) erhöhten Monatsbeiträge (teilweise) zurückverlangen. Auch die erhöhten Gebühren gegenüber dem Vertrag mit dem vorherigen Energieanbieter können gegenüber der Primastrom GmbH als Schadenersatz geltend gemacht werden.
Haben auch Sie einen Vertrag mit der Primastrom GmbH abgeschlossen und haben das Gefühl zu viel zu zahlen?
Dann berate ich Sie gerne.
Rechtsanwalt bei HIMMELREITHER
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