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Razzia: Verdacht auf Anlagebetrug bei der Deltoton (Frankonia) – Was bedeutet dies für die Anleger ?

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Verdacht des Anlagebetrugs in Millionenhöhe – Großeinsatz für Polizei und Staatsanwaltschaft – 26 Objekte durchsucht – Fünf Personen in Untersuchungshaft - Möglichkeiten für Anleger

Wegen des Verdachts des Anlagebetrugs in Millionenhöhe hat die Staatsanwaltschaft Würzburg mit den zuständigen Polizeibehörden in Bayern und Hessen insgesamt 26 Objekte durchsucht, Beweismaterial gesichert und fünf Personen festgenommen.

Nach eigenen Angaben ermittelt die Staatsanwaltschaft seit dem Jahre 2013 gegen die nun Festgenommenen wegen des Verdachts des Betruges, der Untreue und der Geldwäsche.

Konkret wird den Beschuldigten vorgeworfen, eine Vielzahl von Kapitalanlegern geschädigt zu haben, die in atypisch stille Beteiligungen der Deltoton (vormals Frankonia) investiert haben. Die von den Anlegern eingezahlten Gelder sollen teilweise zweckwidrig von den Beschuldigten für eigene Zwecke verwendet worden sein. Nach derzeitigem Ermittlungsstand sollen ca. 30.000 Anleger geschädigt worden sein, wobei sich der Gesamtschaden in einer zweistelligen Millionenhöhe bewegen soll.

Betroffen könnten daher insbesondere Anleger sein, die in Beteiligungen der folgenden Gesellschaften investiert haben: Frankonia Direkt Wert AG, Frankonia Sachwert AG und Frankoniawert AG. Später verschmolzen die Gesellschaften auf die Frankoniawert AG, die dann zur Deltoton AG und anschließend zur Deltoton GmbH umfirmierte.

Die Investition in die atypisch stillen Beteiligungen stellte sich für viele Anleger als verlustreich dar, erhielten Sie doch statt der erhofften Ausschüttung zum Laufzeitende die Mitteilung, weiteres Geld einzahlen zu müssen.

Für Anleger, deren Investition in die vorbenannten Gesellschaften sich als verlustreich darstellte, könnten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eine Chance bedeuten, mögliche Verantwortliche für diese Verluste haftbar zu machen. Soweit bei den Beschuldigten Vermögenswerte vorhanden sein sollten, könnten unter Umständen Sicherungsmaßnahmen eingeleitet werden, um diese Vermögenswerte für einzelne Geschädigte zu sichern. Grundsätzlich besteht aktuell nur der Vorwurf der Staatsanwaltschaft der Begehung der benannten Straftaten, so dass die tatsächliche Begehung dieser Straftaten noch nicht bewiesen ist. Aus ähnlichen Verfahren zeigt sich jedoch: Wer bis zur Verkündung eines Strafurteils wartet, bevor er seine Ansprüche geltend macht, kann trotz bestehender Ansprüche, bei dem letztendlichen Zugriff auf vorhandenes Vermögen, das Nachsehen haben. Daher stellt sich die frühzeitige Sicherung möglicher Ansprüche als sinnvoll dar.

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten, Ansprüche im Zusammenhang mit den von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungen geltend zu machen und Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.



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