Rechtsanwalt aus Schleswig-Holstein scheitert mit ZV-gegenklage am Arbeitsgericht Düsseldorf, 12 Ca 4975/24

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Chronologie:

Gegen den Kläger wird aus zwei Kostenfestsetzungsbeschlüssen vollstreckt. Der befasste Obergerichtsvollzieher hat nach nicht fristgerechter Zahlung gegen ihn bereits einen Haftbefehl beantragt, über den noch gerichtlich zu entscheiden ist. Gegen diese Zwangsvollstreckung geht der Kläger mit einer Vollstreckungsgegenklage vor. Er ist der Meinung, er könne aus ihm noch bestehenden Ansprüchen gegenüber dem Gläubiger aufrechnen und beantragt, die Vollstreckung einzustellen.


Verfahren:

Das Arbeitsgericht hat mit dem Kläger kurzen Prozess gemacht und zwar festgestellt, dass die Zwangsvollstreckung einstweilen bis zum anberaumten Kammertermin im kommenden Jahr eingestellt werde, aber der Kläger bis zu einer Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits die Vollstreckungssumme als Sicherheitsleistung zu erbringen habe. 


Anmerkungen von Ciper & Coll.

Mit passender Diktion führt die vorsitzende Richterin aus, dass eine Sicherheitsleistung nur dann dann zu zahlen sei, wenn der Schuldner hierzu finanziell nicht in der Lage ist und der Kläger habe das nicht einmal behauptet. Dieser kann sich nun einmal Gedanken machen, ob er die Vollstreckungssumme hinterlegen lässt, oder schlichtweg an den Gläubiger zahlt. Das Arbeitsgericht weist abschließend noch ausdrücklich darauf hin, dass ein Rechtsmittel gegen diesen Beschluss nicht statthaft sei, denn von einem derartigen Vorhaben des Klägers war sie offensichtlich überzeugt. Auch mit seinem weiteren Antrag, das Protokoll der Sitzung zu ergänzen, erlitt der Kläger eine Bauchlandung. Danach heißt es explizit: "Das Gericht kann von der Aufnahme absehen, wenn es auf die Feststellung des Vorgangs oder der Äußerung nicht ankommt. Dieser Beschluss ist unanfechtbar." Dass gegen den Kläger alsbald weitere Kostenfestsetzungsbeschlüsse ergehen werden, wurde in der Sitzung zum Unwillen des Klägers thematisiert, so Dr. DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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