Sasse & Partner Abmahnung: Sin City 2 - A Dame to Kill For

  • 2 Minuten Lesezeit

Erneut bricht die tiefschwarze Nacht an in Basin City. Dwight (Josh Brolin) würde alles dafür geben, noch einmal von vorne anfangen zu können, denn er muss daran denken, was er alles verbockt hat in der Vergangenheit. Seine bezaubernde Ex-Freundin Ava (Eva Green) taucht plötzlich auf. Sie verschwand einst mit einem anderen und bittet nun ausgerechnet ihn um Hilfe …

… die werden Sie auch gut gebrauchen können, sofern Sie auch Empfänger der Abmahnung geworden sind, die den Film „Sin City 2 – A Dame to Kill For“ betrifft.

Zurzeit mahnt die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte aus Berlin und Hamburg Anschlussinhaber im Auftrag der Splendid Film GmbH ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke (hier der Film „Sin City 2 – A Dame to Kill For“) über Online-Tauschbörsen (p2p).

Trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf. Wer heutzutage der Meinung ist, dass Filesharing-Börsen (p2p, torrent) eine günstige Alternative zum Kauf von Filmen, Musik oder Computerspielen darstellen, der dürfte seine Ansicht nun schnell ändern.

Was wird verlangt?

Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Dabei wird dem Abgemahnten ein pauschales Vergleichsangebot zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche, die der Rechteinhaberin durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, unterbreitet.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie Empfänger dieser Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen, sonst riskieren Sie die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte in der Ihnen vorgegebenen Form nicht abgegeben werden. Die Erklärung sollte in jedem Falle modifiziert werden – auch dann, wenn Sie nicht für den Verstoß verantwortlich sind. Warum: weil der Streitwert sinkt und eine gerichtliche Auseinandersetzung erheblich günstiger zu führen sein wird.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft! Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen.

Jeder Einzelfall ist gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de

Ihr

Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kai Jüdemann

Beiträge zum Thema