Sberbank Europe AG: Insolvenz und Auszahlung - Gläubigerregistrierung

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Die angekündigte Insolvenz der Sberbank wurde vermieden – alle Gläubiger können fristgerecht bedient werden - Presseerklärung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien vom 04.05.2022

In der Presseerklärung der FMA wurde ausgeführt:

"Die Insolvenz der Sberbank Europe AG konnte vermieden werden und ermöglicht somit eine geordnete Abwicklung der Bank. Die österreichische Einlagensicherung, die bereits € 926 Mio. an gesicherten Einlagen ausgezahlt hat, bekommt damit umgehend die gesamten Gelder zurück. Auch alle anderen Gläubiger können fristgerecht gemäß Sanktionenregime bedient werden. Die Abwicklung der Bankgeschäfte soll nach derzeitiger Planung bis Ende des heurigen Jahres abgeschlossen werden.

Der Sberbank Europe ist am 1. März 2022 auf Weisung der Europäischen Zentralbank (EZB) per Bescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA) wegen drohender Zahlungsunfähigkeit die Fortführung des Geschäftsbetriebes untersagt worden. Am gestrigen Dienstag, 3. Mai 2022, konnte nun die österreichische Aufsicht in Abstimmung mit dem Regierungskommissär sowie der EZB die geordnete Abwicklung auf den Weg bringen.

Die Sberbank Europe, die mit 3.800 Mitarbeitern, acht Tochterbanken und insgesamt 187 Zweigstellen in Zentral-, Ost- und Südosteuropa zusammen rund 775.000 Kunden betreute und eine Bilanzsumme von rund € 13,6 Mrd. hatte, ist der bisher komplexeste Fall der Abwicklung einer Bank in der Europäischen Union,“ so der Vorstand der FMA: „Die enge und gute Zusammenarbeit zwischen Europäischer Zentralbank, Europäischer Abwicklungsbehörde und den nationalen Aufsichtsinstitutionen im Rahmen des neuen europäischen Aufsichts- und Abwicklungsregimes ermöglicht es, die Banken dieser Gruppe ohne Erschütterung der Finanzmarktstabilität und unter weitestmöglichem Schutz der Kunden geordnet aus dem Markt zu nehmen.“

Durch das rasche und entschlossene Handeln der Bankenaufsicht und die prompten Auszahlungen der Einlagensicherung wurde gerade in diesem herausfordernden Umfeld ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der Finanzmarktstabilität und zum Vertrauen in den österreichischen Finanzmarkt geleistet. Mit der Verwertung von Vermögenswerten der Sberbank Europe im Rahmen des geordneten Abbaus konnten nun alle Auszahlungen der Einlagensicherung vollständig abgedeckt werden, sodass eine finanzielle Belastung der Einlagensicherung und somit negative finanzielle Auswirkungen auf österreichische Banken erfolgreich vermieden werden konnten“, so Gottfried Haber, Vize-Gouverneur der OeNB. Die temporäre Liquiditätsbereitstellung für die Auszahlung an die gesicherten Einleger, wie es auch der grundlegenden Konzeption des Einlagensicherungssystems entspricht, hat damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Finanzmarktstabilität geleistet."

Gläubiger können sich hier registrieren lassen. Es ist auch bei Forderungen über 100.000 Euro mit einem vollen Verlustausgleich zu rechnen, wie veröffentlicht wurde. 

Offen bleiben daneben Schadensersatzforderungen wegen Verzuges, getroffener Aufwendungen aufgrund des Zahlungsausfalles, entgangener Gewinne aufgrund nicht durchgeführter Transaktionen und Feststellungsansprüche aufgrund des angekündigten Insolvenzverfahrens infolge möglicher in Zukunft auftretender  Schadensersatzansprüche erheblichen Umfanges.  

Die Sberbank Europe AG erklärte ebenfalls am 4. Mai 2022: 

Informationen zur Abwicklung

Die Sberbank Europe AG hat in ihrer Hauptversammlung am 21. April 2022 die Auflösung der Gesellschaft und die Abwicklung der Bankgeschäfte beschlossen. Demgemäß wurde auch der Firmenwortlaut auf "Sberbank Europe AG in Abwicklung" umgeändert.

Die mit der Abwicklung beauftragten Liquidatoren haben angekündigt, allen Einlegern der Bank, die noch nicht mit der ESA Kontakt aufnehmen konnten und deswegen bisher nicht entschädigt wurden, ihre Guthaben in voller Höhe auszuzahlen. Auch jene Einleger, die von der ESA bereits eine Entschädigung im gesetzlich vorgesehenen Höchstbetrag von 100.000 Euro erhalten haben, werden von der Sberbank ihr diesen Höchstbetrag überschreitendes Guthaben ausgezahlt erhalten.

Die ESA arbeitet eng mit den Liquidatoren und dem von der Finanzmarktaufsicht bestellten Regierungskommissär zusammen, um auch für die noch verbliebenen Einleger eine rasche und unkomplizierte Entschädigung sicherzustellen.

Sberbank Europe AG: Insolvenz und Entschädigung 

Die Kunden der  russischen Sberbank Europe AG haben ihre Einlagen von der österreichischen Einlagensicherung bis zu 100.000 € weitgehend zurückerhalten.

Die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H., Wipplingerstraße 34/4/DG4, 1010 Wien, Österreich, ist zuständig für die Entschädigung der Einleger der für insolvent erklärten russischen Sberbank Europe AG. Die österreichische Finanzmarktaufsicht hatte am 1. März 2022 den weiteren Geschäftsbetrieb der Sberbank Europe AG untersagt. 

Die Einlagen deutscher Einleger bei der Zweigniederlassung in Frankfurt am Main („Sberbank Direct“) sind über die österreichische Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H (ESA) geschützt. Offen sind Forderungen von meist deutschen Bankkunden über 100.000 €, teils, weil von einem anderen Konto der Betrag bis 500.000 € auf das Konto der  Sberbank Europe AG überwiesen worden ist, teils, weil kein Anspruch gegenüber der Entschädigungseinrichtung besteht. 

Ungelöst ist auch die Frage, wann und ob überhaupt ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der  Sberbank Europe AG eröffnet wird. Diese Frage dürfte in Deutschland ebenso wenig abschließend geklärt sein wie in Österreich. Die Sberbank steht derzeit unter der Aufsicht eines Regierungsbeauftragten in Wien. Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens würde das Verfahren außerhalb der staatlichen Kontrolle eigene Wege gehen. 

Die größte Gläubigerin ist die österreichische Einlagensicherung. Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist der Zugriff auf die Insolvenzmasse durch Dritte gesperrt. Das Insolvenzverfahren schleppt sich dann für gewöhnlich über intransparente Pfade dahin. Es müssten zahlreiche Vermögenswerte in Gestalt von Forderungen eingezogen und an die Gläubiger verteilt werden. Diese Maßnahme kann letztlich auch durch die Bank selbst unter staatlicher Aufsicht durchgeführt werden.

Die Anlegerentschädigungsansprüche erfassen Einlagen nach dem österreichischen Einlagen- und Anlegerentschädigungsgesetz. Die Entschädigungsregelungen in Deutschland und Österreich sind weitgehend identisch. Unter Zugrundelegung eines Verbrauchergerichtsstandes in Deutschland können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch offene Ansprüche nach deutschem Recht geltend gemacht werden.

Fazit: In den FAQs: - Häufig gestellte Fragen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung – der österreichischen Einlagensicherung wird darauf hingewiesen, dass Schuldverschreibungen von der Entschädigung nicht erfasst sein sollen. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus Schuldverschreibungen und Anleihen ist freilich außerhalb der gesetzlichen Entschädigungsregelung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen möglich. 

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