SCHUFA-Eintrag schneller löschen - Neue Speicherfristen

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Heute, am 18.12.2024, berichtet u. a. auch die BILD-Zeitung unter dem Titel "So ist ihr Schufa-Eintrag schon nach 18 Monaten weg" über die neuen Lösch- und Speicherfristen der SCHUFA Holding AG. Bei Bild.de stand die Vorstandsvorsitzende (Tanja Birkholz) mit Tipps Rede und Antwort.


Mit unserem Rechtstipp aus Juni 2024 berichteten wir bereits über die neuen Speicher- und Löschfristen der deutschen Wirtschaftsauskunfteien.


Bislang betrug die Speicherfrist 36 Monate. Nunmehr kann sich die Speicherfrist für eine erledigte Zahlungsstörung auf 18 Monate verkürzen, wenn die nachfolgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind. 

18 Monate Speicherfrist - Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Dafür müssen drei Voraussetzungen vorliegen: 

1. Der Ausgleich der Forderung muss innerhalb von 100 Tagen nach der Übermittlung an die SCHUFA Holding AG erfolgen.

2. Es dürfen keine weiteren Negativdaten innerhalb der 18 Monate in den SCHUFA-Datenbestand hinzukommen.

3. In der SCHUFA-Auskunft dürfen keine Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis oder Insolvenzdaten vorliegen.

Wenn all diese Voraussetzungen vorliegen, speichert die SCHUFA Holding AG ihren Negativeintrag für 18 Monate.

Die neuen Speicherfristen regeln nicht, ob Daten überhaupt gespeichert bzw. übermittelt werden dürfen. Dies richtet sich nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie den Meldevoraussetzungen des Bundesdatenschutzgesetzes.


Betroffene erfahren häufig erst bei Abschluss eines neuen Kreditvertrages, dass sie einen Negativeintrag haben. Eine negative Zahlungsinformation und negative Bonität können, dies können wir aus unserer täglichen Praxis berichten, zum Beispiel dazu führen, dass Kredite nicht bewilligt werden oder auch Kreditkonditionen höher ausfallen als ohne einen Negativeintrag.


Wenn Sie die 18 Monate bzw. die 36 Monate Speicherfrist nicht abwarten möchten, können wir im Einzelfall prüfen, ob auch eine vorzeitige Löschung im Betracht kommt. 



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