So berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
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Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den Mindesturlaub, der jedem Arbeitnehmer zusteht. Nach § 3 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Für Arbeitnehmer mit einer 5-Tage-Wochebedeutet das einen Anspruch auf 20 Urlaubstage pro Jahr.
Wie berechnet man den Urlaubsanspruch?
Vollzeitbeschäftigung mit 5-Tage-Woche: Für eine 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 20 Arbeitstage pro Jahr. Die Berechnung erfolgt wie folgt:
24 Werktage ÷ 6 Tage × 5 Arbeitstage = 20 Urlaubstage.Teilzeitbeschäftigung: Für Teilzeitbeschäftigte richtet sich der Urlaubsanspruch nach der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet an 3 Tagen pro Woche. Die Berechnung lautet:
24 Werktage ÷ 6 Tage × 3 Arbeitstage = 12 Urlaubstage.Urlaubsanspruch im ersten Beschäftigungsjahr: Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6 MonatenBetriebszugehörigkeit (Wartezeit, § 4 BUrlG). Vor Ablauf dieser Frist gibt es nur einen anteiligen Urlaubsanspruch.
Anspruch bei Kündigung im laufenden Jahr: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Kalenderjahres hat der Arbeitnehmer Anspruch auf anteiligen Urlaub für die geleisteten Monate.
Beispiel: Bei einer Kündigung nach 8 Monaten:
20 Urlaubstage ÷ 12 Monate × 8 Monate = 13,33 Urlaubstage (aufgerundet 14 Tage).
Fazit:
Der gesetzliche Mindesturlaub richtet sich nach den wöchentlichen Arbeitstagen und beträgt bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage pro Jahr. Teilzeitbeschäftigte haben ebenfalls Anspruch auf anteiligen Urlaub, und bei einer Kündigung ist der Anspruch zeitanteilig zu berechnen. Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitsverträge genau prüfen und den gesetzlichen Mindestanspruch im Blick behalten.
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