Streit um die Arztrechnung

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Erstattet Ihre private Krankenversicherung die Rechnung Ihres Behandlers nicht, so sitzen Sie als Patient „zwischen den Stühlen“:

Der Arzt will Geld von Ihnen, Sie bekommen aber nichts (oder nicht alles) von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet. Die Einwände der privaten Krankenversicherung reichen Sie an Ihren Arzt weiter. Dieser liefert eine neue Begründung, die Sie an Ihre private Krankenversicherung reichen, und so geht das einige Zeit hin und her, ohne dass man sich abschließend einigt.

Manchmal gibt es mit anwaltlicher Hilfe außergerichtlich doch noch eine Einigung. Anderenfalls müsste Ihr Arzt Sie verklagen, wenn Sie nicht zahlen. Aber ob die private Krankenversicherung Recht hat und die Rechnung wirklich falsch ist, wissen Sie selbst nicht.

Sie haben also die Wahl: Entweder Sie zahlen nicht und lassen sich von Ihrem Arzt verklagen. Dann können Sie der privaten Krankenversicherung eine sogenannte „Streitverkündung“ erklären. Das Urteil wirkt dann auch gegenüber der privaten Krankenversicherung. Das heißt: Wenn der Richter die Rechnung für richtig hält, dann muss auch die private Krankenversicherung sie bezahlen.

Oder Sie (bezahlen die Rechnung oder bitten den Arzt die Rechnung zurückzustellen und) verklagen Ihre private Krankenversicherung. Dann erklären Sie gegenüber dem Arzt eine Streitverkündung. Häufig werden der Arzt bzw. sein Abrechnungsunternehmen Sie in diesem Rechtsstreit auch mit Argumenten unterstützen. Aufgrund der Streitverkündung wirken die Feststellungen (hinsichtlich der Berechtigung der Rechnung) im Urteil jedenfalls auch gegenüber dem Arzt.

Damit sind Sie in einer guten prozessualen Ausgangssituation. Denn entweder hat der Arzt unrecht oder die private Krankenversicherung, und entweder der eine oder der andere muss zahlen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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