Tesla kontrolliert kranke Arbeitnehmer – geht das?

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Tesla steht derzeit im Fokus der Öffentlichkeit, da Berichte über ungewöhnlich hohe Krankenstände unter den Mitarbeitenden des Tesla-Werks in Grünheide die Runde machen. Laut Medienberichten haben der Geschäftsführer und der Personalchef von Tesla persönlich krankgeschriebene Mitarbeitende zuhause aufgesucht. Dieses Vorgehen sorgt für kontroverse Diskussionen und wirft Fragen hinsichtlich des Datenschutzes und der Arbeitsrechte auf.

Darf der Arbeitgeber überhaupt kranke Mitarbeiter zuhause kontrollieren und welche rechtlichen Grenzen gibt es dabei? In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen geben.

Der Krankenstand bei Tesla soll laut Angaben des Unternehmens drei Mal höher sein als der Bundesdurchschnitt, der im vergangenen Jahr bei 6,1 Tagen lag. Infolgedessen wurden 30 Beschäftigte ausgewählt, bei denen Auffälligkeiten in Bezug auf den Zeitpunkt oder die Häufigkeit der Erkrankungen festgestellt wurden. Daraufhin entschieden sich der Geschäftsführer und der Personalchef, einige dieser Mitarbeitenden zuhause aufzusuchen, um die Echtheit der Krankmeldungen zu überprüfen.

Der Konflikt um die unangekündigten Hausbesuche des Managements der Tesla-Fabrik bei Berlin bei kranken Mitarbeitern hat eine Diskussion zwischen Auto-Bossen und der Gewerkschaft ausgelöst. Doch Werksleiter André Thierig verteidigt diese Besuche, indem er betont, dass sie keine ungewöhnliche Praxis seien und viele Unternehmen ähnliche Maßnahmen ergreifen, um die Arbeitsmoral ihrer Belegschaft zu fördern.

Trotz dieser Verteidigung kritisiert die IG Metall die Hausbesuche als eine abwegige Aktion und weist auf eine sehr hohe Arbeitsbelastung in der Autofabrik hin. Die Gewerkschaft betrachtet die Maßnahme als einen Druck auf die kranken Mitarbeiter und fordert die Werkleitung auf, den Teufelskreis von Krankheit und Arbeitsüberlastung zu durchbrechen.

Der Auslöser für die unangekündigten Besuche waren die überdurchschnittlich hohen Krankenstände in den Sommermonaten in der Tesla-Fabrik. Thierig zufolge erreichte der Krankenstand zeitweise 15 Prozent oder mehr, was zu einer Belastung der verbleibenden Mitarbeiter führte. In der Fabrik in Grünheide in Brandenburg, in der fast 12.000 Menschen beschäftigt sind, ist dies ein besorgniserregendes Problem, insbesondere angesichts der aktuellen Flaute auf dem E-Automarkt.

Der Werksleiter betonte, dass die Belegschaft während einer Betriebsversammlung über die Hausbesuche informiert wurde und diese auf große Zustimmung gestoßen seien. Zuvor habe es Feedback gegeben, dass die Abwesenheit der Kollegen zu Frustration unter den Mitarbeitern geführt hätte. Eine Prüfung ergab, dass etwa 200 Mitarbeiter sich in der Lohnfortzahlung befinden, ohne in diesem Jahr gearbeitet zu haben und regelmäßig neue Krankmeldungen einreichen.

In Anbetracht dieser Situation machten der Fertigungs- und Personalleiter unangekündigte Hausbesuche bei rund zwei Dutzend ausgewählten Mitarbeitern. Dabei stellten sie fest, dass viele nicht angetroffen wurden und einige sich sehr aggressiv verhielten. Thierig betonte jedoch, dass die Arbeitsbedingungen über alle Arbeitstage und Schichten gleich sind und der erhöhte Krankenstand am Wochenende nichts über die Arbeitsbedingungen aussagt.

Er argumentierte, dass diese Situation darauf hindeutet, dass das deutsche Sozialsystem möglicherweise ausgenutzt wird und dass die hohe Zahl von Krankmeldungen kein Indikator für schlechte Arbeitsbedingungen sei. Dies wird von der Tatsache unterstützt, dass der Krankenstand bei den mehr als 1500 Leiharbeitnehmern von Tesla, die unter den gleichen Bedingungen arbeiten, nur bei zwei Prozent liegt.

Thierig bekräftigte, dass die Hausbesuche dazu dienten, den Dialog mit den Mitarbeitern zu suchen und zu erfahren, was bei ihnen los ist. Er betonte, dass persönliche Besuche eine andere Wirkung haben als Anrufe und dass der Krankenstand seit den Besuchen zurückgegangen sei. Er schloss weitere Hausbesuche nicht aus.

Die Kritik der IG Metall richtet sich darauf, dass kranke Mitarbeiter unter Druck gesetzt werden, wenn Personal fehlt, und die Gesunden mit zusätzlicher Arbeit überlastet werden. Der Bezirksleiter Dirk Schulze forderte die Werkleitung auf, diesen Teufelskreis zu durchbrechen, um den Krankenstand tatsächlich zu senken.

Insgesamt spiegelt der Konflikt um die Hausbesuche bei kranken Mitarbeitern in der Tesla-Fabrik bei Berlin die Spannungen zwischen Unternehmen und Gewerkschaft wider. Die Frage der Arbeitsbedingungen, der Krankenstand und der Umgang mit kranken Mitarbeitern stehen im Mittelpunkt des Streits und verdeutlichen die Herausforderungen, denen moderne Unternehmen in der heutigen Arbeitswelt gegenüberstehen.

Grundsätzlich ist es nicht rechtens, dass Arbeitgeber in die Privatsphäre ihrer Mitarbeitenden eindringen, indem sie diese zuhause aufsuchen.  Arbeitnehmer haben kein rechtlich begründetes Pflicht, ihre Vorgesetzten in ihre Wohnung zu lassen oder mit ihnen zu kooperieren, wenn diese unangemeldet vor der Tür stehen.

Die Frage, ob Arbeitgeber berechtigt sind, Detekteien zu beauftragen, um den Wahrheitsgehalt von Krankmeldungen zu überprüfen, wirft zusätzliche rechtliche Bedenken auf. Eine dauerhafte Überwachung durch Detekteien kann als schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre der Mitarbeitenden betrachtet werden und wurde in der Vergangenheit gerichtlich nicht immer positiv beurteilt.

In Bezug auf den Umgang mit Arbeitsunfähigkeit und Krankheitsfällen ist festzustellen, dass eine echte Erkrankung keine Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis darstellt. Allerdings können übermäßig hohe Fehlzeiten innerhalb eines bestimmten Zeitraums arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, bis hin zur ordentlichen (personenbedingten / krankheitsbedingten) Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Wenn ein Arbeitgeber den Verdacht hat, dass eine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dieses zu überprüfen. Dazu gehören die genaue Dokumentation des Krankenstands, die Beobachtung von Fehltagen zu bestimmten Zeitpunkten sowie das Überwachen von Aktivitäten in sozialen Medien, die auf ein falsches Verhalten hindeuten könnten. Sollte sich der Verdacht bestätigen, können arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, die von einer Sperrung der Lohnfortzahlung bis hin zur Kündigung reichen können.

Die Offenlegung des Vorgehens der Tesla-Chefs, krankgeschriebene Mitarbeitende zuhause aufzusuchen, wurde durch einen Mitschnitt bei einer Betriebsversammlung bekannt. Dies stellt nicht nur einen Verstoß gegen das Vertraulichkeitsgebot dar, sondern kann auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Insgesamt wirft dieser Vorfall ein Licht auf die herausfordernden rechtlichen und ethischen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Prüfung von Krankheitsmeldungen und dem Schutz der Privatsphäre der  Arbeitnehmer stellen. Tesla und andere Arbeitgeber müssen daher sorgfältig abwägen, wie sie mit der Kontrolle von Krankenständen umgehen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeit

Zunächst einmal ist es wichtig zu klären, wie die Situation aussieht, wenn ein Arbeitnehmer krank ist und nicht arbeiten kann. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich umgehend beim Arbeitgeber krank zu melden und eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Der Arbeitgeber hat dann das Recht, zu überprüfen, ob die Krankmeldung legitim ist und der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig ist.

Kontrollmaßnahmen des Arbeitgebers

Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber nicht gestattet, kranke Arbeitnehmer zuhause zu kontrollieren. Das Recht auf Privatsphäre und die Unverletzlichkeit der Wohnung sind gesetzlich geschützt und Arbeitgeber dürfen nicht einfach die Wohnung eines Arbeitnehmers betreten, um dessen Krankheit zu überprüfen. Allerdings gibt es Ausnahmefälle, in denen der Arbeitgeber Kontrollmaßnahmen ergreifen kann. Dies kann zum Beispiel die befristete Einschaltung eines Detektivs sein, der prüft, ob ein Arbeitnehmer Arbeiten zuhaue oder bei einer anderen Stelle ausübt, obwohl er offiziell krank ist. Ein derartiger Schritt ist aber nur beim dringenden Verdacht eines Entgelttorfzahlungs-Betruges des Arbeitnehmers möglich und nicht grundsätzlich bei jedem kranken Arbeitnehmer.

Krankenkasse einschalten

Der Arbeitgeber kann bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit beauftragen (§ 275 Abs. 1a Satz 3 SGB V). Eine Begründung der Zweifel muss der Arbeitgeber nicht geben, kann dies aber machen. Der Arbeitgeber erhält das Gutachten des MDK nicht, sondern von der Krankenkasse nur die Mitteilung, ob die Überprüfung ergeben hat, dass der Arbeitnehmer krank oder nicht krank war.

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Bei der Kontrolle von kranken Arbeitnehmern zuhause ist der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer zu beachten. Der Arbeitgeber darf keine unangemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu überprüfen. Insbesondere das heimliche Filmen oder Abhören des Arbeitnehmers ist unzulässig und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Fazit und Empfehlungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Arbeitgeber grundsätzlich nicht dazu berechtigt ist, kranke Arbeitnehmer zuhause zu kontrollieren. Das Recht auf Privatsphäre und die Unverletzlichkeit der Wohnung sind gesetzlich geschützt und müssen respektiert werden.              

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. von der kanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber. Soweit erforderlich erfolgt eine gerichtliche Vertretung bei der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.

Mehr Informationen unter www.JURA.CC oder per Telefon: 0221-95814321                

Foto(s): kanzlei JURA.CC

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