Tipps zum Thema Autorenvertrag und Verlagsvertrag im Buchverlag

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Bei einem Autorenvertrag bzw. Verlagsvertrag überträgt der Autor über einen langen Zeitraum umfassende Rechte an seinem Werk an einen Verlag. Es ist ratsam, die Dauer der Rechteübertragung und die Abtretung spezifischer Rechte wie Verfilmungs- oder Merchandisingrechte sorgfältig zu prüfen. Das Autorenhonorar besteht meist aus einer prozentualen Beteiligung und einem nicht rückzahlbaren Vorschuss. Art und Höhe der Beteiligung sollte man ebenfalls prüfen lassen. Bei einer Neuveröffentlichung sollte der Verlag für Lektorat, Covergestaltung und Layout aufkommen sowie Marketingmaßnahmen durchführen. Autoren sollten vorab klären, wer über Titel, Cover und Verkaufspreis entscheidet. 

Was ist bei einem Autoren- und Verlagsvertrag zu beachten?

Mit seiner Unterschrift überträgt der Autor dem Buchverlag in der Regel oft alle wirtschaftlich wertvollen Rechte an seinem Werk. Einmal übertragen kann man die Rechte nicht so schnell wieder zurückbekommen. Der Standardvertrag, den Ihnen der Verlag zuschickt, ist zunächst nur als Angebot zu verstehen. Nahezu alle Paragraphen lassen sich verhandeln und an das konkrete Projekt anpassen. Ein seriöser Verlag finanziert sowohl das Lektorat als auch den Druck des Buches selbst. Von sog. Druckkostenzuschussverlagen, die vom Autor für die Veröffentlichung eines Buchs hohe Summen verlangen, ist abzuraten. 

Welche Rechte erhält der Verlag? 

Wichtig ist zunächst die Dauer der Rechteübertragung. Die Standardklausel lautet hier “für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts”. Das wären 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Hier kann man auch einen kürzeren Zeitraum wählen zum Beispiel sieben oder zehn Jahre. 

Verlage tendieren dazu, sich möglichst viele Rechte auf Vorrat abtreten zu lassen. Neben den klassischen Buchrechten wollen sie auch Nebenrechte wie das Verfilmungsrecht und das Merchandisingrecht. Dies will gut überlegt sein, denn will man zum Beispiel das Drehbuch selbst schreiben, kann es durchaus sinnvoll sein, das Verfilmungsrecht zurückzubehalten, um es später selbst zu vergeben. 

Das Honorar

Das Honorar setzt sich üblicherweise aus einer prozentualen Beteiligung am Buchverkauf und einer Garantiesumme, in Form eines nicht rückzahlbaren Vorschusses zusammen. Selbst wenn nur ein Exemplar Ihres Buches verkauft wird, dürfen Sie den vereinbarten Vorschuss behalten. 

Übliche prozentualen Beteiligung am Buchverkauf sind 

  • 5 bis 8 Prozent beim Taschenbuch
  • 8 bis 12 Prozent beim Hardcover
  • 25 bis 35 Prozent beim eBook
  • jeweils auf den Nettoladenverkaufspreis bezogen.

Oft wird die Vergütung zusätzlich nach den Verkaufszahlen gestaffelt, so dass der Autor parallel zum wachsenden Erfolg eines Buches eine höhere prozentuale Beteiligung erhält. 

Ist eine andere Abrechnungsgrundlage als der Nettoladenverkaufspreis angegeben, bedeutet dies in der Regel eine geringere Beteiligung für den Autor.

Was muss der Verlag für das Buch tun?

Bei einer Neuveröffentlichung sollten Lektorat, Covergestaltung und Layout immer vom Verlag übernommen werden. Ist das Buch bereits etwa als E-Book erfolgreich, kann man das Lektorat auch streichen und stattdessen ein etwas höheres Honorar durchsetzen. 

Interessant ist aber auch, welche Marketingmaßnahmen der Verlag plant. Standard ist, dass Sie in die Büchervorschau aufgenommen werden und es eine Pressemitteilung gibt. Als Newcomer werden Sie auch kein großes Werbebudget bekommen. Denkbar wäre aber eine Social-Media-Kampagne oder eine Lesereise. 

Rechte des Autors

Wichtige Punkte sind hier: Wer darf den Buchtitel bestimmen? Wer entscheidet über das Cover? Wer legt den Verkaufspreis für das E-Book fest? Wer darf das Buch bearbeiten oder ändern?

Verlagsvertrag vor der Unterschrift prüfen lassen

Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen, bevor Sie Ihn unterschreiben. Senden Sie Ihre Anfrage und den Vertrag unverbindlich an info@dr-ingeschneider.de. Sie erhalten zeitnah ein Beratungsangebot. 


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