Unerwünschter Mitarbeiter hat Kündigungsschutz – so gelingt die Kündigung

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Langzeiterkrankte, Lowperformer, pflichtwidrig handelnde Arbeitnehmer: Sie will man als Arbeitgeber möglichst schnell los werden. Doch wie gelingt dies am besten? Wie kündigt man mit möglichst geringem Abfindungsrisiko? Antworten hat der Kündigungsexperte Anwalt Bredereck:

1. Krankheitsbedingte Kündigungen prüfen

Gibt es im Unternehmen Mitarbeiter, die in den vergangenen drei Jahren jährlich länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt waren? Melden sich Mitarbeiter regelmäßig krank vor und nach Wochenenden, Feiertagen und dem Urlaub? Falls ja, lohnt es sich, bei ihnen die krankheitsbedingte Kündigung anwaltlich prüfen zu lassen. Auch wenn das Risiko dieser Kündigungen oft zu hoch ist und davon letztlich abgeraten wird: Mit dieser Recherche hat man regelmäßig die Mitarbeiter identifiziert, die ihre arbeitsvertraglichen Pflichten nicht sehr ernst nehmen, beziehungsweise unzufrieden sind mit ihrem Job und eigentlich nur noch weg wollen. Diese Arbeitnehmer begehen erfahrungsgemäß zudem Pflichtverletzungen, die meist einen effektiven, besser gerichtlich durchsetzbaren Kündigungsgrund liefern.

2. Verhaltensbedingte Kündigung prüfen

Bei ihnen sollte der Arbeitgeber die verhaltensbedingte oder fristlose Kündigung in Betracht ziehen. Tricksen sie bei ihren Arbeitszeiten, weil sie lange Pausen machen oder Abwesenheiten nicht kenntlich machen? Surfen sie nachweislich privat im Internet, weil sie während der Arbeit Waren bestellen oder in den Sozialen Medien unterwegs sind? Führen sie am Arbeitsplatz private Telefongespräche? Dies könnten Kündigungsgründe sein, mit denen der Arbeitgeber vor Gericht oft deutlich bessere Chancen hat, als mit einer krankheitsbedingten Kündigung.

Praxistipps für Arbeitgeber: Sind Sie mit einem Teil Ihres Personals unzufrieden? Möchten Sie Kündigungen aussprechen? Dann rate ich dazu, möglichst früh einen auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anzurufen und sich beraten zu lassen. Meist lohnt es sich, die Kündigungen einem Experten zu überlassen. Wer bei Anwaltskosten spart und Kündigungen ohne anwaltliche Hilfe ausspricht, geht meist ein hohes Risiko ein, gegen Arbeitnehmerrechte zu verstoßen. Die regelmäßige Folge: Prozesskosten und hohe Abfindungen, die mit Rat eines Experten oft vermeidbar gewesen wären.

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