UniImmo Wohnen ZBI Fonds – Verluste beim offenen Immobilienfonds

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Schlechte Nachrichten für Anleger des offenen Immobilienfonds Uni Immo Wohnen ZBI Fonds -  der Fonds wurde um fast 17 Prozent abgewertet. Anders ausgedrückt wurde der Wert von unabhängigen Sachverständigen um rund 860 Millionen Euro auf knapp 4,3 Milliarden Euro herabgestuft, wie u.a. das Handelsblatt am 27. Juni 2024 berichtete.

Der offene Immobilienfonds wird von der ZBI Zentral Boden Gruppe Immobilien in Erlangen gemanagt. Union  Investment, das Fondshaus der Volks- und Raiffeisenbanken, hat die ZBI inzwischen mehrheitlich übernommen.

Union Investment begründete den immensen Wertverlust mit äußeren Umständen. Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg hätten zu einem rasantem Zinsanstieg und steigenden Baukosten im Zuge der Inflation geführt. Diesen Entwicklungen habe sich der UniImmo Wohnen ZBI Fonds nicht entziehen können. Nach einer Sonderbewertung sei der gesamte Immobilienbestand des Fonds neu bewertet worden, so der Fondsanbieter. Im Ergebnis steht die Abwertung um fast 17 Prozent. Die Abwertung spüren auch die Anleger, da der Anteilspreis bzw. Rücknahmepreis erheblich gesunken ist.

Der Zinsanstieg dürfte allerdings nicht der einzige Grund für die Abwertung sein, da die Fremdkapitalquote des Fonds zum 31. März nur bei 24 Prozent lag, berichtet die „Welt“ online. Auch Zustand und Alter der Fondsimmobilien dürften eine Rolle spielen.

Ob die Entwicklung künftig wieder in die andere Richtung geht, muss sich zeigen. Nach einer Umfrage der Ratingagentur Scope seien die Fondsmanager bezüglich der Renditeentwicklung nicht besonders optimistisch. Zu einem großen Teil wird nur noch mit geringen bis hin zu negativen Renditen gerechnet, berichtet die „Welt“ online weiter.

Für Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI Fonds ist die Entwicklung äußerst unerfreulich. Als Reaktion auf die Finanzkrise 2008 können Anleger ihre Anteile an offenen Immobilienfonds aber nicht mehr täglich zurückgeben, sondern müssen dies bereits zwölf Monate im Voraus ankündigen. Sie können aber andere rechtliche Möglichkeiten in Erwägung ziehen, um sich ihr investiertes Geld zurückzuholen.

„Banken sind zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung verpflichtet, d.h. sie müssen die Anleger auch über die bestehenden Risiken der Geldanlage informieren. Wurden Risiken verschwiegen oder verharmlost, kann das zu Schadenersatzansprüchen der Anleger führen. Gleiches gilt, wenn die Angaben in den Prospekten unrichtig oder unvollständig waren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 100 Euro zzgl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht



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