Unrechtmäßige Facebook-Sperre: Was Unternehmen und Gewerbetreibende wissen sollten

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Die Sperrung von Facebook-Accounts ist für Unternehmen oft mit erheblichen Nachteilen verbunden – sei es durch den Verlust von Reichweite oder Kundenkontakt. Doch nicht jede Sperre ist rechtmäßig. Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Sperre ohne vorherige Anhörung oder Begründung rechtswidrig sein kann. Erfahren Sie, was dies für Ihre Geschäftsseite auf Facebook bedeutet und wie Sie sich gegen ungerechtfertigte Sperren wehren können.


Facebook-Sperre ohne Begründung – was war der Fall?


Im aktuellen Fall hatte der Verein „Filmwerkstatt Düsseldorf“ seine Facebook-Seite verloren, nachdem der Betreiber Meta die Seite aufgrund vermeintlicher Verstöße gegen die Gemeinschaftsstandards gesperrt hatte. Konkret ging es um ein Bild, auf dem teilweise unbekleidete Kinder zu sehen waren – aus Sicht von Meta ein Verstoß gegen die Regeln. Eine Anhörung des Vereins erfolgte nicht, auch eine Begründung für die Sperre wurde nicht unverzüglich nachgereicht.


Das Landgericht Düsseldorf entschied jedoch zugunsten des Vereins. Laut Gericht lag in der Sperrung ohne vorherige oder sofortige Begründung ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von Meta, der rechtswidrig sei.

Was bedeutet das für Gewerbetreibende?


Unternehmen und Selbstständige, die auf Plattformen wie Facebook ihre Dienstleistungen oder Produkte bewerben, sind oftmals von den Vorgaben und Standards des Plattformbetreibers abhängig. Eine plötzliche Sperre kann massive finanzielle und geschäftliche Folgen haben. Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf zeigt jedoch, dass Plattformbetreiber wie Meta nicht grenzenlos agieren dürfen.


Laut der Rechtsprechung müssen Unternehmen wie Meta bei einer Sperrung von Konten mindestens folgende Vorgaben einhalten:

    •    Information über die Sperrung: Der Nutzer muss umgehend informiert werden, wenn eine Sperre erfolgt.

    •    Begründung der Sperrung: Es muss klar kommuniziert werden, aus welchen Gründen die Sperre erfolgt.

    •    Gegenäußerung: Dem Nutzer muss die Möglichkeit gegeben werden, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann die Sperrung als rechtswidrig angesehen werden.

Marktbeherrschende Stellung von Plattformen


Das Urteil bezieht sich auf den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gemäß des deutschen Kartellrechts (§ 19 GWB). Insbesondere große Unternehmen wie Meta, die aufgrund ihrer enormen Reichweite und Marktmacht dominieren, müssen strenge kartellrechtliche Regeln beachten. Eine unfaire Benachteiligung oder Behinderung von Unternehmen durch solche Plattformen ist nicht zulässig.


Welche Rechte haben betroffene Unternehmen?


Wenn Ihr Unternehmens-Account auf einer Plattform wie Facebook gesperrt wird, ohne dass Sie ausreichend informiert oder angehört werden, kann dies ein Verstoß gegen geltende Rechte sein. Sie können gegen eine solche Sperre juristisch vorgehen, insbesondere wenn Sie erhebliche Nachteile erleiden.


Folgende Schritte sind zu empfehlen:

    1.    Dokumentation der Sperre: Notieren Sie sich genau, wann und warum Ihr Account gesperrt wurde.

    2.    Anfrage beim Plattformbetreiber: Fordern Sie eine schriftliche Begründung und eine Möglichkeit zur Stellungnahme.

    3.    Rechtliche Beratung: Wenn Sie keine ausreichende Antwort erhalten, sollten Sie rechtlichen Rat einholen. Es gibt rechtliche Möglichkeiten, eine ungerechtfertigte Sperre anzufechten.

Fazit: Schnelles Handeln zahlt sich aus


Unternehmer und Gewerbetreibende, die auf Online-Plattformen aktiv sind, sollten sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sein. Eine Sperre ohne Begründung oder Anhörung ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch rechtswidrig sein. Wenn Sie betroffen sind, zögern Sie nicht, Ihre Rechte geltend zu machen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Foto(s): Bild von LEEROY Agency auf Pixabay

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