Unterlassene Hilfeleistung: Welche Strafe droht, wenn Sie nicht handeln?
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Experten-Autorin dieses Themas
Was ist eine unterlassene Hilfeleistung im strafrechtlichen Sinne? Welche Strafe droht? Was ist, wenn der Hilfebedürftige stirbt? Und wann macht man sich strafbar?
Was bedeutet unterlassene Hilfeleistung?
Strafbar machen kann man sich nach dem Strafgesetzbuch (StGB) entweder durch ein aktives Tun oder durch das Unterlassen einer rechtlich gebotenen Handlung. Beim Unterlassen differenziert man wiederum zwischen den echten und den unechten Unterlassungsdelikten (§ 13 StGB).
Beim echten Unterlassungsdelikt wird ein bestimmtes Unterlassen ausdrücklich unter Strafe gestellt. Zu den echten Unterlassungsdelikten gehören daher z. B. neben der Nichtanzeige geplanter Straftaten (§ 138 StGB) auch die unterlassene Hilfeleistung.
Die unterlassene Hilfeleistung ist in § 323c StGB geregelt. Danach wird die Verletzung der Hilfspflicht bei Unglücksfällen oder allgemeiner Gefahr bzw. Notlage unter Strafe gestellt und jedermann die Pflicht zur solidarischen Hilfeleistung auferlegt.
Wann mache ich mich strafbar?
Nach § 323c StGB muss man in Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not helfen, wenn dies erforderlich und den Umständen nach zumutbar ist – insbesondere wenn keine erhebliche eigene Gefahr besteht oder eine Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist. Täter kann mithin jeder sein. Um sich strafbar zu machen, müssen folgende Tatbestandsmerkmale gegeben bzw. erfüllt sein, die im Einzelnen näher und beispielhaft erklärt werden sollen:
Gefahrenlage bzw. Notsituation
Unterlassen einer erforderlichen, zumutbaren Hilfeleistung
Vorsatz, Rechtswidrigkeit und Schuld
Gefahrenlage bzw. Notsituation
Zunächst muss eine spezifische Gefahrenlage gegeben sein. Diese muss durch einen Unglücksfall, durch gemeine Gefahr oder Not verursacht sein.
Ein Unglücksfall ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, das eine erhebliche Gefahr für ein Individualrechtsgut (Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum etc.) mit sich bringt.
Der Unglücksfall kann auch vom Gefährdeten selbst verursacht worden sein, beispielsweise ein selbst verursachter Unfall. Kein Unglücksfall liegt allerdings in der Regel vor, wenn der Betroffene den Unglücksfall selbst absichtlich und frei verantwortlich herbeigeführt hat. Auch wenn man deshalb denken würde, dass ein Suizidversuch nicht unter einen Unglücksfall fällt, so hat der BGH entschieden, dass eine durch einen Selbsttötungsversuch verursachte Gefahrenlage trotzdem als Unglücksfall zu definieren ist, weil das Leben das höchste Rechtsgut ist, das es zu schützen gilt. Jedenfalls ab dem Zeitpunkt der Hilfsbedürftigkeit des Suizidenten, d. h., wenn der Suizident handlungsunfähig ist. Beispiele: Unfälle, Gewalttaten oder Selbstmordversuche. Krankheiten sind grundsätzlich kein Unglücksfall. Bei einer plötzlichen Verschlimmerung kann bei einer Krankheit unter Umständen ein Unglücksfall angenommen werden.
Eine gemeine Gefahr ist bei einer konkreten Gefahr für Leib und Leben unbestimmt vieler Personen oder bedeutender Sachwerte anzunehmen. Oftmals fallen Naturkatastrophen hierunter. Beispiele: Überschwemmung, Brand, Hindernisse auf Autobahnen, Giftwolke oder andere Umweltverseuchungen
Die gemeine Not ist eine erhebliche Notlage der Allgemeinheit. Beispiele: Ausfall der Strom- oder Wasserversorgung oder Ausbruch einer Seuche
Die Definition der drei verschiedenen Gefahrenlagen kann sich allerdings (insbesondere bezüglich der gemeinen Gefahr und der gemeinen Not) überschneiden. Letztlich kommt es auf das Vorliegen einer „Notsituation“ an, an der man sich zur Definition orientieren kann.
Unterlassen einer Hilfeleistung: Welche Hilfe muss geleistet werden? Reicht es, den Rettungsdienst anzurufen?
Hilfe ist jede Handlung, die aus objektiver Sicht geeignet ist, eine Verletzung des von dem Unglücksfall bedrohten Rechtsguts zu verhindern oder substanziell zu mindern. Letztlich muss also alles getan werden, was eine Chance auf Rettung verspricht, damit man sich nicht strafbar macht. Die Hilfeleistung muss allerdings auch möglich, erforderlich und zumutbar sein. Die Erforderlichkeit der Hilfeleistung richtet sich danach, was ein verständiger Beobachter zum Zeitpunkt vor Ort für geeignet und notwendig hält, um drohende (weitere) Schäden abzuwenden.
Art und Maß der jeweiligen Hilfe bestimmen sich u. a. nach den individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten der zur Hilfe verpflichteten Person und sind im Einzelfall zu bestimmen. Wohl mindestens kann jedoch der Anruf des Rettungsdienstes erwartet werden. Sind weitere Maßnahmen zumutbar, müssen diese auch ergriffen werden. Solange das Bestmögliche geleistet und ausgeschöpft wird, ist man in der Regel auf der sicheren Seite.
Keine Pflicht zu helfen, besteht nach dem Bundesgerichtshof (BGH), wenn
eine Hilfeleistung unmöglich ist,
die Gewähr für sofortige anderweitige Hilfe besteht,
Hilfe von vornherein aussichtslos ist oder
Hilfe offensichtlich nutzlos ist.
Ob Hilfe tatsächlich offensichtlich nutzlos ist, dürfte in den wenigsten Fällen klar beantwortet werden können. Es sollte daher grundsätzlich immer geholfen werden. Beim offensichtlichen Tod einer verunglückten Person besteht aber keine Hilfspflicht mehr. Die Hilfeleistung ist für den Hilfeleistenden nicht zumutbar, wenn mit der Hilfeleistung eine erhebliche Eigengefährdung in Kauf genommen werden muss (Einschreiten in Schlägerei, Gefahrgutunfall, unter Umständen Unfall auf der linken Spur der Autobahn).
Allerdings kann vorangegangenes Tun, das zu der Gefahrenlage geführt hat, unter Umständen dazu führen, dass eine gewisse Gefahr in Kauf genommen werden muss. Beispiel: Ein Nichtschwimmer muss grundsätzlich nicht in einen See springen, um einen anderen zu retten, wenn er dadurch sein eigenes Leben zwangsläufig riskiert. Auf den tatsächlichen Erfolg der Hilfeleistung kommt es nicht an – sondern auf die Hilfeleistung als solche.
Vorsatz, Rechtswidrigkeit und Schuld
Die Strafbarkeit nach § 323c StGB setzt Vorsatz voraus. Es reicht für die Annahme von Vorsatz allerdings aus, wenn die Umstände erkannt werden, auch wenn sie nicht gewollt sind, oder aber die Folgen zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen werden (sogenannter Eventualvorsatz).
Eine fahrlässige Begehung sieht das Gesetz nicht vor. Wer also die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, macht sich nicht strafbar. Geht man irrigerweise davon aus, dass die getätigte Hilfe bereits ausreicht, macht man sich ebenfalls nicht strafbar, wenn die Hilfe dann tatsächlich unzureichend war. In einem solchen Fall fehlt der Vorsatz. Verzichtet der Bedrohte wirksam auf Hilfe, beispielsweise indem er erklärt, es solle keine Krankenhauseinweisung erfolgen, ist die unterlassene Hilfeleistung nicht mehr rechtswidrig und man macht sich nicht strafbar.
Welche Strafe ist zu erwarten?
Als Strafe sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Für die konkrete Bestrafung kommt es jedoch immer auf die Gesamtumstände und etwaige Vorstrafen an.
Unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge?
Den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung mit Todesfolge gibt es nicht. In Betracht kommen aber die Straftatbestände der Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen gem. §§ 227, 13 StGB und die fahrlässige Tötung durch Unterlassen gem. §§ 222, 13 StGB.
Fazit
Der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB) ist strafrechtlich abzugrenzen von einer Strafbegehung durch Unterlassen (§ 13 StGB).
Durch die Vorschrift soll ein Mindestmaß an Solidarität geschaffen werden.
Grundsätzlich muss jeder helfen, wenn eine Notsituation vorliegt und die Hilfeleistung möglich, erforderlich und zumutbar ist.
Eine erhebliche Eigengefährdung muss nicht in Kauf genommen werden.
Auf den tatsächlichen Erfolg der Hilfeleistung kommt es nicht an; sondern auf die Hilfeleistung als solche.
Als Strafe sieht das Gesetz Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung mit Todesfolge gibt es nicht; denkbar ist aber eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen oder fahrlässige Tötung durch Unterlassen.
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Rechtstipps zu "unterlassene Hilfeleistung" | Seite 2
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11.01.2021 Rechtsanwalt & Mediator Tobias Voß„… bei einer unterlassenen Hilfeleistung der Fall wäre. 10. Was gilt für Tauchlehrer oder Dive-Guides, wenn während des begleiteten Tauchganges einmal etwas passiert? Die Anforderungen an die zivilrechtliche …“ Weiterlesen
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14.12.2020 Rechtsanwalt Fabian Conrad„… Unterlassen wird, was einem strafbaren aktiven Tun gleichsteht . Solche Delikte nennt man unechte Unterlassensdelikte (im Gegenteil zu echten Unterlassensdelikten wie z.B. Unterlassene Hilfeleistung § 323c StGB …“ Weiterlesen
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07.09.2020 Rechtsanwalt Florian Schmitt„… geleistet werden. Sind Personen bei dem Unfall schwer verletzt worden, ist ein Notruf abzusetzen. Leisten Sie hingegen keine Erste Hilfe, stellt dies unter Umständen eine unterlassene Hilfeleistung …“ Weiterlesen
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04.07.2023 Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.„… Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist von einem Jahr 3. Straftatbestände die bei Personenschäden zusätzlich erfüllt sein können: Unterlassene Hilfeleistungen: Wenn eine Person ernsthaft verletzt …“ Weiterlesen
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09.12.2020 Rechtsanwalt David-Joshua Grziwa„… der Körperverletzungsdelikte (insbesondere §§ 223, 224, 227, 229 StGB) und die unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) in Betracht. Ist das tatsächliche Sterbeverlangen des Verstorbenen nicht bekannt …“ Weiterlesen
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22.04.2020 Rechtsanwalt Daniel Lehnert„… , § 216 StGB (Tötung auf Verlangen), § 217 StGB (Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung), § 323 StGB (Unterlassene Hilfeleistung). 3. Aufhebung der Strafvorschrift …“ Weiterlesen
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20.04.2020 Rechtsanwalt Christian Steffgen„… sich aber auch Situationen ergeben, in welchem eine Hilfeleistung nicht zumutbar ist. Wenn etwa ein Fahrer auf einem abgelegenen Weg oder einer Straße in der Nacht anhalten müsste, ist ihm …“ Weiterlesen
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05.02.2020 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… ertrank – obwohl dort Aufsichtspflicht führendes Lehrpersonal anwesend war. Gegen zwei Lehrer läuft aktuell ein Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung beziehungsweise Verletzung …“ Weiterlesen
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09.01.2020 Rechtsanwältin Beate Sobisch„… Ihre Hilfeleistungen benötigen. Werden Sie frühzeitig tätig und bereiten Sie sich vorsorgend auf den Fall der Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen und Begleitung bis zum Lebensende vor. Vorsorgende Mediation …“ Weiterlesen
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17.09.2019 Boris Christof Böhm, anwalt.de-Redaktion„… . Verzichtet man in diesem Fall auf die Verständigung der Polizei, nimmt man zumindest eine Anzeige aufgrund von unterlassener Hilfeleistung in Kauf. Zudem ist eine polizeiliche Unfallaufnahme …“ Weiterlesen
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10.09.2019 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… der abgebildeten Person verletzt...“ mit Geldstrafe oder sogar mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft wird. Gleiches gilt für eine unterlassene Hilfeleistung, die ebenfalls eine Straftat …“ Weiterlesen
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29.07.2019 Rechtsanwalt Prof. Dr. univ. Arsène Verny M.E.S.„… und lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen hatten. Was ist ein assistierter Suizid? Unter einem assistierten Suizid versteht man die Beihilfe zur Selbsttötung. Abzugrenzen ist der assistierte Suizid …“ Weiterlesen
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28.06.2019 Rechtsanwältin Sabrina J. Fahlenbock„… eine gesetzliche Pflicht, bei Unfällen erste Hilfe zu leisten. Wer zumutbare Hilfe nicht erbringt, kann sich nach § 323c StGB (Strafgesetzbuch) wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen. Das gilt auch für …“ Weiterlesen
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19.12.2018 Rechtsanwältin Anett Wetterney-Richter„… kann mit Freiheitsstrafe von bis max. 3 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Darüber hinaus kommt eventuell eine Bestrafung des Unfallverursachers nach anderen Straftatbeständen, wie z. B. unterlassene …“ Weiterlesen
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16.04.2018 Rechtsanwalt Andreas Lange„… wegen des Vorwurfes der Fahrlässigen Tötung gemäß § 222 Strafgesetzbuch führen kann. Auch fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) und unterlassene Hilfeleistung (§ 323 c StGB) gehören …“ Weiterlesen
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06.03.2018 Rechtsanwalt Martin Voß , LL.M.„… von Rettungskräften oder Feuerwehr bleibt nach § 113 StGB strafbar. Neu ist ein zweiter Absatz des § 323c StGB, besser bekannt als unterlassene Hilfeleistung. Strafbar macht …“ Weiterlesen
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26.09.2017 Rechtsanwältin Şölen Izmirli„… Gefährdung hätten helfen können, droht unter Umständen ein Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB). 4. Polizei benachrichtigen – Notruf absetzen! Rufen Sie die Polizei über 110 …“ Weiterlesen
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21.09.2017 Rechtsanwalt Martin Voß , LL.M.„… zu entscheiden sein, ob sich eine hilfsbedürftige Person vor einem befindet und/oder wie weit die Hilfe in einer entsprechenden Situation gehen muss. Die Rechtslage Die unterlassene Hilfeleistung ist in § 323c …“ Weiterlesen
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26.11.2019 anwalt.de-Redaktion„… mussten sich drei von ihnen heute strafrechtlich dafür verantworten, denn unterlassene Hilfeleistung ist keine Bagatelle. Am Tag der deutschen Einheit stürzte ein älterer Herr in einer Bankfiliale mehrfach …“ Weiterlesen
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01.03.2016 Rechtsanwalt Michael Pichler„… angegeben die Vorfahrt. Geschieht nun ein Unfall, sollte als erstes die Versorgung des Verunglückten erfolgen, egal ob man den Unfall verursacht hat oder nur Zeuge ist, denn unterlassenen Hilfeleistung …“ Weiterlesen
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05.01.2016 Rechtsanwalt Kai Schnabel„… immer nur dann bestehen, wenn das Unterlassen einer gebotenen und möglichen Handlung angezeigt ist. Als Beispiel hierfür ist stets die sogenannte unterlassene Hilfeleistung nach § 323c StGB zu nennen …“ Weiterlesen