Update September 2024: Abmahnung Image Law für APA Picture Desk / AFP wegen Fotos erhalten? Wir helfen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Auch im September 2024 sind weitere IMAGE LAW-Abmahnungen im Umlauf. Wir geben Ratschläge und Hinweise für Betroffene


Auch in den letzten Tagen und Wochen im September 2024 erreichen uns fast täglich Anfragen von Betroffenen, die ein Abmahnschreiben der Kanzlei Image Law aus Hamburg erhalten haben. Die Kanzlei Image Law vertritt ausweislich des Abmahnschreibens u. a. die Firma APA-PictureDesk (eine Unit der APA-DeFacto Datenbank & Contentmanagement GmbH) oder auch die Firma AFP. Erst heute (03.09.2024) hat uns wieder ein solches Abmahnschreiben von einem Betroffenen erreicht.

Als Nachweis der angeblichen Urheberrechtsverletzungen legt die Kanzlei Image Law der Abmahnung Bildschirmausdrucke bei, aus denen hervorgehen soll, dass der Empfänger der Abmahnung das Bild bzw. die betreffenden Bilder auf seiner Internetseite unberechtigterweise eingestellt haben soll.

Wir haben bereits in der Vergangenheit über Abmahnungen von Image Law für die APA PictureDesk berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wir-helfen-image-law-mahnt-im-auftrag-der-apa-picturedesk-wegen-urheberrechtsverletzung-ab-201377.html

Was fordert die Kanzlei Image Law für die APA-PictureDesk / AFP ?


  • Schadensersatz in Höhe von teilweise mehreren tauschend Euro € (der Schadensersatz ist abhängig von der Anzahl der Bilder sowie der Nutzungsdauer der betroffenen Fotos)


  • Rechtsanwaltskosten aus dem Gegenstandswert des Schadensersatzes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 


Ich habe eine Abmahnung von Image Law erhalten, was ist zu tun?


Falls auch Sie von einer Image Law Abmahnung für die APA-PictureDesk / AFP betroffen sind, bleiben Sie bitte ruhig. Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf und tätigen Sie keine Zahlungen. Im ersten Schritt sollte fachlich und anwaltlich geprüft werden, ob eine Urheberrechtsverletzung in Ihrem konkreten Einzelfall überhaupt vorliegt. Sollte dies nämlich nicht der Fall sein, sollte die Abmahnung fachkundig zurückgewiesen werden. Hierbei bin ich Ihnen als unter anderem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht gerne behilflich.

Bereits seit mehreren Jahren führen wir Fälle gegen Mandanten der Kanzlei Image Law und können daher gut einschätzen, wie in Ihrem konkreten Fall am besten vorzugehen ist. Teilweise konnten wir die Forderungen von Image Law sogar erfolgreich vollständig zurückweisen

Aber auch in den Fällen, in denen wir im Auftrage unserer Mandanten und Mandantinnen eine Einigung mit der Gegenseite erzielen, liegt der Betrag, der an die Gegenseite zu zahlen ist zusammen mit unserem Honorar (Festpreis) unter dem Betrag, der in der Abmahnung von Ihnen verlangt wird. Eine Beauftragung der Kanzlei Dr. Newerla macht daher aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten Sinn.

Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zum günstigen Festpreis an. Sie haben volle Kostentransparenz.


Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder  kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen

Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben zu und wir lassen Ihnen gerne unverbindlich eine kostenlose schriftliche Ersteinschäzung zukommen.

Oder rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter 0471/483 99 88 0 an oder senden Sie uns das Abmahnschreiben  unverbindlich per E-Mail (info@drnewerla.de) zu. 

Wir vertreten Sie bundesweit !


Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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