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Urheberrecht an Mickey Mouse abgelaufen! Oder?

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Am 1. Januar 2024 ist das Urheberrecht an bestimmten Versionen von Mickey Mouse und Minnie Mouse Geschichte. Wir klären auf, was das bedeutet.

Mickey Mouse gemeinfrei

Die ältesten Versionen von Mickey Mouse und Minnie Mouse werden am 1. Januar 2024 gemeinfrei. Ab 2024 hat Disney kein exklusives Urheberrecht mehr an den frühesten Versionen der beiden Figuren. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Kreative dann mit diesen Versionen der beiden Figuren machen können, was sie wollen.

Urheberrechtskrieger Mickey

Mickey Mouse ist seit langem ein Symbol in den sogenannten copyright wars bzw. Urheberrechtskriegen. Das Auslaufen 95 Jahre nach seinem Debüt im Kurzfilm "Steamboat Willie" ist deshalb ein wichtiger symbolischer Meilenstein. Die Dauer des Urheberrechts an den jetzt auslaufenden Werken beruht auf US-Gesetzgebung aus den 1990er Jahren. Der US-Kongress hatte 1998 bestimmte Urheberrechtsfristen von 70 auf 95 Jahre verlängert. Da dies ist zu dem Zeitpunkt passierte, als das Urheberrecht an Mickey und Minnie Mouse auszulaufen drohte, wurde von einigen Urheberrechtsexperten wie dem US-Professor Lawrence Lessig eine gewisse "Industriefreundlichkeit" moniert. Zunächst vergingen 20 Jahre, in denen keine Werke gemeinfrei wurden. Ab 2019 verloren dann Werke wie "The Great Gatsby", "Rhapsody in Blue" und „Winnie the Pooh“ ihr Urheberrecht in den USA.

Gemeinfreier Zombie

Die Gemeinfreiheit führte dazu, dass selbst Zombiefilme mit Gatsby oder Slasher mit Winnie the Pooh möglich wurden. Als die Zeit der Verlängerung in den 2010er Jahren abzulaufen begann, erwarteten deshalb viele Beobachter, dass Disney und andere Urheberrechtsinhaber auf eine weitere Verlängerung drängen würden. Doch dazu kam es nicht.

Vorsicht, Markenrecht!

Denn Disney wird auch nach dem 1. Januar 2024 noch Möglichkeiten haben, Mickey Mouse zu schützen. So wird das Unternehmen die Urheberrechte an den moderneren Versionen der Figuren Mickey Mouse und Minnie Mouse noch ein paar Jahre lang behalten. Disney hat zudem bereits erklärt, die daneben bestehenden Markenrechte weiterhin zu verteidigen. Dies wird die Möglichkeiten anderer Kreativer stark einschränken. Bei Mickey Mouse dürfte es für eine gewerbliche Verwertung aus markenrechtlichen Gründen wenig Spielraum geben. Im Jahr 2007 adaptierten die Walt Disney Animation Studios einen Ausschnitt aus "Steamboat Willie" als ihr Logo und festigten damit ihren markenrechtlichen Anspruch auf die früheste Version von Mickey Mouse.

Kunst schlägt Markenrecht

Das Markenrecht ist jedoch dazu da, Markenzeichen, die z. B. im gewerblichen Handel für Produkte genutzt werden, zu schützen. Eine künstlerische Befassung mit dem Thema Mickey Mouse, z. B. im Rahmen einer Parodie oder Hommage, wird Disney damit eher nicht verhindern können. Solange Kreative nicht versuchen, ihre Arbeit als von Disney stammend auszugeben, sollten sie keine Probleme mit dem Markenrecht haben.

Berüchtigte Abmahner

Disneys Ruf als abmahnfreudiges Unternehmen reicht Jahrzehnte zurück. Er wurde durch zwei Vorfälle im Jahr 1989 gefestigt. Zunächst verklagte Disney die Academy Awards wegen einer nicht genehmigten Darstellung von Schneewittchen. Dann verlangte das Unternehmen die Entfernung von Wandmalereien mit Disney-Figuren von den Wänden dreier Kindertagesstätten in Hallandale, Florida.

Der große Gleichmacher Internet

Danach verlagerten sich die Abmahnaktivitäten zusehends in den Bereich Online-Piraterie. Disney verschickte auf Basis des US Digital Millennium Copyright Act (DMCA) Millionen von Abmahnungen an Online-Plattformen. – Heute ist der Film "Steamboat Willie" seit mehr als einem Jahrzehnt kostenlos auf YouTube verfügbar. Disney hat also durch die Wiederverwendung des Films durch andere nicht viel zu verlieren.

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Foto(s): Midjourney (Prompt: Lars Rieck)

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