Verbraucherzentrale gewinnt gegen Degussa Bank: Urteil bekräftigt Rechtsprechung zu unzulässigen Vertragsklauseln

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Banken dürfen von ihren Kunden keine zusätzlichen Gebühren für die Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen verlangen.

Zahlreiche Banken haben versucht, ihren Kunden eine zusätzliche Gebühr für die vorzeitige Rückzahlung eines Kredits aufzuerlegen. Diese Gebühr wird häufig als "Institutsaufwand" oder "Verwaltungsaufwand" bezeichnet. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat nun entschieden, dass dies nicht zulässig ist!

Banken dürfen ihren Kunden keine zusätzlichen Kosten für die Berechnung sogenannter Vorfälligkeitsentschädigungen auferlegen. Diese Kosten zählen zu den regulären Aufgaben der Bank und müssen von ihr selbst getragen werden. Die Ermittlung der Rückzahlungsgebühr gehört bereits zum Tätigkeitsbereich der Bank und ist von ihr selbst zu finanzieren (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 04.10.2023, Az. 17 U 214/22, rechtskräftig)


Warum?

  • Die Berechnung dieser Gebühr ist Teil der alltäglichen Aufgaben der Bank und muss von ihr selbst übernommen werden.
  • Kunden haben kein Interesse daran, dass die Bank für diese Berechnung zusätzliche Kosten erhebt.


Was bedeutet das für Sie? Sollten Sie von Ihrer Bank eine ähnliche zusätzliche Gebühr gezahlt haben, empfiehlt es sich, zu prüfen, ob Sie diese zurückfordern können. Kontaktieren Sie dazu Ihre Bank oder eine Verbraucherzentrale.

  • Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge: Haben Sie in der Vergangenheit eine solche zusätzliche Gebühr bezahlt?
  • Fordern Sie Ihr Geld zurück: Falls ja, besteht möglicherweise die Möglichkeit, diese Gebühr zurückzufordern.
  • Informieren Sie sich: Wenden Sie sich an Ihre Bank oder eine Verbraucherzentrale.


Warum ist dieses Urteil so bedeutend? Dieses Urteil schützt Verbraucher vor ungerechtfertigten Kosten und stärkt deren Rechte. Es verdeutlicht, dass es sich lohnt, gegen unrechtmäßige Forderungen vorzugehen.


Zusätzliche Informationen:

  • Vzbv: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat diesen Rechtsstreit initiiert und sich für die Rechte der Verbraucher eingesetzt.
  • Degussa Bank: Diese Bank war in diesem speziellen Fall betroffen, jedoch gilt das Urteil grundsätzlich für alle Banken.


Wichtiger Hinweis: Die genaue Vorgehensweise zur Rückforderung der Gebühr kann je nach Einzelfall variieren. Es ist ratsam, sich bei einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt zu informieren.


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