Vereinsgründung in 10 Schritten - eine Kurzanleitung von Rechtsanwalt Wolfgang Maurer

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  1. Erstellen Sie eine Vorlage für die Satzung. Beim Amtsgericht können Sie mit einem Rechtspfleger die Zulässigkeit von Bestimmungen klären. Eine Kurzprüfung kostet bei einem Rechtsanwalt ca. 200,00 € für eine Erstberatung. Wählen Sie einen Vereins- und Vereinssteuerrechtler aus. Fachanwälte gibt es nicht, aber erfahrene Kollegen/innen, die sich – auch als Vereins- oder Verbandsfunktionär – als Fachspezialist geoutet haben.

  2. Soll Ihr Verein als gemeinnützig anerkannt werden? Die Formulierungen der „Steuer-Mustersatzung“ müssen wörtlich übernommen werden. Ihr Finanzamt gibt Ihnen vor der Gründung das steuerliche OK. Scheuen Sie sich deshalb nicht, beim zuständigen Finanzamt nachzufragen.

  3. Verschicken Sie die Einladung zur Gründungsversammlung an die interessierten Personen, die Sie einladen wollen. Fügen Sie unbedingt auch den Satzungsentwurf bei.

  4. Bereiten Sie ein Gründungsprotokoll vor. Nach diesem Ablaufplan wird die Gründungsversammlung durchgeführt. Es müssen mindestens sieben Personen anwesend sein. Lassen Sie alle Personen auf einer Anwesenheitsliste mit Namen und Anschriften unterschreiben. Wenn der Verein nicht eingetragen werden soll, genügen auch mindestens 3 Personen.
  5. Besprechen Sie den Satzungsentwurf, fügen Sie Änderungen handschriftlich ein. Mit der Verabschiedung der Satzung ist der Verein gegründet. Beschließen und protokollieren Sie, dass eventuelle Beanstandungen redaktioneller Art vom Vorstand behoben werden dürfen. Wenn dies geschieht, benötigen Sie keinen weiteren Notartermin.

  6. Auf der Satzungsurschrift müssen alle Gründungsmitglieder, möglichst mit Kontaktdaten und Anschrift, unterschreiben.

  7. Die Mitglieder des nach der Satzung vorgesehenen Vorstands werden gewählt.

  8. Mit dem Gründungsprotokoll – dieses ist die Urkunde über die Gründung des Vereins und die Bestellung des Vorstands – gehen die nach § 26 BGB vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder zum Notar, und beantragen die Eintragung des Vereins im Vereinsregister (Beglaubigung der Unterschriften). Übersenden Sie dem Notar die Datei mit der verabschiedeten endgültigen Satzung, damit dieser die Unterlagen auf elektronischem Weg beim Amtsgericht einreichen kann.

  9. Gleichzeitig mit der Anmeldung schicken Sie eine Ausfertigung der Satzung an das Finanzamt. Mit der Anerkennung der vorläufigen Gemeinnützigkeit werden Sie von der Zahlung von Eintragungskosten befreit. Sie dürfen Spenden annehmen und Zuwendungsbestätigungen ausstellen.

  10. Mit der Eintragung in das Vereinsregister ist der Verein ein „eingetragener Verein“ und muss den Zusatz e.V. führen


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Herrenberg, den 23.11.2014, ©Rechtsanwalt Wolfgang Maurer Herrenberg


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